Gibt es so wie in Deutschl. auch in Ö. Kurzeitkennzeichen?
Moderator: superbee
- Tom
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Achso! Naja, nicht aufgepasst, ich geb es ja zu. Aber die Gelben gelten halt nur in Deutschland wirklich, deshalb mein Einwand. Sorry
Für alle die mich nicht kennen, ich hab das hier einmal gegründet, als ihr noch Golf gefahren seid! 
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hallo leute, hab grad selber deutsche kurzzeitkennzeichen gehabt.
Ich kann euch versichern, da will keiner das auto vorgeführt haben, du unterschreibst einen
Wisch wo du bestätigst, dass das auto techisch einwandfrei ist und mehr nicht.
Also, machts dem Günther keine Angst - des mit die Kurzzeitkennzeichen funktioniert einwandfrei.
Lg
Andei (dessen kurzzeitkennzeichen vor 2 wochen abgelaufen sind und jetzt zum Tüv muss)
Ich kann euch versichern, da will keiner das auto vorgeführt haben, du unterschreibst einen
Wisch wo du bestätigst, dass das auto techisch einwandfrei ist und mehr nicht.
Also, machts dem Günther keine Angst - des mit die Kurzzeitkennzeichen funktioniert einwandfrei.
Lg
Andei (dessen kurzzeitkennzeichen vor 2 wochen abgelaufen sind und jetzt zum Tüv muss)
- Tom
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Es ging ja nicht darum, ob man sie bekommt, sondern dass man damit eigentlich nur in Deutschland fahren darf. However, die Infos sind eh alle da.
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- Andei3000
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Sonderfall: Pkw-Überführung ins Ausland
Ein Sonderfall ist die Überführung eines Pkw mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland. Das von einer deutschen Zulassungsstelle ausgegebene Kurzzeitkennzeichen entspricht zwar den internationalen Vorschriften, aber der rote Fahrzeugschein, der mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, muss von den ausländischen Behörden nicht akzeptiert werden. Grund: Dieser Fahrzeugschein entspricht nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen (von 1926, 1949 und 1968). Ausnahme: Mit Italien und Österreich bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere.
Wer sicher gehen will, kann sich einen internationalen Zulassungsschein ausstellen lassen. Außerdem kann man die erforderlichen Personen- und Fahrzeugdaten durch die zuständige Behörde in den nationalen Zulassungsschein eintragen lassen.
In anderen europäischen Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen in der Regel toleriert bzw. nicht beanstandet. Es besteht jedoch keinerlei Rechtsanspruch oder Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In der Vergangenheit gab es Fälle, etwa in Belgien oder Luxemburg, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz ist bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland in vollem Umfang gegeben. Die Grüne Karte wird aber in der Regel nur dann ausgegeben, wenn eine anschließende reguläre Zulassung des Pkw als sicher gilt.
http://www.versicherung-und-verkehr.de/ ... ;style;100
Ich hoffe mit diesem Text ein bißchen Klarheit gebracht zu haben, dass
es sehrwohl möglich und erlaubt ist mit deutschen Kurzzeitkennzeichen in Österreich herumzugurken
beste Grüsse
Andei
- Toaschtn
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Das ist doch meine Rede die ganze Zeit, nur bei Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung) muss man den Wagen bei der Zulassungsstelle mit gültigen TüV vorführen.
Und ob die Kurzzeitkennzeichen in Österreich akzeptiert werden liegt immer noch in den Augen des Betrachters, sprich dein lokaler Freund und Helfer entscheidet ob er es akzeptiert oder nicht.
Das heißt aber nicht immer Akzeptanz, d.h. die Kurzzeitkennzeichen werden meist toleriert
LG
Und ob die Kurzzeitkennzeichen in Österreich akzeptiert werden liegt immer noch in den Augen des Betrachters, sprich dein lokaler Freund und Helfer entscheidet ob er es akzeptiert oder nicht.
Mit Italien und Österreich bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der zugehörigen Fahrzeugpapiere.
Das heißt aber nicht immer Akzeptanz, d.h. die Kurzzeitkennzeichen werden meist toleriert
LG
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