Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 21:40
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wieviel KM hat er drauf?
Hat er schon bei Übergabe blau geraucht?
Gewährleistung bedeutet daß der Händler, Mängel die am Tag der Übergabe bereits bestanden haben und von denen du nichts gewusst hast auf seine Kosten instandsetzen muß. Wird durch die Instandsetzung eines Gewährleistungsmangels der Fahrzeugwert gesteigert, kann es durchaus sein daß ein Selbsbehalt zu bezahlen ist. Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach beim Käufer Wenn du z.b eine Rostbeule auf der Motorhaube hast, wird es nie ein Gewährleistungsmangel. Genau so ist es bei z.b Steuergeräten. Elektronische Geräte haben die Eigenheit von einer Sekunde auf die andere den Geist aufzugeben, ergo kann auch ein Steuergerät welches bei der Fahrzeugübergabe funktioniert hat und nach 3 Wochen defekt ist kein Gewährleistungsmangel sein.
Bei z.b. 200.000 km werden Ventilschaftdichtungen, natürlich vom Richter abhängig, vermutlich Verschleiß sein.
Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Es gibt hier markante Unterschiede. Auch zu berücksichtigen gilt der Kaufpreis und das Fahrzeugalter. Es ist nicht aussergewöhlich dass Gummidichtungen nach 16 Jahren verhärten, wo wir wieder beim normalen "Verschleiß" wären.
Ich würde normal und sachlich mit dem Händler reden und schauen was er machen kann/will. Wie man in den Wald hineinschreit....
Darauf bestehen daß er die Dichtungen austauscht kannst du sowieso nicht, weil es in seinem Ermessen liegt wie er den "Mangel" beseitigt. Sollte er aber nach "mehreren" (das österreichische Gesetz schreibt keinen Zeitrahmen vor, sondern macht die Reparaturversuche vom Schweregrad des zu behebenden Mangels abhängig) kann es zu einer Wandlung bzw. Werminderung kommen.
Ich bin kein Händler, hab aber beruflich mit Gewährleistung, Garantie usw. zu tun....
wieviel KM hat er drauf?
Hat er schon bei Übergabe blau geraucht?
Gewährleistung bedeutet daß der Händler, Mängel die am Tag der Übergabe bereits bestanden haben und von denen du nichts gewusst hast auf seine Kosten instandsetzen muß. Wird durch die Instandsetzung eines Gewährleistungsmangels der Fahrzeugwert gesteigert, kann es durchaus sein daß ein Selbsbehalt zu bezahlen ist. Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach beim Käufer Wenn du z.b eine Rostbeule auf der Motorhaube hast, wird es nie ein Gewährleistungsmangel. Genau so ist es bei z.b Steuergeräten. Elektronische Geräte haben die Eigenheit von einer Sekunde auf die andere den Geist aufzugeben, ergo kann auch ein Steuergerät welches bei der Fahrzeugübergabe funktioniert hat und nach 3 Wochen defekt ist kein Gewährleistungsmangel sein.
Bei z.b. 200.000 km werden Ventilschaftdichtungen, natürlich vom Richter abhängig, vermutlich Verschleiß sein.
Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Es gibt hier markante Unterschiede. Auch zu berücksichtigen gilt der Kaufpreis und das Fahrzeugalter. Es ist nicht aussergewöhlich dass Gummidichtungen nach 16 Jahren verhärten, wo wir wieder beim normalen "Verschleiß" wären.
Ich würde normal und sachlich mit dem Händler reden und schauen was er machen kann/will. Wie man in den Wald hineinschreit....
Darauf bestehen daß er die Dichtungen austauscht kannst du sowieso nicht, weil es in seinem Ermessen liegt wie er den "Mangel" beseitigt. Sollte er aber nach "mehreren" (das österreichische Gesetz schreibt keinen Zeitrahmen vor, sondern macht die Reparaturversuche vom Schweregrad des zu behebenden Mangels abhängig) kann es zu einer Wandlung bzw. Werminderung kommen.
Ich bin kein Händler, hab aber beruflich mit Gewährleistung, Garantie usw. zu tun....