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Verfasst: Donnerstag 1. März 2012, 20:52
von trojan1969
deni hat geschrieben:bewährung reicht doch mehr als... 1 weitere dummheit und alles kommt zum tragen...

nein, danke :!:
Da hast Du recht!!!

Verfasst: Freitag 2. März 2012, 07:27
von marvin
...ich kenn jetzt Deinen Fall nicht, aber:

Wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist es trotzdem eine Vorstrafe.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Strafen sind im Strafregister verzeichnet und daher in einer Strafregisterauskunft zu finden bzw nachzulesen.

Es ist leider ein landläufiger Irrtum Bewährungsstrafen mit Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu verwechseln (unter dem Motto: Es is eh nix passiert...).

Verfasst: Freitag 2. März 2012, 09:17
von trojan1969
Während der Bewährungszeit schon, aber wenn das vorüber ist sollte der Eintrag weg sein.
Halt so "weg" ein solcher Eintrag eben sein kann ;-)
Im Strafregisterauszug sollte es nicht mehr aufscheinen.

Verfasst: Samstag 3. März 2012, 16:38
von marvin
Der Eintrag ist nie weg...nur wird er nicht jedem gegenüber beauskunftet.

Die Staatsanwaltschaft zB sieht ihn immer...

Verfasst: Samstag 3. März 2012, 20:17
von trojan1969
marvin hat geschrieben:Der Eintrag ist nie weg...nur wird er nicht jedem gegenüber beauskunftet.

Die Staatsanwaltschaft zB sieht ihn immer...
Das meinte ich damit:
trojan1969 hat geschrieben:....Halt so "weg" ein solcher Eintrag eben sein kann ;-) ....

Verfasst: Samstag 3. März 2012, 21:47
von nixwieweg
marvin hat geschrieben: Wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist es trotzdem eine Vorstrafe.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Strafen sind im Strafregister verzeichnet und daher in einer Strafregisterauskunft zu finden bzw nachzulesen.
Der liebe verurteilte Vorschreiber hatte dazu noch Glück nicht auch noch wegen Versicherungsbetruges belangt worden zu sein. Und wennst in Österreich Kennzeichen fälscht dann vergiss nicht aufs Pickerl :P

Verfasst: Samstag 3. März 2012, 22:11
von Daddyohs
was hastn eigentlich vor mit dem dritten Kennzeichen?

Verfasst: Sonntag 4. März 2012, 13:00
von trojan1969
nixwieweg hat geschrieben:........dann vergiss nicht aufs Pickerl :P
Musste ich nicht dran denken, weil`s ja ein Wechselkennzeichen war :D

Verfasst: Montag 5. März 2012, 18:01
von rollinonchrome
vor langer langer zeit gabs copyshops, die konnten alles mögliche
auf diese 3m reflektorklebefolie kopieren.

wurde zb zum endurofahren in ungarn genutzt, um die kennzeichen
zu verkleinern (die ersten weißen für einspurige waren riesengroß).
natürlich nicht von mir 8)

Verfasst: Montag 5. März 2012, 19:35
von Samy
http://www.gag-schilder.at/ machen sehr schöne kopien wo du sehr genau hinsehen musst.

allerdings würd ich dir den ,,halblegalen" weg empfehlen.
:arrow: Wunschkennzeichen :arrow: eins mal ,,verlierern" :arrow: wenn du ersatz hast nach ner gewissen zeit nochmal und voila.

Denn ein Wunschkennzeichen hast du ja auch für X Jahre bezahlt und das wird anscheinend auch nachgefertigt.

Und DAS kann ja wohl keine Urkundenfälschung sein wenn es dir von der Behörde selbst ausgehändigt wird. Das wäre nur Kennzeichenmissbrauch mit Vorspiegelung Falscher Tatsachen oder was Ihnen auch sonst einfällt. Faktum ist jedoch, hierbei kannst nicht wegen Urkundenfälschung belangt werden.
(das selbige kann man im übrigen auch mit dem Führerschein machen, um sich für eventualitäten einen Vorrad zu schaffen)

Verfasst: Dienstag 6. März 2012, 07:25
von marvin
Samy hat geschrieben:http://www.gag-schilder.at/ machen sehr schöne kopien wo du sehr genau hinsehen musst.

allerdings würd ich dir den ,,halblegalen" weg empfehlen.
:arrow: Wunschkennzeichen :arrow: eins mal ,,verlierern" :arrow: wenn du ersatz hast nach ner gewissen zeit nochmal und voila.

Denn ein Wunschkennzeichen hast du ja auch für X Jahre bezahlt und das wird anscheinend auch nachgefertigt.

Und DAS kann ja wohl keine Urkundenfälschung sein wenn es dir von der Behörde selbst ausgehändigt wird. Das wäre nur Kennzeichenmissbrauch mit Vorspiegelung Falscher Tatsachen oder was Ihnen auch sonst einfällt. Faktum ist jedoch, hierbei kannst nicht wegen Urkundenfälschung belangt werden.
(das selbige kann man im übrigen auch mit dem Führerschein machen, um sich für eventualitäten einen Vorrad zu schaffen)
Sooo funktioniert das aber nicht:

Wenn Du ein Wunschkennzeichen verlierst, musst Du das andere Taferl auch abgeben, ein Jahr warten und dann kannst Du wieder zwei neue Taferl abholen.... :wink:

Also brauchst Du bei Deiner Methode, die genauso strafbar ist, zumindest zweieinhalb Jahre um eine zweite - illegale - Garnitur, weil es handelt sich um im Zulassungssystem bereits als 'vernichtet' gespeicherte Kennzeichen, zu haben.
Und wenn Du Pech hast nehmen Sie Dir, wenn Sie Dich erwischen - und ein Nachbar verpetzt Dich immer - auch noch den Führerschein wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit ab.