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Verfasst: Donnerstag 5. November 2009, 20:34
von robin winzer
wie fahrtenbuch dachte das wäre nur bei dem roten 07er kennzeichen und nicht bei eienr Hzulassung oder reden wir über andere länder?

Verfasst: Donnerstag 5. November 2009, 20:37
von DetroitAfterDark
robin winzer hat geschrieben:wie fahrtenbuch dachte das wäre nur bei dem roten 07er kennzeichen und nicht bei eienr Hzulassung oder reden wir über andere länder?


ja, in diesem Fall tun wir das!

Verfasst: Donnerstag 5. November 2009, 20:44
von robin winzer
okay danke schock vorbei=)

Verfasst: Donnerstag 5. November 2009, 23:31
von Gregor
Hallo,

ich schreibe das Fahrtenbuch, da mein F250 eine historische Zulassung hat. Weiters mach ich das auch für mich, das ich den Verbrauch damit auch mitschreibe und später ist es fein wenn man nachschauen kann wo man mit dem Auto war. Der Wagen läuft auf Wechselkennzeichen, wird aber übern Winter eingebunkert (verm. nächste Woche :bigcry: ) . Die 120 Tage kriege ich nie zusammen.

Gruß
Gregor

Verfasst: Donnerstag 5. November 2009, 23:34
von superbee
PowerBrake hat geschrieben:
Driver hat geschrieben:
PowerBrake hat geschrieben:also, soweit ich es nun verstanden haben, muss der Nachweis auf einem gewerblichen Fahrzeug angebracht sein?!


gewerblich mit sicherheit, der van vom kumpanen war eigentlich privat, aber evtl. hatte er gewerbliche vorgeschichte, deswegen.


klingt soweit logisch...


ich glaube das besagte pickerl gehört auf alles was als lkw typisiert ist, egal ob gewerblich oder nicht.

Verfasst: Donnerstag 5. November 2009, 23:39
von superbee
Chevy Peter hat geschrieben:Bei Oldtimertypisierung brauchst du nur ein Fahrtenbuch mitführen wenn das Fahrzeug mehr als die 120 Tage im Jahr angemeldet ist. (Kennzeichenhinterlegung).
Steht bei mir sogar im Zulassungsschein :!:

Bild


Du hast hier aber einen recht neuen Zulassungschein, warum bei dir soviel drin steht:

2.4.1. Die Genehmigung als historisches Fahrzeug nach § 34 KFG 1967 ist in den Einzelgenehmigungsbescheid einzutragen und außerdem im Zulassungsschein zu vermerken. Im Zulassungsschein ist ferner die Art des Nachweises für die zeitliche Einsatzbeschränkung als Auflage festzuhalten.

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 09:19
von superbee
Alternative:

Keine historische Zulassung(ist jetzt möglich nach dem EG-Urteil)....und damit kein Fahrtenbuch. Aber jährliche Pickerlüberprüfung.

Da ist mir das Büchel lieber als jährlich Pickerl machen, und billiger ist es auch. :wink:

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 09:24
von wur10
robin winzer hat geschrieben:wie fahrtenbuch dachte das wäre nur bei dem roten 07er kennzeichen und nicht bei eienr Hzulassung oder reden wir über andere länder?


Lieber Robin, ist dir schon aufgefallen, dass du dich in einem österreichischen Forum befindest? Die URL us-car-forum.at könnte ein Hinweis darauf sein...

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 10:34
von Fredl
wur10 hat geschrieben:
robin winzer hat geschrieben:wie fahrtenbuch dachte das wäre nur bei dem roten 07er kennzeichen und nicht bei eienr Hzulassung oder reden wir über andere länder?


Lieber Robin, ist dir schon aufgefallen, dass du dich in einem österreichischen Forum befindest? Die URL us-car-forum.at könnte ein Hinweis darauf sein...
:lol:

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 13:56
von eldorado
Das Schlimme an der Geschichte ist eigentlich daß man die Steuern für 365 Tage bezahlen darf, aber nur 120 Tage fahren darf... Räuber!

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 14:51
von superbee
eldorado hat geschrieben:Das Schlimme an der Geschichte ist eigentlich daß man die Steuern für 365 Tage bezahlen darf, aber nur 120 Tage fahren darf... Räuber!


Das ist nicht die einzige Frechheit.Wenn man bedenkt mein Camaro läuft seit 74´in Österreich und ich muss erstens den vollen Steuersatz zahlen(ist auch nur in Österreich selbstverständlich) und zweitens auch jedes Monat 20 % Strafsteuer zahlen. Das gibt aufs Jahr ne ganze Stange Geld, da bleibt für was anderes als ne Haftpflicht kein Groschen mehr über. :evil:

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 16:34
von Impala1968
superbee hat geschrieben:Alternative:

Keine historische Zulassung(ist jetzt möglich nach dem EG-Urteil)....und damit kein Fahrtenbuch. Aber jährliche Pickerlüberprüfung.

Da ist mir das Büchel lieber als jährlich Pickerl machen, und billiger ist es auch. :wink:


außer man möchte, so wie ich, mehr als 3.000 km pro jahr fahren...

der imperial ist auch als historisches typisiert, nur in meinem zulassungsschein wurde es nicht eingetragen. fahre auch jedes jahr zum pickerl, damit von der rennleitung nicht gefragt wird, warum das pickerl übernächstes jahr auch noch gültig ist...

mit 120 tage kommt man (die regentage, winter etc. abgezogen) sicher aus, nur mit den 3.000 km nicht.

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 17:05
von Gregor
Hallo,

warum 3000 km? Habe bei mir nachgeschaut, konnte nichts von 3000 km finden.

Gruß
Gregor

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 17:39
von Impala1968
hmmm, jetzt wo du es schreibst...hmmm...war immer der meinung, dass es auch mit 3.000 km beschränkt ist. aber kann es jetzt auch nicht finden. verdammt...woher hab ich das :?:

najo, umso besser...

Verfasst: Freitag 6. November 2009, 17:58
von ryoga
@ charger

Bin ich jetzt falsch, oder hast du auf deinem Dodge nicht ein deutsches Kennzeichen :arrow: wieso also ein Fahrtenbuch?

Grüße Martin