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Verfasst: Mittwoch 28. November 2007, 16:26
von Monte70
ich habs aus dem Title übernommen. Sind Shelby-Lizenzbauten.
Verfasst: Mittwoch 28. November 2007, 19:48
von marvin
Schön, wenn es durchgeht...aber laut homepage sind das Lizenz(Nach-)bauten aus nagelneuem Material....
Baujahr ist schon noch das Jahr, in dem ein Auto tatsächlich gefertigt worden ist...
Verfasst: Mittwoch 28. November 2007, 20:04
von AC427
Klingeredith hat geschrieben:Wie kann das Ding ein Baujahr 1965 sein?
Vielleicht auf Grund der verwendeten Komponenten?
Nein, nicht wegen der Kömponenten.
Man bekommt um ca. 1000 USD einen 65er title und das wars dann !

Verfasst: Donnerstag 29. November 2007, 07:27
von Monte70
@ AC427 - und wie kann ich das, wenn überhaupt, überprüfen?
Verfasst: Donnerstag 29. November 2007, 07:54
von AC427
@ Monte70
Ich denke, dass man es nicht prüfen kann !
Faktum ist folgendes: Es werden z.B. in Österreich auch Nachbauten typisiert und als historisch erhaltungswürdig anerkannt, da sie ja in der Eurotax-Oldtimerliste drinnenstehen. Aus steuertechnischen Gründen (Nova) wird jeder schauen, dass es eben ein 30 Jahre altes Auto ist. Im Gegensatz zur Brd, wo sogar Cobras mit 3-Wegekats auf Chevy-Motoren als H-Kennzeichen anerkannt werden, sollten es dann bei uns schon dem Alter entsprechend Vergasermotoren sein. Viele Cobras haben Baujahr 73 eingetragen, dass hat mit der meist verbauten Fahrgestell- Hinterachstechnik von Jaguar zu tun, da in England ja das Erstverwendungsjahr der Hinterachse das Baujahr bestimmt. Es gibt auch titles von Shelby himself zu kaufen mit den begehrten CSX- Fahrgestellnummern, die kosten zwar Unmengen Geld, aber zu bekommen sind sie.

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2007, 20:45
von Monte70
hab unter einer deutschen VZTA (Verbindliche Zolltarifauskunft) eine interessante Beurteilung gefunden.
Auf diese Art von Beurteilungen stützen sich viele Entscheidungen der österreichischen Zollverwaltung.
Zur Erinnerung Zollrecht = EU-Recht
hier der link
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... /2600/06-1
Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2007, 21:22
von Corvetteonly
Eine C1 hat doch jeder in seiner Garage, quasi ein Daily....
da greift man sich auf den Kopf
Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2007, 21:46
von eric1617
genau so hat der Zoll auch meinen Einspruch abgewimmelt
nur zur Info von knapp 330 jemals gebauten Chrysler 300G Cabrios existieren weltweit noch 125.
2 Stück davon in Europa. Sogar da argumentiert der Zoll mit "nicht selten; kein geschichtlicher Wert." Klar und die Erde ist eine Scheibe...
Verfasst: Donnerstag 20. Dezember 2007, 07:46
von marvin
...dagegen ist die C1 Corvette schon wirklich ein Massenprodukt
Aber Scherz beiseite:
Wenn diese Bestimmung nicht früher masslos für E-Types und MGs ausgenützt worden wäre, hätten wir jetzt nicht diese verschärfte Situation...
Die werden halt vom Zoll am Jahresende einmal geschaut haben, wieviel 'Sammlungsstücke' insgesamt per Jahr eingeführt worden sind und dann angesichts der Stückzahl, die wahrscheinlich höher als die jährlichen Lancia-Importe ist, befunden haben, dass 'Seltenheit' ein doch relatives Gut ist....
Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.....
Verfasst: Donnerstag 20. Dezember 2007, 07:49
von Monte70
marvin hat geschrieben:...dagegen ist die C1 Corvette schon wirklich ein Massenprodukt
Aber Scherz beiseite:
Wenn diese Bestimmung nicht früher masslos für E-Types und MGs ausgenützt worden wäre, hätten wir jetzt nicht diese verschärfte Situation...
Die werden halt vom Zoll am Jahresende einmal geschaut haben, wieviel 'Sammlungsstücke' insgesamt per Jahr eingeführt worden sind und dann angesichts der Stückzahl, die wahrscheinlich höher als die jährlichen Lancia-Importe ist, befunden haben, dass 'Seltenheit' ein doch relatives Gut ist....
Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.....
@ marvin - Word! Die momentane Situation auf den Punkt gebracht.
Mal sehen, wohin sich das ganze entwickelt. Es schaut aber alles andere als gut aus

Verfasst: Freitag 21. Dezember 2007, 15:00
von bullitt
Ist es noch möglich über Holland ein Auto aus den USA einführen und dort zu verzollen (die ja angeblich diese Richtlinie lockerer auslegen als die Deutschen und Österreicher)? Falls ja, und ich keinen Zoll zahlen muss, sondern nur die ermäßigte Einfuhrumsatzsetuer (wie hoch ist die in Holland eigentlich - 6%?), kann es mir passieren dass ich in Österreich eine Nachfordung vom hiesigen Zoll bekomme?
Verfasst: Freitag 21. Dezember 2007, 16:49
von deni
da häng ich mich gleich an. ich hab meinen ja im frühling als sammlergegenstand importiert und nur 10% einfuhrumsatzsteuer bezahlt. kann ich auch noch ne nachforderung bekommen?
Verfasst: Freitag 21. Dezember 2007, 21:55
von Monte70
@ bullitt + deni - die Verzollung in Holland ist in der EU gültig, da Zollrecht gleich EU-Recht ist.
Ich gehe davon aus, daß es hier keine Nachforderungen geben wird.
Verfasst: Samstag 22. Dezember 2007, 17:47
von deni
thx