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Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 12:15
von deni
schon klar, aber mein plymi zb ist als historisches kfz typisiert. ich glaube nicht, dass es möglich wäre, den als normales kfz typisieren zu lassen, nur dass ich zb. andere felgen draufpacken kann.
das hätte den vorteil, dass ich mich nicht an die 120 tage / jahr halten müsste

Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 13:01
von Monte70
deni hat geschrieben:schon klar, aber mein plymi zb ist als historisches kfz typisiert. ich glaube nicht, dass es möglich wäre, den als normales kfz typisieren zu lassen, nur dass ich zb. andere felgen draufpacken kann.
das hätte den vorteil, dass ich mich nicht an die 120 tage / jahr halten müsste

ich weiß zwar nicht, wie oft du deinen plymi nutzt, aber im zweitwagen-betrieb sind die 120 Tage für mich ausreichend.
Weiters sehe ich in der historischen Regelung einen gewissen Schutz gegenüber ev. Regelungen, die gegenüber einem "normal" typisierten Auto ganz andere Auswirkungen (ev. Zulassungsverbot) hätte.
Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 14:01
von deni
zb abgaswerte oder lautstärke
ja, die 120 tage habe ich heuer auch nicht zusammengebracht, aber ich hab mir abends immer überlegt, ob ich es sich "rentiert" für eine halbe stunden nen ganzen tag zu "verbrauchen"
wobei sie mir ja zuerst mal nachweisen müssen, dass ich mehr als 120 tage gefahren bin, ohne fahrtenbuch

Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 14:36
von Monte70
deni hat geschrieben:zb abgaswerte oder lautstärke

ja, die 120 tage habe ich heuer auch nicht zusammengebracht, aber ich hab mir abends immer überlegt, ob ich es sich "rentiert" für eine halbe stunden nen ganzen tag zu "verbrauchen"
wobei sie mir ja zuerst mal nachweisen müssen, dass ich mehr als 120 tage gefahren bin, ohne fahrtenbuch

vielleicht stellens extra für dich ein Kontrollorgan ab, ich wüsste da ein paar Kapazitäten

Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 15:07
von deni
der darf dann solange mitfahren, bis er sich selber nen ami kauft

Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 16:34
von Flosn
ich hät 20" Chromfelgen zu vergeben - sind neu mit bereifung.
kann dir am abend bilder schicken.
LG, Flo
Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 17:18
von eci
deni hat geschrieben:zb abgaswerte oder lautstärke

ja, die 120 tage habe ich heuer auch nicht zusammengebracht, aber ich hab mir abends immer überlegt, ob ich es sich "rentiert" für eine halbe stunden nen ganzen tag zu "verbrauchen"
wobei sie mir ja zuerst mal nachweisen müssen, dass ich mehr als 120 tage gefahren bin, ohne fahrtenbuch

sorry aber du musst beweisen das du nur 120 tage gefahren bist
versicherungsbestätigung wenn du das fahrzeug angemeldet bzw. wieder in betrieb gegangen bist und das darf max 120 tage her sein
oder fortlaufendes fahrtenbuch mit kmstand vor und nach abfahrt datum uhrzeit fahrstrecke usw....
und das ist leicht nachvollziehbar
Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 17:28
von Toaschtn
@eci: Das ist mir aber neu.
Denn in OÖ wird nur ein Buchhaltungs - Ähnliches Fahrtenbuch verlangt, welches noch nicht einmal im Wagen mitzuführen ist.
Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 18:57
von mikemuscle
Hallo ,
hier ein auszug von der öamtc homepage über oldtimer:
Fahrbeschränkung:
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragung muss das Datum, den Zweck der Fahrt und den Standort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und 5 Jahre aufzubewahren. Neben der Fahrtenbuchaufzeichnung gibt es zusätzlich die Möglichkeit über einen speziellen Versicherungsvertrag, sowie der Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde und den Nachweis über einen Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät.
mike
Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2007, 20:34
von Toaschtn
@Mike:
Wieder was dazu gelernt.
LG

Verfasst: Donnerstag 13. Dezember 2007, 07:27
von deni
frage an die allgemeinheit - wer wurde schon mal mit seinem historischen kfz angehalten und nach dem fahrtenbuch gefragt?
eci - versicherungsbestätigung bringt meiner meinung nichts, da ich das auto mehr als 120 angemeldet habe, was ja aber nicht automatisch bedeutet, dass ich jeden tag damit fahre.
Verfasst: Donnerstag 13. Dezember 2007, 08:18
von Cedric
Ich war beim Öamtc und hab schon an mehreren Stellen gefragt. Fahrtenbuch muss man dabei haben und die Fahrten sollten vor Fahrantritt schon eingetragen sein.
Ich machs zumindest so, schreib aber nur Datum und Abfahrtsort vor Fahrantritt rein. Wenn ich wieder zurück komme auch noch das Ziel....km schreib ich aber keine rein.....
Verfasst: Donnerstag 13. Dezember 2007, 17:30
von eci
deni hat geschrieben:
eci - versicherungsbestätigung bringt meiner meinung nichts, da ich das auto mehr als 120 angemeldet habe, was ja aber nicht automatisch bedeutet, dass ich jeden tag damit fahre.
habe ich ja geschrieben
[quote="eci]
versicherungsbestätigung wenn du das fahrzeug angemeldet bzw. wieder in betrieb gegangen bist und das darf max 120 tage her sein
[/quote]
Verfasst: Freitag 14. Dezember 2007, 07:43
von deni
aber die bestätigung bringt rein gar nichts. ich kann das auto auch das ganze jahr angemeldet haben. darfs aber nur an 120 tagen fahren. ob ich jetzt dafür das ganze jahr steuern zahl oder nicht, liegt doch an mir.
das ist dann ja kein gesetzesverstoss
Verfasst: Freitag 14. Dezember 2007, 13:39
von Gustavltd
stimmt, aber wenn Du das Fahrzeug nur nachweislich z.B 90 Tage angemeldet hast, hat sich das mit der Bestätigung schon erledigt.
Gus