Was mir so aus dem Stehgreif einfällt, ist: Auto über 30 Jahre, daher historisch möglich, eine Art vereinfachte Einzelgenehmigung. Ist dann halt die Sache mit Fahrtenbuch und 120 Tage im Jahr etc.
Rote Blinker werden nicht mehr genehmigt, das war früher nicht so eng, geht aber heute gar nicht mehr. Die meisten Leute montieren entweder die Kanada-Cellon mit gelben Blinkergläsern drauf oder basteln irgendwas in die Rückfahrleuchten - sollte man sich zuerst schlau machen, wie die Bestimmungen genau sind. Von Vorteil ist ein Sachverständiger für historische Kfz, der gleich ein Wertgutachten und die Unterlagen für die EG erstellt, dann geht es viel leichter. Es gibt auch einige Leute hier im Forum, die alle diese Arbeiten für dich erledigen, ist halt eine Geld- oder Zeitfrage.
Buick 71+72, Olds 71+73, Chevy 68, Pontiac 63+91+93, Dodge 67
Your very last ride will be a station car.
mein kombi blinkt mit orangenen birndln in den originalen weiß/transparenten rueckfahreuchten - wurde so typisiert.
darf aber nicht mehr als 30cm nach innen versetzt sein.