Caddy58 hat geschrieben:Wird ein Fahrzeug vom Zoll als historisches Fahrzeug anerkannt, sind nur die 10% zu bezahlen - wenn du ein Fahrzeug aus Amerika nach Deutschland importierst (Hafen) und anschliessend nach Österreich überstellst, musst du in Deutschland die 10% Zoll und 19% Einfuhrsteuer bezahlen, nach der Verzollung in Österreich bekommst du den Betrag zurück erstattet - war bei meinen Importen immer so, ausser es hat sich aktuell etwas am Österreichischen Steuerfgesetz etwas geändert.
Gruss, Günther
Fakt ist, daß vor ca. einem Jahr alle Verzollungen als Sammlungsgegenstand (Tarifnummer 9705 0000 - 10 % EUSt) von der Zollbehörde geprüft wurden. Die Bestimmungen für die Einreihung bzw. in den Erläuterungen sind strenger geworden bzw. werden strenger ausgelegt. Das gab in der Oldtimerszene einige heftige Reaktionen, die meiner Ansicht nach auch bei den richtigen Stellen gelandet sind. Geräde in Vorarlberg wundert mich das, denn die dortigen Zollämter waren hier federführend, die Sache aufzugreifen. Grund war, daß viele Deutsche, die ihren Oldtimer (30 Jahre) in der CH gekauft haben, den Weg der Verzollung über Österreich gemacht haben.
Bei den Zollprüfungen mussten die Abfertiger begründen, wie Sie auf die Einreihung begründen. Nach ca. drei Monaten haben wir dann die Info bekommen, daß es bei der Einreihung als Sammlungsgegenstand bleibt.
Die Situation in Österreich diesbezüglich ist ziemlich unklar. Klar ist eins, daß die Behörde bundesländerspezifisch unterschiedlich stark zum Zeitpunkt der Verzollung Kontrollen oder auch Nachprüfungen durchführt.
Der Umstand, daß sich der Anmelder bei Falschtarifierungen gleich einem Finanzstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung stellen muss, macht unseren Job nicht leichter.
@ Caddy58 - das mit der Steuerrefundierung aus Deutschland kann ich nicht ganz glauben. Das Zollrecht ist EU-Recht, die Steuergesetze sind nationale Gesetze. Die Verzollungen in der EU durchgeführt gelten in der gesamten EU. Dass da ein Staat bereits eingehobene Steuern wieder refundiert, obwohl aus seiner Sicht richtig verzollt - in Deutschland wird die Sammlungsgegenständeregelung sehr strikt und streng ausgelegt - ist in Zeiten von Sparbudgets für mich nicht ganz nachvollziehbar.





