rote blinker

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
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Moderator: superbee

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ßeta
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Beitrag von ßeta »

@eci
bei meiner deutschen zulassung die ich zhaus habe, ist des gleich wie beim deni vermerkt worden.

"fahrtrichtungsanzeige hinten rot - ausnahmegenehmigung erteilt v. mwt. v. des landes usw"

@chris
das mit den golfs und amis ist genau auch meine meinung.
golfs sind für die exekutive greifbarer und leichter als nicht original einzustufen.
ob ein ami jetzt damals einen spoiler hatte oder nicht...das weiss vielleicht einer unter tausend exekutivbeamten. ich glaub für die ist es wichtiger, dass er eine gültige plakette hat. :roll:
einen bekannten von mir haben sie mit seinem aufgehalten...normal papiere und eben auch fahrgstellnummern etc kontrolliert. aber dass, der spoiler und die hutzenattrappe nicht original auf dem fahrzeug waren, das hat keinen interessiert. natürlich übertreiben sollte mans nicht. hehe. :wink:
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eci
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Beitrag von eci »

ßeta hat geschrieben:@eci
bei meiner deutschen zulassung die ich zhaus habe, ist des gleich wie beim deni vermerkt worden.

"fahrtrichtungsanzeige hinten rot - ausnahmegenehmigung erteilt v. mwt. v. des landes usw"

@chris
das mit den golfs und amis ist genau auch meine meinung.
golfs sind für die exekutive greifbarer und leichter als nicht original einzustufen.
ob ein ami jetzt damals einen spoiler hatte oder nicht...das weiss vielleicht einer unter tausend exekutivbeamten. ich glaub für die ist es wichtiger, dass er eine gültige plakette hat. :roll:
einen bekannten von mir haben sie mit seinem aufgehalten...normal papiere und eben auch fahrgstellnummern etc kontrolliert. aber dass, der spoiler und die hutzenattrappe nicht original auf dem fahrzeug waren, das hat keinen interessiert. natürlich übertreiben sollte mans nicht. hehe. :wink:



achtung DEUSTCHE zulassung die hat mit österreich leider nichts zutun
und alle exe beamten sind auch nicht d..... denke ich und bei schwerpunktaktion (sprich treffen zbsp wörtersee...) sind nur leute dabei die sich ein wenig auskennen und es genügt schon der verdacht um amtszuhandeln

is leider so
gruss aus tirol eci

4WD Standheiz., HiJaker, Eigenbau: beleuchteter Kühlergrill + Reserveradträger klappbar, DVD Wechsleranlage mehrere Monitore, Scoop, Moonvisor, 275 + 235er, Cragar SS 10" + 8", Runningboards
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ßeta
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Beitrag von ßeta »

ich wollte damit nichts sagen dass ö gleich d ist, aber, dass es draußen auch so als zusatz vermerkt wurde. :wink:
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lowrider
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Beitrag von lowrider »

das problem ist halt, daß du selbst mit einer gültigen, österreichischen ausnahmegenehmigung für rote blinker bei der ersten verkehrskontrolle zu 99% probleme hast - ich würd mir die genehmigung sparen (tu ich übrigens auch) und mir das geld für die strafe sparen, die mit genehmigung wahrscheinlich auch zu zahlen habe
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deni
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Beitrag von deni »

eci, mail ist weg.

auf die kontrolle bin ich schon mal gespannt, da meiner auch ziemlich laut ist. sind aber eh 90dB eingetragen.

mal gucken, was rauskommt, wenn mich die rennleitung mal rausholt.
mfg deni

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Beitrag von ßeta »

danke, für die infos.
ich werd mir des ganze noch überlegen. hab die typisierung eh erst in frühestens zwei wochen. :wink:
lg,
peter.
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Beitrag von deni »

zeig jetzt endlich mal fotos von deinem ;)
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Beitrag von ßeta »

hab noch keine gscheiden. er kommt ja erst am donnerstag.
aber dann mach ich gleich welche. versprochen. :wink:
is ja nix besonderes, aber i glaub trotzdem, dass manche leute im forum in eine total andre richtung denken. :roll:
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deni
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Beitrag von deni »

jap, zeig her das teil. egal was es ist. v8 ist v8 ;)
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Gustavltd
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Beitrag von Gustavltd »

Und das"Pickerl hat mit der Genehmigung nix zu tun, als Prüfer muss ich bei vielen Mängel den Fahrzeugbesitzer nur darauf aufmerksam machen, daß das nicht erlaubt ist und typisiert gehört oder eine Strafe bei einer Polizeikontrolle zur folge hat, aber bei der §57a-Überprüfung ist es kein schwerer Mangel (nicht funktionierende Kennzeichen, nicht eingetragene Reifen (solange keine anderen Probleme sind),........)
Und der Gesetzgeber muss dem Begutachter nachweisen, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt der Überprüfung bestand und nicht erst nachträglich umgebaut wurde. (war mit den Winterreifen da,.....)

Gus

PS.: Hab meinen Van auch wieder auf die originale Lichtanlage umgebaut, fahre schon seit zwei Jahren in ganz Österreich und benachbartes Ausland und hatte deswegen noch kein Problem (klopf, klopf, klopf)
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.
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deni
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Beitrag von deni »

also ich hab auch ned vom pickerl geredet, falls mich meinst ;)
mfg deni

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Beitrag von Gustavltd »

Nein war nur allgemein, da manche das verwechsel zu scheinen.
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.
Roby
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Beitrag von Roby »

Gustavltd hat geschrieben:Und das"Pickerl hat mit der Genehmigung nix zu tun, als Prüfer muss ich bei vielen Mängel den Fahrzeugbesitzer nur darauf aufmerksam machen, daß das nicht erlaubt ist und typisiert gehört oder eine Strafe bei einer Polizeikontrolle zur folge hat, aber bei der §57a-Überprüfung ist es kein schwerer Mangel (nicht funktionierende Kennzeichen, nicht eingetragene Reifen (solange keine anderen Probleme sind),........)
Und der Gesetzgeber muss dem Begutachter nachweisen, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt der Überprüfung bestand und nicht erst nachträglich umgebaut wurde. (war mit den Winterreifen da,.....)

Gus

PS.: Hab meinen Van auch wieder auf die originale Lichtanlage umgebaut, fahre schon seit zwei Jahren in ganz Österreich und benachbartes Ausland und hatte deswegen noch kein Problem (klopf, klopf, klopf)


und dein Pickerl machst dir selbst, oder? ;-)

Mit deiner Einstellung weiß ich, warum in Wien so viele "Tschesn" rumfahren. Mehrere leichte Mängel summieren sich zu schweren Mängels oder Gefahr in Verzug. Lernt man beim Pickerlkurs, dort solltest regelmäßig erscheinen... 8)

Gruß aus Tirol,
dort wo auch beim Pickerl die Taferl fliegen können.
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Gustavltd
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Beitrag von Gustavltd »

Hello Roby! Die Abstände der Nachschulung sind gestzlich vorgeschrieben, aktualisierungen stehen im Mängelkatalog und in den Aussendungen vom Amt.

Mit welcher Begründung nimmst Du bei der §57a ein Kennzeichen ab?
Du kannst die Polizei verständigen, aber sonst darfst :!: Du nichts machen!!!!!!

Von diesen "Tschesen" hab ich genug aussortiert, hab deswegen sogar ärger mit meinem Chef bekommen, und bei Fahrzeugen die in der Bundesprüfanstalt durchgekommen sind hab ich auch schon schwere Mängel festgestellt.
Nur bin ich kein so ein Korinthenkacka, meiner Meinung nach ist die Farbe einer Streuscheibe nicht ein so ein schlimmes Vergehen das ich kein Pickerl ausstelle wenn das Auto sonst Technisch in Ordnung ist.

Mehrere leichte Mängel ergeben nur einen schweren Mangel wenn sie sich summieren das heisst wenn die linke und die rechte Spurstange und der Umlenkhebel leichtes Spiel haben, was ja jeder für sich nur ein leichter Mangel wäre.
Nur ein kleines Beispiel:
Es ist bis vor drei Jahren beim ÖAMTC keine Bremsflüssigkeit getestet worden, mit der Begründung das es keine guten Tester gibt. (ÖAMTC Schullungsleiter für §57a)
Ich teste den Siedepunkt schon seit 10 Jahren.

Und zum Schluss noch ein gutgemeinter Rat: Du solltest über Leute die Du nicht kennst nicht so reden.

Gus
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Beitrag von deni »

burschen, habts euch wieder lieb und drückts euch gegenseitig a pickerl aufs aug :mrgreen:
mfg deni

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