gruß, zoid
Kaufberatung... Habe mir eben Buick angesehen
Moderator: superbee
- zoid
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der wagen steht in nürnberg. lenkrad ist das orginale noch dabei
rost hab ich nichts gesehen. unterboden hab ich mir noch nicht ageschaut. danek für den tip mit der steuer
gruß, zoid
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- Monte70
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Sollte man meinen - die Deutschen haben hier eine spezielle Auslegung, obwohl das Zollrecht EU-weit wirksam ist. Hab im ami-forum.de schon oft gelesen, daß hier diese Regelung einfach ignoriert wird oder daß das die Beamten einfach nicht wissen.superbee hat geschrieben:Auch nach Deutschland?Monte70 hat geschrieben:Einspruch Euer Ehren - mit der Zolltarifnummer 9705 0000 "Sammlungsgegenstände" nur 10 % Mehrwertsteuer - kein Zoll !!!centurymarc hat geschrieben:Hello,
sieht nicht schlecht aus, könnte ein bisschen runter gehn mit dem preis.
Da er aus CH kommt, ist er wenigstens schon verzollt ?
CH nicht E.U. = 11% einfuhr in die E.U. + MWST.......
Bitte im FAQ - Bereich Import nachlesen...
Mit ein bisschen Nachdruck ist es in manchen Fällen mit der 9705 0000 Zolltarifnummer gegangen.
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- centurymarc
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Wenn das auto verzollt wurde ( egal in welchem E.U. land) ist es kein thema.
Wenn es nicht der fall ist, kann ich nur das französische gesetzerwähnen, da ich franzose bin :
Aus einem land ausser der E.U. kommend, U.S.A. oder C.H. usw
gilt 11% einfuhr in die E.U. + 19,6% mwst
Wie es in Ö / D üblig ist, weiss ich nicht.... einfuhr taxe in die E.U. gibt's bestimmt.....der rest ist ländersache.
So ging es mir schon 3 mal, da meine u.s. cars ehmalige schweizer sind
Wenn es nicht der fall ist, kann ich nur das französische gesetzerwähnen, da ich franzose bin :
Aus einem land ausser der E.U. kommend, U.S.A. oder C.H. usw
gilt 11% einfuhr in die E.U. + 19,6% mwst
Wie es in Ö / D üblig ist, weiss ich nicht.... einfuhr taxe in die E.U. gibt's bestimmt.....der rest ist ländersache.
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Die Regelung für Oldtimer wurde von der EU beschlossen! Wenn du willst, kann ich dir den Bescheid durchfaxen. Wann hast du deine Autos aus der Schweiz verzollt?centurymarc hat geschrieben:Wenn das auto verzollt wurde ( egal in welchem E.U. land) ist es kein thema.
Wenn es nicht der fall ist, kann ich nur das französische gesetzerwähnen, da ich franzose bin :
Aus einem land ausser der E.U. kommend, U.S.A. oder C.H. usw
gilt 11% einfuhr in die E.U. + 19,6% mwst![]()
Wie es in Ö / D üblig ist, weiss ich nicht.... einfuhr taxe in die E.U. gibt's bestimmt.....der rest ist ländersache.
So ging es mir schon 3 mal, da meine u.s. cars ehmalige schweizer sind
Es besteht nämlich eine Einspruchsfrist von drei Jahren ab Bescheiderstellung und da wäre doch eine Menge Geld zu holen.
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Hallo,
wie ist das nun mit den Sammlungsgegenständen, gilt das ab einem Alter von 30 jahren? bei meinem Trans Am (Bj.1977aus der Schweiz importiert)hab ich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet, bei meiner Corvette(1974 ebenfalls aus der Schweiz) habe ich weniger als 10%(müßte auf der Zollquittung nachsehen) bezahlt, ich denke wurde als Antiquität vom Zollbeamten deklariert.
Mir geht es um die differenz, die ich ja womöglich rückfordern könnte, wenn das auch für autos gilt, welche jünger als 30jahre sind. kanns mir den eu-bescheid über die oldtimer vielleicht auch zukommen lassen.
danke
jonny
wie ist das nun mit den Sammlungsgegenständen, gilt das ab einem Alter von 30 jahren? bei meinem Trans Am (Bj.1977aus der Schweiz importiert)hab ich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet, bei meiner Corvette(1974 ebenfalls aus der Schweiz) habe ich weniger als 10%(müßte auf der Zollquittung nachsehen) bezahlt, ich denke wurde als Antiquität vom Zollbeamten deklariert.
Mir geht es um die differenz, die ich ja womöglich rückfordern könnte, wenn das auch für autos gilt, welche jünger als 30jahre sind. kanns mir den eu-bescheid über die oldtimer vielleicht auch zukommen lassen.
danke
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Das gilt bei Sammlungsgegenständen älter als 30 Jahre. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Zollabfertigung, also wirds nix mit einer Berufung bem Trans Am.trans-am-jonny hat geschrieben:Hallo,
wie ist das nun mit den Sammlungsgegenständen, gilt das ab einem Alter von 30 jahren? bei meinem Trans Am (Bj.1977aus der Schweiz importiert)hab ich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet, bei meiner Corvette(1974 ebenfalls aus der Schweiz) habe ich weniger als 10%(müßte auf der Zollquittung nachsehen) bezahlt, ich denke wurde als Antiquität vom Zollbeamten deklariert.
Mir geht es um die differenz, die ich ja womöglich rückfordern könnte, wenn das auch für autos gilt, welche jünger als 30jahre sind. kanns mir den eu-bescheid über die oldtimer vielleicht auch zukommen lassen.
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