Meinungen zu (oldtimer) SUV...

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Moderator: superbee

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Kapitänkurtl
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Beitrag von Kapitänkurtl »

Hallo Leute ich meld mich mal als Kfz SV zu dem Thema Oldtimer.

Auch ich bin Sachverständiger für historische Fahrzeuge.
Egal ob SUV, PKW, Kombi, LKW alles was älter als 30 Jahre alt ist kann in Österreich grundsätzlich als historisches Fahrzeug angemeldet werden bzw. typisiert werden.

Dies ist die einzige Möglichkeit einen Ami mit alter Technik in Österreich noch zu typisieren wenn nicht schon in Österreich angemeldet gewesen ist.

Hauptbaugruppen (Motor, Getriebe, Achsen, Lenkung, Bremsen, Karosserie) müssen in originalem Zustand sein wie sie der Hersteller zum Zeitpunkt des "in Verkehr bringens"(egal welches Land) verbaut oder hergestellt hat.
Im Grunde gilt jedes Fahrzeug das:

30 Jahre und älter ist
in der roten Liste für historische Fahrzeuge (Eurotax) eingetragen ist
und nicht schlechter als Zustand 3 ist und
erhaltungswürdig ist als

historisches Fahrzeug (sprich Oldtimer).

Abweichungen zu Beleuchtungseinrichtungen anderer Länder gibt es nur hinsichtilich dieser Leuchten:

Abblendlicht
Fernlicht
Standlicht
Blinker
Bremslicht
Rückstrahler
sowie 2 Rückblickspiegel

Diese genannten muß ein Oldtimer in Österreich besitzen und sie müssen den üblichen hierzulande verwendeten Leuchten und Bauteilen entsprechen oder zumindest die gleiche Wirkung haben.

Alles andere wie Abgas, Auspuff, Gurte, Sitze, Airbags, Schlösser, Türen, etc. können von den derzeit gültigen Ausrüstungsvorschriften abweichen.
Auch die Grenzmaße für die Leuchten falls nicht anders möglich können von der KfG 1967 abweichen!

LKW´s kämpfen übrigens momentan mit den Ortsdurchfahrverboten mit historischen Fahrzeugen ansonsten ist mir keine Einschränkung bekannt die für einen historischen LKW gilt.

Hinweis für Geländefahrzeuge: Diese sind meist mit Schaufeln oder Reservekanister und dgl. aussen ausgerüstet.
Diese müssen im Straßenverkehr entweder abgenommen werden und die Halterungen ggf. so zu verdecken (gilt auch für Blaulichter oder Drehorgel bei Polizeifahrzeugen) das sie nicht gefährdend sind - müssen aber nicht entfernt werden.
Können bei Shows und Ausstellungen wieder angebracht werden damit das historische und ursprüngliche Erscheinungsbild erhalten bleibt.

Einbau von Tagesfahrleuchten und z.B. Nachrüstkat oder Partikelfilter ändert nichts an der historischen Zulassung.

Beim Import von Oldtimern aus einem nicht EU Land ist lediglich 10% Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
Diese setzt sich aus dem Wert des Fahrzeuges zusammen (Kaufpreis oder besser SV Gutachten damit es später mit der Finanz keine Probleme gibt) und den Kosten vom Transport bis zur EU Aussengrenze (z.B. ca. 1.500 für Containerverschiffung bis Bremerhaven).

Zur Typisierung ist auf jeden Fall ein Sachverständigen Gutachten erforderlich.
Dazu noch ein Zollgutachen von einem Sachverständigen der auch historische Fahrzeuge bewerten kann für Zoll und Finanzamt.

Alle Unterlagen (original, Prospekte, Anleitungen, RepHandbücher, Internetrecherchen) sind dafür bereitzustellen.
Kurz alles was bestätigt das es dieses Fahrzeug einmal so gegeben hat und so gebaut wurde.
Matching numbers wären ideal mit bekannter Historie des Fahrzeuges - was bei Ausländischen Fahrzeugen oftmals schwer ist nachzuvollziehen - ist aber nicht unbedingt notwendig.

Kosten für so ein Gutachten betragen bei mir und meinen Kollegen ca. 350,-- bis 400,--(durchschnittlicher Preis)

Solltet ihr noch Fragen haben schreibt mir einfach an

kurt.setzer@ebv-leasing.at oder ruft mich an 0676/916 44 95
werde wenn mir möglich gerne eure Fragen beantworten zu diesem Thema :wink: hier würde es den Rahmen sprengen.... 8)
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bullitt
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Beitrag von bullitt »

Super geschrieben Kurtl! Sollte vielleicht ins Archiv da diese Fragen eh immer wieder auftauchen.

Auf die Eurotaxliste kommt also jedes Auto wenn es 30 Jahre oder älter ist (im Originalzustand natürlich)?

Geiler Preis übrigens: Auszug kostet €83 - das ganze Buch €147. Wenn sich zwei zusammentun zahlt es sich schon aus das ganze Buch zu kaufen :D
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Beitrag von Kapitänkurtl »

Nicht nötig da ich es als SV sowieso brauche habe ich die neueste Version für März bestellt mit der Interclassic Data für die Richtpreise :wink:
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deni
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Beitrag von deni »

Archiv - neeee...

FAQ :!:

Danke, Kurtl.
mfg deni

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bullitt
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Beitrag von bullitt »

deni hat geschrieben:Archiv - neeee...

FAQ :!:

Danke, Kurtl.


Meinte ich ja :wink:
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superbee
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Beitrag von superbee »

Das mit dem SV Gutachten stimmt so nicht. Die Behörde kann eines verlangen, St.Eiermark zB verlangt es immer, MA 46 zB nicht.
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bullitt
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Beitrag von bullitt »

superbee hat geschrieben:Das mit dem SV Gutachten stimmt so nicht. Die Behörde kann eines verlangen, St.Eiermark zB verlangt es immer, MA 46 zB nicht.


Bei mir wollten sie keines haben...
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Gustavltd
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Beitrag von Gustavltd »

Und nicht jedes alte Auto ist automatisch nach 30 Jahren ein historisches KFZ. Ein Golf ist nur ein 35 Jahre altes Auto, aber kein histo (aus irgendwelche besonderen Modelle da kann es sein).

lg Gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.
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Beitrag von Kapitänkurtl »

Gustavltd hat geschrieben:Und nicht jedes alte Auto ist automatisch nach 30 Jahren ein historisches KFZ. Ein Golf ist nur ein 35 Jahre altes Auto, aber kein histo (aus irgendwelche besonderen Modelle da kann es sein).

lg Gus


..wenn er in der Liste angeführt ist dann schon!
Kann allerdingssein das die Teile irgendwo auf der Welt noch produziert werden eventuell unter anderem Typen oder Markennamen wie z.B. der Käfer bis vor kurzem dann nicht.
Und auch nicht wenn es noch zu viele Fahrzeuge davon gibt und hauptsächlich Materialien und Technologien eingesetzt werden die auch heute üblich sind. Beim Golf z.B. werden nur die alten mit Stahlchromstangen anerkannt soviel ich weiß die mit Plasitkstangen nicht.
Wie gesagt Aufschluss gibt die rote Liste der Eurotax.
Sondergenehmigungen können vom Beirat für historische Fahrzeug beschlossen werden.

Übrigens wenn die Typisierungsstellen selber Gutachter für historische Fahrzeuge beschäftigen dann brauchen sie das GA nicht weil es vor Ort selber durchgeführt wird.

Grundsätzlich gilt zu belegen das es sich um ein originales und erhaltungswürdiges Fahrzeug in Zustand 3 älter als 30Jahre handelt und dies auch in der Liste eingetragen ist :wink:
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Beitrag von superbee »

bullitt hat geschrieben:
superbee hat geschrieben:Das mit dem SV Gutachten stimmt so nicht. Die Behörde kann eines verlangen, St.Eiermark zB verlangt es immer, MA 46 zB nicht.


Bei mir wollten sie keines haben...


Gut zu wissen, bei meinen schon. Vllt haben sie sich das aufgehört..
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Beitrag von Atze45 »

Ich fand das SV-Gutachten bei der Einzelgenehmigung schon sehr hilfreich, da die Eurotaxliste enthalten war und weiters sämtliche Fahrzeugdaten aufgelistet waren die der Prüfer übernommen hat.
Das Zustands - und Erhaltungswürdigkeitsgutachten hat 250.- gekostet und das Wertgutachten dazu 120.-
Im Schadensfall ist es dann auch sehr hilfreich um nicht mit dem Kilopreis abgespeist zu werden.
Als Kind muss man einige Dinge einfach haben............auch wenn man schon über 40 ist !
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Beitrag von Flex »

longhauler hat geschrieben:...

2. als "fiskal LKW" Typisieren - Nachteile aufgrund von Umbauten (Ladefläche, Fenster verkleben etc..)

ich glaub ich ehrlich gesagt nicht dass das so leicht möglich ist, weil soweit ich weiß ist es ja schon sehr mühsam ein älteres fahrzeug typisiert zu bekommen wenn es nicht als oldtimer gilt. kann mir nicht vorstellen dass es da bei lkw-typisierungen einfacher ist

edit: da gäbs ja eh einen rel. günstigen blazer im forum zum verkauf, warum nicht den: http://www.us-car-forum.at/MusclePHPFor ... hp?t=37549
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Kapitänkurtl
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Beitrag von Kapitänkurtl »

Als LKW typisieren ist möglich bringt aber meiner Meinung nach nix.

Das mit den 8 Jahren ist mir neu, bisher habe ich nur vernommen das die CO2 Steuer nicht mehr zu zahlen ist wenn der Wagen bereits im EU Raum einmal angemeldet war.

Da muß ich mich erkundigen.

Wenn der wagen nicht in der roten Liste ist (die bekomm ich erst - bestellt) dann geht es nur mit einer Sondergenehmigung des Beirates für historische Fahrzeuge.
Per Antrag wird in der nächsten Sitzung entschieden ob es eine Ausnahmegenehmigung gibt oder nicht .
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