Da hast Du recht!!!deni hat geschrieben:bewährung reicht doch mehr als... 1 weitere dummheit und alles kommt zum tragen...
nein, danke
Kennzeichen
Moderator: superbee
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...ich kenn jetzt Deinen Fall nicht, aber:
Wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist es trotzdem eine Vorstrafe.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Strafen sind im Strafregister verzeichnet und daher in einer Strafregisterauskunft zu finden bzw nachzulesen.
Es ist leider ein landläufiger Irrtum Bewährungsstrafen mit Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu verwechseln (unter dem Motto: Es is eh nix passiert...).
Wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist es trotzdem eine Vorstrafe.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Strafen sind im Strafregister verzeichnet und daher in einer Strafregisterauskunft zu finden bzw nachzulesen.
Es ist leider ein landläufiger Irrtum Bewährungsstrafen mit Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu verwechseln (unter dem Motto: Es is eh nix passiert...).
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Der liebe verurteilte Vorschreiber hatte dazu noch Glück nicht auch noch wegen Versicherungsbetruges belangt worden zu sein. Und wennst in Österreich Kennzeichen fälscht dann vergiss nicht aufs Pickerlmarvin hat geschrieben: Wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist es trotzdem eine Vorstrafe.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Strafen sind im Strafregister verzeichnet und daher in einer Strafregisterauskunft zu finden bzw nachzulesen.
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http://www.gag-schilder.at/ machen sehr schöne kopien wo du sehr genau hinsehen musst.
allerdings würd ich dir den ,,halblegalen" weg empfehlen.
Wunschkennzeichen
eins mal ,,verlierern"
wenn du ersatz hast nach ner gewissen zeit nochmal und voila.
Denn ein Wunschkennzeichen hast du ja auch für X Jahre bezahlt und das wird anscheinend auch nachgefertigt.
Und DAS kann ja wohl keine Urkundenfälschung sein wenn es dir von der Behörde selbst ausgehändigt wird. Das wäre nur Kennzeichenmissbrauch mit Vorspiegelung Falscher Tatsachen oder was Ihnen auch sonst einfällt. Faktum ist jedoch, hierbei kannst nicht wegen Urkundenfälschung belangt werden.
(das selbige kann man im übrigen auch mit dem Führerschein machen, um sich für eventualitäten einen Vorrad zu schaffen)
allerdings würd ich dir den ,,halblegalen" weg empfehlen.
Denn ein Wunschkennzeichen hast du ja auch für X Jahre bezahlt und das wird anscheinend auch nachgefertigt.
Und DAS kann ja wohl keine Urkundenfälschung sein wenn es dir von der Behörde selbst ausgehändigt wird. Das wäre nur Kennzeichenmissbrauch mit Vorspiegelung Falscher Tatsachen oder was Ihnen auch sonst einfällt. Faktum ist jedoch, hierbei kannst nicht wegen Urkundenfälschung belangt werden.
(das selbige kann man im übrigen auch mit dem Führerschein machen, um sich für eventualitäten einen Vorrad zu schaffen)
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Sooo funktioniert das aber nicht:Samy hat geschrieben:http://www.gag-schilder.at/ machen sehr schöne kopien wo du sehr genau hinsehen musst.
allerdings würd ich dir den ,,halblegalen" weg empfehlen.
Wunschkennzeichen
eins mal ,,verlierern"
wenn du ersatz hast nach ner gewissen zeit nochmal und voila.
Denn ein Wunschkennzeichen hast du ja auch für X Jahre bezahlt und das wird anscheinend auch nachgefertigt.
Und DAS kann ja wohl keine Urkundenfälschung sein wenn es dir von der Behörde selbst ausgehändigt wird. Das wäre nur Kennzeichenmissbrauch mit Vorspiegelung Falscher Tatsachen oder was Ihnen auch sonst einfällt. Faktum ist jedoch, hierbei kannst nicht wegen Urkundenfälschung belangt werden.
(das selbige kann man im übrigen auch mit dem Führerschein machen, um sich für eventualitäten einen Vorrad zu schaffen)
Wenn Du ein Wunschkennzeichen verlierst, musst Du das andere Taferl auch abgeben, ein Jahr warten und dann kannst Du wieder zwei neue Taferl abholen....
Also brauchst Du bei Deiner Methode, die genauso strafbar ist, zumindest zweieinhalb Jahre um eine zweite - illegale - Garnitur, weil es handelt sich um im Zulassungssystem bereits als 'vernichtet' gespeicherte Kennzeichen, zu haben.
Und wenn Du Pech hast nehmen Sie Dir, wenn Sie Dich erwischen - und ein Nachbar verpetzt Dich immer - auch noch den Führerschein wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit ab.
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