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Verfasst: Donnerstag 15. Februar 2007, 21:53
von Driver
eci hat geschrieben:
aslo ich DENKE das hast du selber vermasselt, hättest du diese Ppaier mit gehabt dann wäre alles ok gewesen, vorausgesetzt das fahrzeug ist verkehrs und betriebssicher
und ich DENKE weiter, es war, zu den fehlenden Unterlagen auch nicht betriebssicher, wenn die halterung der stossstange nicht funktionstüchtig war (genaueres hast du ja leider nicht geschrieben)
also DENKE ich weiter, nicht auf die herren in grau schimpfen sondern zuerst fragen was sie alles brauchen, dann alles besorgen, das fahrzeug instand setzten und dann zur halle fahren und die papier abholen
so einfach ist es, nur die spielregeln einhalten, auch wenn man meint es geht anders, aber so ist es leider nicht
tut leid aber diese drei behauptungen, auch wenn du sie nur "gedacht" hast lassen den eindruck erwecken dass du uns für geistig minderbemittelt hälst (no offense) die jungs die mitwaren machen das nicht zum ersten mal, sondern (berufsbedingt) zig male im jahr, und jedes mal ist es dasselbe, wir wissen sehr wohl wie das fahrzeug aussehen muss und was für unterlagen mitgebracht werden sollen, nur leider wissen es die herren beamten auf der kärntner landesregierung anscheinend nicht, oder zumindest entfällt es ihnen bis zum nächsten prüftermin, anders lässt es sich nicht erklären dass der erste prüfer bestätigt dass , wenn die fehlenden sachen gemacht werden einer typisierung nichts im wege steht, und der kasper bei der nächsten überprüfung dann plötzlich ganz andere sachen bemängelt, ich meine wie kann man einen NEUE schraube der stossdämpferbefestigung bemängeln und uns dazu auffordern ein gutachten dafür machen zu lassen - wir hätten wohl besser einen rostbolzen reingehämmert, vielleicht ist dass dann ja "baujahrgerecht"

Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 06:24
von eci
Driver hat geschrieben:eci hat geschrieben:
tut leid aber diese drei behauptungen, auch wenn du sie nur "gedacht" hast lassen den eindruck erwecken dass du uns für geistig minderbemittelt hälst (no offense) die jungs die mitwaren machen das nicht zum ersten mal, sondern (berufsbedingt) zig male im jahr, und jedes mal ist es dasselbe, wir wissen sehr wohl wie das fahrzeug aussehen muss und was für unterlagen mitgebracht werden sollen, nur leider wissen es die herren beamten auf der kärntner landesregierung anscheinend nicht, oder zumindest entfällt es ihnen bis zum nächsten prüftermin, anders lässt es sich nicht erklären dass der erste prüfer bestätigt dass , wenn die fehlenden sachen gemacht werden einer typisierung nichts im wege steht, und der kasper bei der nächsten überprüfung dann plötzlich ganz andere sachen bemängelt, ich meine wie kann man einen NEUE schraube der stossdämpferbefestigung bemängeln und uns dazu auffordern ein gutachten dafür machen zu lassen - wir hätten wohl besser einen rostbolzen reingehämmert, vielleicht ist dass dann ja "baujahrgerecht"

sorry wollte niemanden für geistig minderbemittel halten und schon gar niemand der mit USCAR´s zutun hat, und daher auf meiner wellenlänge schwimmt
aber da ich nur bruchteile diese verfahren weiss habe ich nur meine gedanken zu papier gebracht
offensichtlich ein fehler
lies mal deine PN bitte
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 08:48
von Klingeredith
Ist mir schon klar, daß man eine tel. Auskunft erhält ob die Karre in der Liste steht. Aber wie Marvin schon feststellte, da steht bald eine drinnen. Und wenn du zur Landesregierung gehst und denen sagst: Hey Freunde hört mal zu, die Kiste steht in der Liste, dann kannst du dir die tel. Auskunft dorthin stecken, wo es finster ist.
Und Driver hat schon recht, die dort verarschen einen. Ist bei uns nicht anders. Der eine sagt mach das, dann bist du durch, 14 Tage später kommst hin, hast das erledigt, nur, Pech, der Typ ist auf Urlaub, krank, am Sch****haus oder sonstwo, und dem jetzt zuständigen gefällt die Farbe vom Zündverteiler nicht und du kannst dich schon wieder schleichen.
Bekannter von mir fuhr ca. 4 x mit einem 50er MG hin, immer anderer Beamter. Nur durch Androhung von körperlicher Gewalt kam er dann durch. Und er hatte alles, es war sogar einer von einem Oldtimerverein, irgendein Sachverständiger mit, nutzte nix.
Aber die spielen halt gerne Gott. Und zwar nur in der Arbeit.
Ciao Martin
Achja und noch was zum Thema tel. Auskunft: Ich wollte von denen wissen wieviele Toyota TA 23 Bj. 76 noch in Österreich rumgurken. Antwort: Das müssen sie schriftlich einreichen und kostet soundsoviel.
Zwei Tage später rief ich wieder an, wollte wissen wieviele von meinem Impala noch bei uns existieren, kam zu einer anderen Dame: 2 Stück.
Ist halt wie immer, eine ist willig, bei der anderen nützt auch Gewalt nix
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 11:08
von lowrider
prinzipiell ist einmal festzuhalten: das in ö praktizierte system von fahrzeuggenehmigungen basiert auf willkühr, bietet nicht die geringste rechtssicherheit (eine gültige typisierung ist eigentlich wertlos) und ist daher inakzeptabel. es steht jedem prüfbeamten frei welche untelagen er verlangt bzw. akzeptiert, keiner kann verlässliche auskünfte geben weil der nächste prüfer die situation vielleicht ganz anders beurteilt.
was heute durchgeht, geht morgen nicht mehr - was in der steiermark geht, geht in kärnten nicht - was prüfer a akzeptiert, ist für prüfer b ein verbrechen - und was der polizist bei der verkehrskontrolle darüber denkt, steht wieder auf einem anderen blatt, denn dort verliert deine sündteuer erstrittene typisierung jeglichen wert, wenn er dir aufgrund eines verdachts die taferln nimmt - dann geht das spiel von vorne los.
allerdings wissen die würstel auf der landesregierung ebenfalls, daß sie sich mit diesem system auf dünnem eis bewegen - und das ist ein vorteil.
ich denke einige user in diesem forum wurden mit ihren perlen schon aus den prüfhallen gescheucht, weil dem prüfer irgendetwas nicht gepasst hat, oder? wie viele von euch haben denn gleichzeitig einen schriftlichen negativ-bescheid bekommen? vermutlich keiner, denn dieser wäre die grundlage um den rechtsweg zu beschreiten.
wenn sie euch das nächstemal unberechtigt anrennen lassen, fragt mal nach diesem bescheid - da fängt dann das große stottern an.
mein foto hängt in der kärntner landesregierung auf der watch-list, weil ich mir von einem komplexbehafteten beamtenwürstchen, dessen technisches verständniss nicht über die bedienung eines bleistiftspitzers hinausreicht, nicht in die suppe spucken lasse und auch nicht davor zurückschrecke den prüfer ,vor versammelter mannschaft, verbal auf erbsengröße zu schrumpfen.
ich will dort keinen beliebtsheitspreis gewinnen ,sondern meine anliegen durchbekommen und das hat bis jetzt fast immer geklappt.
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 12:05
von eci
Klingeredith hat geschrieben:Ist mir schon klar, daß man eine tel. Auskunft erhält ob die Karre in der Liste steht. Aber wie Marvin schon feststellte, da steht bald eine drinnen. Und wenn du zur Landesregierung gehst und denen sagst: Hey Freunde hört mal zu, die Kiste steht in der Liste, dann kannst du dir die tel. Auskunft dorthin stecken, wo es finster ist.
Und Driver hat schon recht, die dort verarschen einen. Ist bei uns nicht anders. Der eine sagt mach das, dann bist du durch, 14 Tage später kommst hin, hast das erledigt, nur, Pech, der Typ ist auf Urlaub, krank, am Sch****haus oder sonstwo, und dem jetzt zuständigen gefällt die Farbe vom Zündverteiler nicht und du kannst dich schon wieder schleichen.
Bekannter von mir fuhr ca. 4 x mit einem 50er MG hin, immer anderer Beamter. Nur durch Androhung von körperlicher Gewalt kam er dann durch. Und er hatte alles, es war sogar einer von einem Oldtimerverein, irgendein Sachverständiger mit, nutzte nix.
Aber die spielen halt gerne Gott. Und zwar nur in der Arbeit.
Ciao Martin
Achja und noch was zum Thema tel. Auskunft: Ich wollte von denen wissen wieviele Toyota TA 23 Bj. 76 noch in Österreich rumgurken. Antwort: Das müssen sie schriftlich einreichen und kostet soundsoviel.
Zwei Tage später rief ich wieder an, wollte wissen wieviele von meinem Impala noch bei uns existieren, kam zu einer anderen Dame: 2 Stück.
Ist halt wie immer, eine ist willig, bei der anderen nützt auch Gewalt nix
ok ich glaube einem missverständnis auf die spur gekommen zusein
1. eine tel. auskunft ob ein bestimmtes fahrzeug in der liste steht ist gratis
2. wenn die für dich zuständige prüfhalle ein schriftstück darüber haben will dann musst du es dort bestellen und die 30 euro berappen
3. wir in tirol brauchen kein schriftstück, denn das besagte buch liegt in der prüfhalle auf, denn die wird vom TÜV SÜD (vormals TÜV BAYERN) betrieben und vermutlich bei den anderen (in Kärnten ist es so habe ich tel erfragt) betreibt die jeweilige Landesregierung diese Prüfhalle und daher geben die für solch ein Buch leider kein Geld aus.
Offensichtlich habt ihr das pech, immer wieder verschiedene Prüfer zu bekommen, das umgehe ich durch eine persönlichen Terminvereinbarung mit dem Prüfer den ich schon kenne und bei dem ich weiss wie ich ihn zu behandeln habe und deshalb habe ich vermutlich weniger probleme
und das es menschelet wo menschen arbeiten und es viel auf den ton ankommt ist zwar nicht immer angenehm aber immer wieder hilfreich (leider

)
lowrider hat geschrieben:prinzipiell ist einmal festzuhalten: das in ö praktizierte system von fahrzeuggenehmigungen basiert auf willkühr, bietet nicht die geringste rechtssicherheit (eine gültige typisierung ist eigentlich wertlos) und ist daher inakzeptabel. es steht jedem prüfbeamten frei welche untelagen er verlangt bzw. akzeptiert, keiner kann verlässliche auskünfte geben weil der nächste prüfer die situation vielleicht ganz anders beurteilt.
was heute durchgeht, geht morgen nicht mehr - was in der steiermark geht, geht in kärnten nicht - was prüfer a akzeptiert, ist für prüfer b ein verbrechen - und was der polizist bei der verkehrskontrolle darüber denkt, steht wieder auf einem anderen blatt, denn dort verliert deine sündteuer erstrittene typisierung jeglichen wert, wenn er dir aufgrund eines verdachts die taferln nimmt - dann geht das spiel von vorne los.
allerdings wissen die würstel auf der landesregierung ebenfalls, daß sie sich mit diesem system auf dünnem eis bewegen - und das ist ein vorteil.
ich denke einige user in diesem forum wurden mit ihren perlen schon aus den prüfhallen gescheucht, weil dem prüfer irgendetwas nicht gepasst hat, oder? wie viele von euch haben denn gleichzeitig einen schriftlichen negativ-bescheid bekommen? vermutlich keiner, denn dieser wäre die grundlage um den rechtsweg zu beschreiten.
wenn sie euch das nächstemal unberechtigt anrennen lassen, fragt mal nach diesem bescheid - da fängt dann das große stottern an.
mein foto hängt in der kärntner landesregierung auf der watch-list, weil ich mir von einem komplexbehafteten beamtenwürstchen, dessen technisches verständniss nicht über die bedienung eines bleistiftspitzers hinausreicht, nicht in die suppe spucken lasse und auch nicht davor zurückschrecke den prüfer ,vor versammelter mannschaft, verbal auf erbsengröße zu schrumpfen.
ich will dort keinen beliebtsheitspreis gewinnen ,sondern meine anliegen durchbekommen und das hat bis jetzt fast immer geklappt.
wieder einer der seinen willen durchgesetz hat, und es halt auf eine art geschafft hat, die mir zwar persönlich bei erster betrachtung widerfährt aber bei genaueren überdenken, sicher ein weg ist den ich auch gehen müsste, wenn ich so abgewimmelt werden würde wie ihr es beschreibt
aber um sowas durchzuziehen muss schon ein gewisses fachwissen vorhanden und genügend argumente da sein, die nur schwer zu wiederlegen sind, denn wenn ich denke das eine Stossdämpferbefestigung nur deshalb beanstandet wurde weil ein neuer Schrauben drinnen war, befürchte ich das es da mehr gewesen sein muss (vielleicht war die schrauben zu klein oder hat irgendwo gestreift oder es war etwas anderes unzulängliches, ich weiss es leider nicht, denn wenn sie von der grösse und zugfestigkeit her gepasst hätte, und es nichts anders unanständiges gegeben hätte, dann hätte ich vermutlich auch einen neg. bescheid verlangt und das meinem anwalt übergebern und beseinsprucht, und dann hätte sich herausgestellt was sinnvoll ist und was nicht)
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 13:19
von lowrider
die beurteilung, ob eine schraubverbindung den anforderungen entspricht oder nicht, bedarf leider eines gewissen technischen grundverständnisses, welches ich hiermit sämtlichen prüfern zu denen ich je kontakt hatte hochoffiziell abspreche.
das bei uns praktizierte system dient nur der geldbeschaffung und hat mit sicherheit nichts zu tun, basiert auf pragraphen die inzwischen halb so alt sind, wie die erfindung des automobils selbst und ist an umfang und komplexität nicht zu übertreffen - von unsere schlechterstellung gegenüber der restlichen eu und der damit einhergehenden indirekten diskriminierung einmal ganz zu schweigen.
das genehmigungsverfahren nach §34 kfg ist auch so ein fall: der § bezieht sich eigentlich nur auf eines, nähmlich den bau von prototypen u. versuchsfahrzeugen.
wennst dir jetzt einen spoiler auf dein auto pickst darfst das gleiche prüfverfahren durchlaufen wie jemand der einen prototypen gebaut hat. natürlich hat dein spoiler eine ABE, welche die landesregierung allerdings nicht akzeptiert da sie vom tüv deutschland erstellt wurde und nicht vom tüv österreich.
auf der ganzen welt pickst das sch*** auf deine karre, führst die ABE mit und gut ists.
in ö: brauchst einmal einen zivi, der dir für den anbauteil ein akzeptables gutachten erstellt, eine einbaubestätigung von einer fachwerkstätte, einen termin auf der landesregierung - und bei der nächsten verkehrskontrolle gehst erst wieder zu fuß, weil der beamte der festen überzeugung ist, dein spoiler ist eine gefahr für den fortbestand der menschheit - gefahr im verzug oder schwerer mangel, danke wiedersehen.
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 15:20
von eci
lowrider hat geschrieben:die beurteilung, ob eine schraubverbindung den anforderungen entspricht oder nicht, bedarf leider eines gewissen technischen grundverständnisses, welches ich hiermit sämtlichen prüfern zu denen ich je kontakt hatte hochoffiziell abspreche.
das bei uns praktizierte system dient nur der geldbeschaffung und hat mit sicherheit nichts zu tun, basiert auf pragraphen die inzwischen halb so alt sind, wie die erfindung des automobils selbst und ist an umfang und komplexität nicht zu übertreffen - von unsere schlechterstellung gegenüber der restlichen eu und der damit einhergehenden indirekten diskriminierung einmal ganz zu schweigen.
das genehmigungsverfahren nach §34 kfg ist auch so ein fall: der § bezieht sich eigentlich nur auf eines, nähmlich den bau von prototypen u. versuchsfahrzeugen.
wennst dir jetzt einen spoiler auf dein auto pickst darfst das gleiche prüfverfahren durchlaufen wie jemand der einen prototypen gebaut hat. natürlich hat dein spoiler eine ABE, welche die landesregierung allerdings nicht akzeptiert da sie vom tüv deutschland erstellt wurde und nicht vom tüv österreich.
auf der ganzen welt pickst das sch***ding auf deine karre, führst die ABE mit und gut ists.
in ö: brauchst einmal einen zivi, der dir für den anbauteil ein akzeptables gutachten erstellt, eine einbaubestätigung von einer fachwerkstätte, einen termin auf der landesregierung - und bei der nächsten verkehrskontrolle gehst erst wieder zu fuß, weil der beamte der festen überzeugung ist, dein spoiler ist eine gefahr für den fortbestand der menschheit - gefahr im verzug oder schwerer mangel, danke wiedersehen.
wenn das meine erfahrung wäre (isse aber gott äh tüv innsbruck sei dank

), hätte ich das hobby längst gewechselt
ist meine PERSÖNLICHE meinung
tut mir leid für dich, und alle anderen die solche erfahrungen auch gemacht haben, aber es gibt ja andere erfahrungen mit einzelgenehmigungen, sonst hätten wir um geschätzt mind. 90 % weniger uscar´s mit österreichischen kennzeichen, über die oldtimer und eigenbauten, und vorallem die LKW´s usw. brauchen wir hier nicht sprechen
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 15:56
von lowrider
das sind erfahrungen die wir mit unsere kunden gemacht haben, gottseidank nicht meine eigenen. auch ist der zirkus jedesmal beim gti-treffen wunderbar zu beobachten: deutsche, holländer, belgier usw. werden mit überstehenden reifen, lautem auspuff, 1 cm bodenfreiheit unnd schleifenden reifen bei kontrollen durchgewunken - der österreicher gibt die taferln ab, weil sich seine typisierten federn um einen halben zentimeter auf 10,5 cm bodenfreiheit gesetzt haben.
ich persönlich hab bei keiner meiner karren auch nur das geringste typisiert, hab mir dadurch ca. 2000.-- und jede menge ärger erspart, und bin trotzdem noch aus jeder verkehrskontrolle gefahren (und nicht gegangen, wie so einige, die alles typisiert hatten)
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 16:54
von eci
lowrider hat geschrieben:das sind erfahrungen die wir mit unsere kunden gemacht haben, gottseidank nicht meine eigenen. auch ist der zirkus jedesmal beim gti-treffen wunderbar zu beobachten: deutsche, holländer, belgier usw. werden mit überstehenden reifen, lautem auspuff, 1 cm bodenfreiheit unnd schleifenden reifen bei kontrollen durchgewunken - der österreicher gibt die taferln ab, weil sich seine typisierten federn um einen halben zentimeter auf 10,5 cm bodenfreiheit gesetzt haben.
ich persönlich hab bei keiner meiner karren auch nur das geringste typisiert, hab mir dadurch ca. 2000.-- und jede menge ärger erspart, und bin trotzdem noch aus jeder verkehrskontrolle gefahren (und nicht gegangen, wie so einige, die alles typisiert hatten)
hi lowrider
hast du das persönlich erlebt und warst du bei sowas dabei, oder habe das dir deine kunden erzählt?
denn wenn das so wäre dann hättest du sicher auch beweise und zeugenaussagen und dann wäre da eine handhabe gegen solche willküreakte von seiten der behörde und da denke ich wären wir genug um das abzustellen, oder liege ich da falsch.
aber ich glaube das es nur erzählung sind und wenn man genau nachforschen würde, man auf einige (un)wesentliche dinge kommt die das verhalten der behörde rechtfertigt, bzw. von den betroffenen akzeptiert wurde und somit auch von aussen stehend zu akzeptieren ist, oder?
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 17:57
von lowrider
habs persönlich erlebt, habs teilweise in foren gelesen und mit den betroffenen diskutiert, habs aus branchenzeitschriften usw. für die menge an erfahrungsberichten brauchst bald ein eigenes forum.
das hauptproblem liegt wohl teilweise in der gerne verwendeten formulierung
"im ermessen des beamten"
dies gilt sowohl für die prüfer der lrg als auch für exekutivbeamten - durch diese formulierung bist du der willkühr ausgeliefert.
ein weiteres problem ist jenes, daß sich österreicher nur sehr ungern mit behörden anlegen, egal ob sie im recht sind oder nicht.
die behörde ist natürlich sehr daran interessiert, dieses system zu erhalten -
stell dir mal vor: unser kfg stammt aus dem jahre 1967 und wurde inzwischen 52!!!!! mal geändert, ergänzt bzw. angepasst - glaubst es existiert eine person in ö die sich da noch auskennt? achja, die stvo muß man ja auch noch kennen, das kgv natürlich auch und sämtliche dazugehörigen durchführungsverordnungen, querverweise und bestimmungen - als braver staatsbürger kennt man das auswendig, den unwissenhheit schützt bekanntlich nicht vor strafe.
dafür bietet diese spielwiese natürlich die existenzberechtigung für sämtliche beamte die sich damit beschäftigen.ein system, das nicht dem staatsbürger (der es ja erhält) dient, sondern nur dem system selbst.
glaub mir eci, ich warte nur auf die passende gelegenheit, und dann will ich es mal genau wissen
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 18:10
von eci
hi lowrider
ich befürchte diese gelegenheit wird nicht kommen
so wie ich es sehe, du kennst dich aus, und würdest nie etwas verbotenes tun, und schon gar nicht etwas was dich oder irgendwen oder irgendwas eine schaden zufügt, und deshalb bewegst du dich im rahmen des möglichen
und alle anderen haben probleme mit den behörden
oder wie siehst du das?
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 19:03
von heli
Hm...kann nur hoffen, daß es bei meinem einigermaßen vernünftig abläuft.
War vorher schon beim TÜV-Bayern in Innsbruck bei dem zuständigen Herrn, der machte mir einen vernünftigen Eindruck UND sagte mir auch was sein darf und was nicht....(Reifen-Felgen, Blinker....)
Mal schauen, ob das dann bei der Abnahme auch so ist und nicht etwa dann ein anderer seine Senf dazu abgibt
Stimmt, Eci, einen Ausdruck aus der Liste brauche ich auch nicht...
Verfasst: Freitag 16. Februar 2007, 19:16
von eci
heli hat geschrieben:Hm...kann nur hoffen, daß es bei meinem einigermaßen vernünftig abläuft.
War vorher schon beim TÜV-Bayern in Innsbruck bei dem zuständigen Herrn, der machte mir einen vernünftigen Eindruck UND sagte mir auch was sein darf und was nicht....(Reifen-Felgen, Blinker....)
Mal schauen, ob das dann bei der Abnahme auch so ist und nicht etwa dann ein anderer seine Senf dazu abgibt
Stimmt, Eci, einen Ausdruck aus der Liste brauche ich auch nicht...
hi heli
toll das einer bestätigen kann was ich immer schon gesagt habe
bin gespannt wie es bei läuft, habe aber keine bedenken wenn du wieder zum selbem prüfer gehts
lass was hören
und vielleicht sieht man dich mal bei einem us car stammtisch bei uns
Verfasst: Samstag 17. Februar 2007, 11:18
von lowrider
eci hat geschrieben:hi lowrider
ich befürchte diese gelegenheit wird nicht kommen
so wie ich es sehe, du kennst dich aus, und würdest nie etwas verbotenes tun, und schon gar nicht etwas was dich oder irgendwen oder irgendwas eine schaden zufügt, und deshalb bewegst du dich im rahmen des möglichen
und alle anderen haben probleme mit den behörden
oder wie siehst du das?
wenn mans genau nimmt ist die gelegenheit schon längst da, das einzige was fehlt ist das "corpus delicti", an dem wir allerdings schon arbeiten.
die grundlage für eine klage vor dem ogh hat nichts mit technischen aspekten zu tun, sondern bezieht sich auf die offensichtliche diskriminierung von österreichischen staatsbürgern durch die behörden.
ich würde mir nur gerne von einem richter erklären lassen, wieso sämtliche eu-bürger mehr rechte auf österreichs straßen besitzten, als die österreicher selbst. wieso "gefahr im verzug" nicht vom zustand des fahrzeugs abhängt, sondern nur von dessen zulassungsort.
nein, ich will niemanden schaden - ganz im gegenteil -- ich bin der , der in der ausübung seiner geschäftstätigkeit von unserem staat geschädigt und behindert wird. den schaden, der der österreichischen wirtschaft durch nicht nachvollziehbare und restriktive regelungen zugefügt wird, treibt einer ganzen branche die tränen in die augen.
Verfasst: Samstag 17. Februar 2007, 11:57
von eci
lowrider hat geschrieben:eci hat geschrieben:hi lowrider
ich befürchte diese gelegenheit wird nicht kommen
so wie ich es sehe, du kennst dich aus, und würdest nie etwas verbotenes tun, und schon gar nicht etwas was dich oder irgendwen oder irgendwas eine schaden zufügt, und deshalb bewegst du dich im rahmen des möglichen
und alle anderen haben probleme mit den behörden
oder wie siehst du das?
wenn mans genau nimmt ist die gelegenheit schon längst da, das einzige was fehlt ist das "corpus delicti", an dem wir allerdings schon arbeiten.
die grundlage für eine klage vor dem ogh hat nichts mit technischen aspekten zu tun, sondern bezieht sich auf die offensichtliche diskriminierung von österreichischen staatsbürgern durch die behörden.
ich würde mir nur gerne von einem richter erklären lassen, wieso sämtliche eu-bürger mehr rechte auf österreichs straßen besitzten, als die österreicher selbst. wieso "gefahr im verzug" nicht vom zustand des fahrzeugs abhängt, sondern nur von dessen zulassungsort.
nein, ich will niemanden schaden - ganz im gegenteil -- ich bin der , der in der ausübung seiner geschäftstätigkeit von unserem staat geschädigt und behindert wird. den schaden, der der österreichischen wirtschaft durch nicht nachvollziehbare und restriktive regelungen zugefügt wird, treibt einer ganzen branche die tränen in die augen.
toll wenn du hilfe brauchst lass es mich wissen ich habe auch einige erfahrung und kann sicher das eine oder andere bestätigen
mal schauen wie es läuft lass was hören