Führerschein
Falschmeldung über den Führerschein im Umlauf
Derzeit kursiert ein Kettenbrief per E-Mail, ein sogenanntes Hoax (Falschmeldung), mit unrichtigen Informationen über den Scheckkartenführerschein. In diesem Hoax wird behauptet, dass der alte rosa Papier-Führerschein bis Jahresende auf den neuen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden muss.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) betont ausdrücklich, dass diese Behauptungen falsch sind:
Der rosa Papier-Führerschein muss derzeit NICHT umgetauscht werden, denn er gilt bis 2032.
Jeder österreichische Führerschein, egal ob in rosa Papierform oder als Scheckkarte, wird in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt.
Die Behauptung über die regelmäßigen Tests in Fahrschulen und die ärztlichen Untersuchungen sind ebenfalls unrichtig.
Scheckkartenführerschein
Seit 1. März 2006 werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bisherige Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis Anfang 2033.
Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich, dabei bleiben unbefristete Führerscheine auch weiterhin unbefristet.
UND DAS IST DIE WICHTIGE KERNAUSSAGE
Unbefristete bleiben nach wie vor unbefristet, aber ab 48 Jahren wird der C2 zum C1 befristet auf diese 10 Jahre, die Regelung für Berufskraftfahrer ist ohnehin eine Andere...
Achtung:
Immer wieder sind Rundmails mit anderslautenden Informationen im Umlauf, diese sind unrichtig und falsch.
TIPPDas Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bietet häufig gestellte Fragen und Antworten zum Scheckkartenführerschein an.
Hinweis: Ab dem Jahr 2013 werden EU-weit einheitliche Führerscheine ausgegeben, die auf 10 bis 15 Jahre befristet sein werden. Die konkrete Frist und ob damit eine ärztliche Untersuchung verbunden ist, kann jeder EU-Staat selbst bestimmen. In Österreich wird voraussichtlich keine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden, es erfolgt daher bei Fristablauf lediglich eine Aktualisierung der Daten und des Fotos.
Der Führerschein ist bei allen Fahrten mitzuführen. Wer bei einer Kontrolle ohne Führerschein angetroffen wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Der Führerschein kann in jenem EU-Land erworben werden, wo nachgewiesen wird, dass man sich innerhalb der letzten zwölf Monate während mindestens 185 Tagen aufgehalten hat bzw. wo man beabsichtigt, sich für mindestens 185 Tage aufzuhalten.
Seit 3. Mai 2004 tragen alle in der EU neu ausgestellten Führerscheine (auch Scheckkartenführerscheine) auf der Titelseite das Wort "Führerschein" in allen 21 Mitgliedssprachen. Alte Führerscheine bleiben weiterhin gültig.
Für Fahrten in bestimmte Nicht-EWR-Länder wird ein internationaler Führerschein benötigt. Dieser kann bei Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ, ÖAMTC) beantragt werden (Lichtbild wird benötigt). Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.
Seit 1. Juli 1996 sind Österreichs Führerscheine EU-Führerscheine, die auch beim Wohnsitzwechsel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht mehr umgeschrieben werden müssen.
Die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU ist rechtlich durch eine Richtlinie (91/439/EWG) des EU-Rates sichergestellt. Diese enthält grundsätzliche Bestimmungen über das Führerscheinwesen.
Stand: 19.03.2010
Hier die nach wie vor gültige Novelle des KFG:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... 522005.pdf