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Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2013, 11:52
von ZTYP
Da ich mein andres Auto auch bei derselben Versicherung angemeldet habe gehts schon ab 25 Jahren - is Versicherungsabhängig glaub ich

Wurde mir so gesagt von dort ;-) - obs stimmt weiss ich nicht.


Werd aber auf die Oldtimerzulassung scheissn. Die Einzelgenehmigung damals war mühsam genug ;-) So kann ich wenigstens uneingeschränkt das ganze jahr rumfahren

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2013, 15:38
von Kapitänkurtl
...möchte noch anfügen das angedacht ist in den kommenden Städten mit Umweltzonen für historische Fahrzeuge (bzw. solche die es auch in den Papieren stehen haben) eine Ausnahme zu machen.

Stimmt ummelden muß man aber wenn´s ihnen einfällt und die Städte grün färben fahren nur mehr die wirklich historisch typisierten :wink:

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2013, 15:49
von Pontiac Girli
Wie schauts denn aus bei Historischen fahrzeugen mit Lichthupe ? Muss ich die beim typisieren haben ?

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2013, 16:28
von sascha1982
ab BJ 1967 ja sonnst nicht

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2013, 16:59
von dawickerl_1
Ich habe zweimal Bj. 68 typisiert und keine Lichthupe. Steht als Ausnhame in der Typisierung. Hängt wahrscheinlich auch vom Prüfer ab. Wäre beim Galaxie mit den abgedeckten Scheinwerfern auch schwierig gewesen.
lg Martin

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2013, 17:01
von Kapitänkurtl
Lichthupe ist bei historischen und auch normalen Fahrzeugen seit, bin jetzt nicht sicher, 5 Jahren nicht mehr Pflicht
(Mängelkatalog KfG 1967 §57a in der aktuellen Ausgabe)

Verfasst: Donnerstag 23. Mai 2013, 18:21
von Pontiac Girli
Super freut mich :-)