Achso, Werkstätten! Ok, stimmt...
Ich kannte es schon so auf gewisse Weise, zumindest beim ÖAMTC. Der prüft durch und wenn schwerer Mangel vorhanden zahl ich die Prüfung, richte es und kann bis zu 1 Monat nochmal kommen. Wenn ich zum gleichen Prüfer komme schaut der nur mehr die schweren Mängel an und ich zahl noch die Plakette selbst. Wenn ein anderer Prüfer da ist nochmal Komplettprüfung.
Jaja, die Vereine technisch interessierter Menschen brauchen sich nicht an die Gesetze halten.
Wehe ich mach das in der Werkstatt.
Achja. Die Zulassungsstellen können angeblich auch auf die Gutachtenliste zurückgreifen. Hat den Vorteil das es nichts macht wenn man den Prüfbericht nicht mehr findet zum Ummelden.
Andererseits kannst du einen Wagen der eigentlich noch eine gültige Plakette hat (Überziehungfrist) nicht mehr anmelden wenn du ein Negativgutachten bekommen hast.
lg gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.