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Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 07:17
von SilveradoRacer
i hab bei meinem 900kg suzuki vitara auch a lkw versicherung ohne bonus malus ...

Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 07:51
von Rauch
Da würd ich lieber nochmal nachfragen

Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 08:40
von SilveradoRacer
korrigiere ... das is mein 5ter suzuki vitara oder allgemein suzuki geländewagen mit lkw genehmigung ohne bonu malus ...

Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 09:30
von Nachtmahr
Also kurz gesagt; hier weiß auch niemand was wirklich Sache ist bzw. ob Nova und Co2-Raubrittersteuer zu bezahlen sind.

Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 09:52
von Rauch
SilveradoRacer hat geschrieben:korrigiere ... das is mein 5ter suzuki vitara oder allgemein suzuki geländewagen mit lkw genehmigung ohne bonu malus ...
Schön für dich, möchte ich auch gerne haben

Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 10:03
von sascha1982
aber auf eine firma angemeldet oder?

Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 10:19
von s.w.a.t.2
mein grand cherokee ist ein LKW und hat auch kein bonus/malus

Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 10:29
von saskatchewan
Mein Versicherungsmensch hat´s mir so erklärt:

LKW bis 3,5to - Du kannst wählen, ob er normal versichert wird oder als LKW
LKW über 3,5to - kein Bonus/Malus

Achtung: kein Bonus/Malus heisst natürlich nicht, dass Du Schäden nach Belieben produzieren kannst - auch hier gilt - je mehr Schäden, desto teurer die Prämie. Bei zuvielen Schäden kündigt Dich deine Versicherung und - so Du keinen anderen findest - wirst Du "zwangsversichert" - meist zu eher unattraktiven weil teuren Tarifen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich damals bei meinem Vitara LKW (Dreitürer, Blech statt Seitenscheiben, Gitter) wählen durfte,

lg,

saskatchewan

Verfasst: Freitag 27. Juli 2012, 14:09
von Goldeneye
um hier Licht ins Dunkel zu bringen, ich hab mich erkundigt, und glaube, die Lösung zu haben.
Das Kraftfahrzeug muss nicht nur kraftfahrzeug-technisch, sondern auch zolltariftechnisch ein LKW sein.
D.h. er ist nur zolltariftechnisch ein LKW, wenn die Ladefläche Innen größer ist als der halbe Radstand.
Mein SSR ist kraftfahrzeugtechnisch LKW (obwohl für mich als Privater unrelevant), aber zolltariftechnisch PKW, da Ladefläche um 4 cm zu kurz.
Deshalb NOVA und Co2 Pflichtig.
Wenn zolltariftechnisch ein Lkw (wenn längere Ladefläche) ist
KEINE!!!!!!!!!!!!!! Nova und Co2 Steuer zu entrichten.
Stimmt zu 1000%.
so sind beispielsweise die Ford F150 Harley Davidson nicht von Nova und Co2 befreit, nur jene mit short cabin und 1/2 Türen hinten.

Verfasst: Montag 30. Juli 2012, 00:01
von hier-kommt-kurt
Kann mich erinnern, dass die 2er Voyager fast vom Aussterben bedroht waren. Dann hat Chrysler Austria (oh Wunder) den Grand Voyager rausgebracht, wo (oh Wunder) es sich mit der Ladefläche haarscharf auf LKW ausgegangen ist. und das Grazer Werk ist mit produzieren nicht nachgekommen. Und Oh Wunder nach Verkauf hat unser damaliger Bundeskanzler einen Aufsichtsratposten beim neuen Eigentümer bekommen. Das ist Macheloikes auf Österreichisch.

Verfasst: Dienstag 14. August 2012, 22:07
von schnur78
hab zur LKW Zulassung auch noch eine Frage:
Im Zulassungschein von meinem 79er Blazer steht: LKW.
Unter Bemerkungen steht noch das mit den Trenngittern hinter der hinteren Sitzbank und auch ab dort die Seitenscheiben.
Das Gitter ist momentan nicht vorhanden.
So wie ich das verstanden habe brauche ich die Trenngitter ja nur bei einem LKW, right?
So, wenn ich saskatchewan richtig verstehe, dann kann ich mir bei der Anmeldungstelle/Versicherung aussuchen ob ich das Auto als PKW oder LKW anmelde. right? ohne Typisierung etc.???
Wenn das so ist, dann stellt sich die Frage, wieviel ich dann für die Versicherung mehr zahle, weil Strafsteuer, 123kW etc.
und
ob der Eintrag mit den Trenngitter im Zulassungschein nicht erwähnt wird.

Verfasst: Mittwoch 15. August 2012, 11:43
von Gustavltd
Verwechsle nicht Typen/Einzelgenehmigung mit Zolleinstufung und Versicherung!

Wenn Du von LKW auf PKW mußt Du das um typisieren lassen.

Nur bei neu kannst Du es Dir vielleicht aussuchen.

Im Zulassungsschein kann die Anmeldestelle überhaupt nichts mehr ändern, dort steht drinnen was im Datensatz steht. Dieser kann nur von der BH/MA46 geändert werden.

lg Gus

Verfasst: Mittwoch 15. August 2012, 12:25
von schnur78
Gustavltd hat geschrieben:Verwechsle nicht Typen/Einzelgenehmigung mit Zolleinstufung und Versicherung!

Wenn Du von LKW auf PKW mußt Du das um typisieren lassen.

Nur bei neu kannst Du es Dir vielleicht aussuchen.

Im Zulassungsschein kann die Anmeldestelle überhaupt nichts mehr ändern, dort steht drinnen was im Datensatz steht. Dieser kann nur von der BH/MA46 geändert werden.

lg Gus
alles klar. danke.

Verfasst: Donnerstag 16. August 2012, 12:28
von eldorado
Einen Grand Voyager aus D muss man aber als Firmenauto schon ganz normal versteuern oder?

Verfasst: Donnerstag 16. August 2012, 13:11
von sascha1982
als firmenauto nicht... steht auf der liste

http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinform ... _start.htm