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Verfasst: Montag 15. Februar 2016, 09:02
von roland-1
Ich habe es bei meinem Mustang beim TÜV eintragen lassen, kostete vor 5 Jahren ca. 80 Euro soweit ich noch weiß.
wahlweise ein- oder zweizeilig
zuvor war nur zweizeilig aber ich wollte einzeilig wegen des Wechselkennzeichens
die Eintragung war kein Problem, die Ausleuchtung des Kennzeichens muss halt gegeben sein
lg Roland
Verfasst: Montag 15. Februar 2016, 21:34
von ACE
MADMAX hat geschrieben:das ist Blödsinn das kann man immer ändern da braucht man nichts typesieren
Bei mir stand in den Papieren auch nichts. Wollte dann ein einzeiliges verwenden, ist jedoch nicht möglich gewesen, da der Vorbesitzer ein zweizeiliges verwendet hatte, so stand es im PC geschrieben. Also mußte ich von der Versicherung aus auf einzeilig typisieren, da ich es sonst nicht verwenden konnte. Nun sind einzeilige und zweizeilige Kennzeichen hinten möglich.
Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 00:20
von MADMAX
das ist gesetztlich jedoch nicht korrekt wenn nichts im typenschein steht kann ichs aussuchen das kann die vers nicht bestimmen
Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 00:22
von MADMAX
das Problem ist das die Heinis von der vers. keine Ahnung haben
Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 10:12
von ZTYP
Wie ist das bei neuen Autos. Da steht auch nichts drinn im Typenschein oder Zulassungsschein ob 1- oder 2- zeilig. Kann ich mir das dann auch aussuchen oder ist das dann automatisch 1-zeilig?
Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 13:45
von lagandi
Die sind in der Fahrzeugdatenbank schon mit dem richtigen Format eingetragen
Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 18:13
von ACE
MADMAX hat geschrieben:das ist gesetztlich jedoch nicht korrekt wenn nichts im typenschein steht kann ichs aussuchen das kann die vers nicht bestimmen
das Problem ist das die Heinis von der vers. keine Ahnung haben
Das mag so sein, jedoch was willst machen, wenn die nein sagen...........
Zu mir wurde gesagt, zweizeilig, und wenn einzeilig dann typisieren.....Somit war für die
Pfunzen von der Versicherung die Sachlage erledigt
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 12:41
von rosso400
MADMAX hat geschrieben:das ist gesetztlich jedoch nicht korrekt wenn nichts im typenschein steht kann ichs aussuchen das kann die vers nicht bestimmen
....meine Zulassungsstelle hat mir vor einigen Jahren erklärt, wenn nichts im Zulassungsschein bzw. im Typenschein steht, ist das hintere Kennzeichen automatisch als einzeilig auszuführen.
Ich wollte bei meinem Mustang hinten ein zweizeiliges Wechselkennzeichen montieren da das Einzeilige nicht richtig in die dafür vorgesehene Ausnehmung der hinteren Stoßstange passte. Da das zweite Fahrzeug jedoch keinen Eintrag betreffend der Ausführung der hinteren Nummerntafel hatte - somit lt. Zulassungsstelle eben nur einzeilig auszuführen sei - musste ich bei diesem Fahrzeug das hintere Kennzeichen umtypisieren lassen. Somit bei der Landesregierung in Graz vorgefahren und innerhalb einer 1/2 Stunde erledigt gewesen - problemlos ohne irgend einen Umbau. (Eintrag: ein -oder zweizeilig)
Inzwischen habe ich den Daily Driver gewechselt und auch den Nächsten wieder umtypisieren lassen - Kostenpunkt ca. 55 Euro. Wenn ich im Herbst das Wechselkennzeichen abmelde dann steige ich wieder auf das einzeilige Kennzeichen beim Daily für hinten um (gefällt meiner lieben Frau besser

) und muss somit das Zweizeilige abgeben. Bein nächsten Anmelden auf Wechselkennzeichen gebe ich dann ein einzeiliges Kennzeichen ab und bekomme dafür wieder ein zweizeiliges Kennzeichen für hinten....
Re: Kennzeichen.
Verfasst: Montag 22. Februar 2016, 23:14
von DetroitAfterDark
magnum 6,2 hat geschrieben:Hi. In meiner Einzelgenehmigung aus 76 find ich keine Eintragung: Einzeilig od. 2 Zeilig somit kann ich ja sowohl als auch draustecken. Oder???
Dei Einzelgenehmigung besteht sowieso nur aus Zulassungsbesitzer u. Mittelblatt mit den wichtigsten FZG Daten ohne Bild.
g.Walter
Ich habe Einzelgenehimgungen aus dem Jahr aus OÖ gehabt, wo nicht mal ein Photo vorgeschrieben war...Hast ein gutes Versicherungsbüro, schreiben die Dir das in den Zulassungschein, dass Du beide Kennzeichenformen haben darfst...Mich haltens eher wegen rote Blinker auf, aber die jeweilige Landesregierung hatte die genehmigt...und ist auch im Zulassungsschein eingetragen!
Es gibt, auch wenn man es nicht glauben will, Sachen die von der jeweiligen Landesregierung eingetragen worden sind...