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Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 19:25
von TNT 7369
dodge02 hat geschrieben:also historisch bringt gar nix außer ein Fahrtenbuch und weniger Nutzung - ich war froh das T-Bird normal angemeldet werden kann und ich fahren kann wann ich will - die günstige Versicherung kriegst so auch (H-Kennezichen gibts bei uns nicht, nur in D-Land)
die eingetragenen PS muss die Versicherung entsprechend verrechnen, ich habs meinem Versicherungsmenschen damals so geschrieben :
Punkt 1 wären mal die 20% Strafsteuer, die die Versicherung gerne mal verrechnet :
hier der Gesetzestext bezüglich der Strafsteuer :
....für mit einem Fremdzündungsmotor ausgestattete Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, die vor dem 1. Jänner 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen wurden, erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer um 20%, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das Kraftfahrzeug die gemäß § 1d Abs. 1 Z 3 Kategorie A oder B der KDV 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der 34. Novelle, BGBl. Nr. 579/1991, vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhält.
Demnach ist die Strafsteuer NUR für Fahrzeuge die VOR dem 1.1.1987 in Österreich bereits zugelassen waren. Da der Thunderbird erst am 28.09.1995 in Österreich typisiert wurde und somit danach erstmalig zugelassen wurde ist diese “Strafsteuer” nicht anzuwenden.
und Punkt 2 sind die SAE PS :
Bundesministeriums für Finanzen GZ 103 004/1-IV/10/93 vom 25. März 1993:
"Ist bei Fahrzeugen, deren Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) vor dem 1.1.1972 ausgestellt wurde, die
Motorleistung ausdrücklich in SAE-PS angegeben, so sind ohne weiteren Nachweis vor der Umrechnung auf Kilowatt die
angegebenen SAE-PS um 20% zu kürzen bzw. der Umrechnung auf kW die Formel: 1 SAE-PS = 0,588399 kW zugrunde zu
legen. Entsprechendes gilt bei solchen Fahrzeugen mit Erzeugungsland Nordamerika oder Großbritannien, wenn die
Motorleistung zwar in PS (ohne Zusatz SAE) angegeben ist, jedoch nachgewiesen wird, dass die eingetragenen Werte
tatsächlich SAE-PS sind."
demnach ist die Leistung auf 176,8 kW zu reduzieren ! (in deinem Typenschein steht explizit das die Leistung in SAE angegeben ist !!)
die 176,8 kW hat dann meine Versicherung berechnet ...
lg
WOW, vielen Dank für deine sehr hilfreiche Information!! Sensationell !
Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 21:18
von vn800
V8Cowboy hat geschrieben:Das ist nur bei Wechselkennzeichen. Einen fahr ich weiter weil zB daily, der andere wird vom WK ausgeschlossen, bekommt das Winterkennzeichen und kann somit stillgelegt werden. Im Frühjahr umgekehrt. Vorteil: man spart sich die zusätzlichen Anmeldegebühren bzw einen Teil von Steuer und Versicherung.
Servus
Wie siehst denn bei folgendem Fall aus:
Wechselkennzeichen mit Oldtimer+Daily mit BJ.2000??
gruß
Franz
Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 21:31
von V8Cowboy
Ist egal. Ich hab nen 01 omega, 78 rekord und eben 70 challenger aufs gleiche WK gemeldet. Jetzt halt nur die zwei und chally extra stillgelegt.
Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 21:37
von vn800
V8Cowboy hat geschrieben:Ist egal. Ich hab nen 01 omega, 78 rekord und eben 70 challenger aufs gleiche WK gemeldet. Jetzt halt nur die zwei und chally extra stillgelegt.
Ja und für welchen zahlst du die Motorbezogene Steuer jetzt.Die zahlt man ja immer für die Karre mit den meisten PS?
Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 21:45
von V8Cowboy
Im Sommer für challenger, im Winter für omega grob gesagt. ich kann morgen mal eine ungefähre Vergleichsaufstellung machen. Am Handy ist das a bissi mühsam

Verfasst: Donnerstag 22. Januar 2015, 21:54
von vn800
V8Cowboy hat geschrieben:Im Sommer für challenger, im Winter für omega grob gesagt. ich kann morgen mal eine ungefähre Vergleichsaufstellung machen. Am Handy ist das a bissi mühsam

Servus
Eilt nicht,würde nur gerne wissen,wie das genau funzt,damit ich das meinem Versicherungsvertreter zeigen kann.
gruß
Franz
Verfasst: Freitag 23. Januar 2015, 08:48
von V8Cowboy
Hallo, anbei die grobe Vergleichsrechnung.
Annahmen:
o)Daily 160 kw
o)Oldie 195 kw (aber ohne Strafsteuer, da Erstzulassung Österreich 2014). Bei Strafsteuer auf Oldie geht die Schere natürlich nochmal auseinander.
o)Vergleich rein die Motorbezogene ohne Versicherung
Beide ein Jahr lang angemeldet
Daily: 1100€, Oldie 1414 € =
2514 €
Zusatzkosten: keine
Separate Kennzeichen, aber Oldie halbes Jahr stillgelegt
Daily: 1100€, Oldie (1414 € : 2) 707 € =
1807 €
Zusatzkosten: Vermutlich keine
Wechselkennzeichen, Oldie ein halbes Jahr eingebunden, danach Ausschluss aus Wechselkennzeichen auf neues Kennzeichen und sofort stillgelegt
Daily: (1100€ : 2 =) 550 €, Oldie (1414 € : 2) 707 € =
1257 €
Zusatzkosten: 2x 1,45 € für neues Pickerl, (20 € für Satz Kennzeichen), Versicherung und Steuer für 1 Tag bei Stilllegung (paar Euro) weil das immer erst ab dem Folgetag gilt.
Wechselkennzeichen, Oldie ein halbes Jahr abgemeldet
Daily: (1100€ : 2 =) 550 €, Oldie (1414 € : 2) 707 € =
1257 €
Zusatzkosten: (1x 1,45 € für neues Pickerl), ABER
150 € Anmeldegebühr
Hoffe ich konnte das halbwegs verständlich erklären

Verfasst: Freitag 23. Januar 2015, 17:21
von rosso400
vn800 hat geschrieben:Eilt nicht,würde nur gerne wissen,wie das genau funzt,damit ich das meinem Versicherungsfuzi zeigen kann.
gruß
Franz
Wie V8Cowboy schon beschrieben hat.
Annahme:
Du meldest heuer im Frühjahr (z.B. Mai) deinen Oldie (Coronet) zum Daily dazu - somit bekommst du ein Wechselkennzeichen. Diese (erste) Anmeldung des Oldie kostet ca. 180 EURO (die übliche Anmeldegebühr eben)
Da der Oldie (vermutlich - haha) stärker ist als der Daily wird ab dem Tag der Anmeldung der Daily sozusagen abgerechnet (Haftpflicht + Motorbezogene) und es wird der Oldie zur Berechnung der Haftpflicht und Motorbezogenen bis zur nächsten Hauptfälligkeit deiner Versicherungspolizze herangezogen. Nehmen wir an diese Hauptfälligkeit wäre der 1. November 2015, dann würde dies heißen, dass du aliquot bis zu diesem Termin für den Coronet die Haftpflicht und Motorbezogen vorgeschrieben bekommst - abzüglich der anteilmäßigen Prämie vom Daily, welche du schon bis zur Hauptfälligkeit bezahlt hast (jährliche Zahlweise angenommen) Mit Ende Oktober meldest du den Oldie wieder ab bzw. jetzt auf ein anderes Kennzeichen um (=Wechselkennzeichen Ausschluss) und lässt dieses sogleich stilllegen.
Somit wird mit 1. November 2015 (= angenommen Hauptfälllikeit) wieder der Daily zur Berechnung der Jahresprämie (bei jährlicher Zahlweise) herangezogen und du bekommst wieder die Vorschreibung von Haftpflicht und Motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 31. Oktober des Folgejahres. Im Mai 2016 hebst du die Stilllegung vom Oldie auf und schließt diesen wieder in das Wechselkennzeichen ein - keine Anmeldegebühren notwendig da ja bereits angemeldet war (das ist dann der Wechselkennzeichen Einschluss) und das Spiel beginnt von vorne....alles klar?
Denke nur daran, dass die Kennzeichen dazu immer einzeilig ausgeführt werden - falls du beim Wechselkennzeichen ein zweizeiliges brauchst (Coronet hinten?) dann musst du dies beantragen und beide Fahrzeugen müssen den dementsprechenden Eintrag in den Zulassungspapieren haben - ansonsten bekommst du kein zweizeiliges Kennzeichen!
Verfasst: Samstag 24. Januar 2015, 19:38
von vn800
rosso400 hat geschrieben:
Wie V8Cowboy schon beschrieben hat.
Annahme:
Du meldest heuer im Frühjahr (z.B. Mai) deinen Oldie (Coronet) zum Daily dazu - somit bekommst du ein Wechselkennzeichen. Diese (erste) Anmeldung des Oldie kostet ca. 180 EURO (die übliche Anmeldegebühr eben)
Da der Oldie (vermutlich - haha) stärker ist als der Daily wird ab dem Tag der Anmeldung der Daily sozusagen abgerechnet (Haftpflicht + Motorbezogene) und es wird der Oldie zur Berechnung der Haftpflicht und Motorbezogenen bis zur nächsten Hauptfälligkeit deiner Versicherungspolizze herangezogen. Nehmen wir an diese Hauptfälligkeit wäre der 1. November 2015, dann würde dies heißen, dass du aliquot bis zu diesem Termin für den Coronet die Haftpflicht und Motorbezogen vorgeschrieben bekommst - abzüglich der anteilmäßigen Prämie vom Daily, welche du schon bis zur Hauptfälligkeit bezahlt hast (jährliche Zahlweise angenommen) Mit Ende Oktober meldest du den Oldie wieder ab bzw. jetzt auf ein anderes Kennzeichen um (=Wechselkennzeichen Ausschluss) und lässt dieses sogleich stilllegen.
Somit wird mit 1. November 2015 (= angenommen Hauptfälllikeit) wieder der Daily zur Berechnung der Jahresprämie (bei jährlicher Zahlweise) herangezogen und du bekommst wieder die Vorschreibung von Haftpflicht und Motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 31. Oktober des Folgejahres. Im Mai 2016 hebst du die Stilllegung vom Oldie auf und schließt diesen wieder in das Wechselkennzeichen ein - keine Anmeldegebühren notwendig da ja bereits angemeldet war (das ist dann der Wechselkennzeichen Einschluss) und das Spiel beginnt von vorne....alles klar?
Denke nur daran, dass die Kennzeichen dazu immer einzeilig ausgeführt werden - falls du beim Wechselkennzeichen ein zweizeiliges brauchst (Coronet hinten?) dann musst du dies beantragen und beide Fahrzeugen müssen den dementsprechenden Eintrag in den Zulassungspapieren haben - ansonsten bekommst du kein zweizeiliges Kennzeichen!
Servus
Grossen dank für deine Ausführliche erklärung.
Dann müsste das auch mit meinen beiden Oldikarren und Daily auch funzen?
gruß
Franz
Verfasst: Samstag 24. Januar 2015, 20:01
von V8Cowboy
Ja wird so auch gehen. Kannst ja auch deinen daily ausschließen, mit neuem kennzeichen weiterfahren, und dann die zwei Oldies auf wechselkennzeichen stilllegen.
Verfasst: Samstag 24. Januar 2015, 22:37
von vn800
V8Cowboy hat geschrieben:Ja wird so auch gehen. Kannst ja auch deinen daily ausschließen, mit neuem kennzeichen weiterfahren, und dann die zwei Oldies auf wechselkennzeichen stilllegen.
Ois klor,danke
Verfasst: Donnerstag 18. Juni 2015, 13:24
von Elrond
Hätte dazu auch eine Kurze Frage:
Fürs Stilllegen von Fahrzeugen könnte Ich theoretisch auch mein vorhandenes Kennzeichen nehmen wenn Ich für meine neuen Wechselkennzeichen (2 Zeilig) eh eine neue Nummer bzw. ein Wunschkennzeichen nehme ?
lg
Manuel
Verfasst: Freitag 19. Juni 2015, 13:27
von roland-1
Wenn auf dein jetziges Kennzeichen dann kein Fahrzeug mehr angemeldet ist (so würde ich das auch herauslesen) müsste es eigentlich gehen, denke ich.
Das Kennzeichen zum "Stilllegen" liegt ja bei der Zulassungsstelle, das bekommt man nicht ausgehändigt. Musst es halt beim Ummelden der Fahrzeuge abgeben und ihnen das mitteilen.
Wenn auf ein Kennzeichen 6 Monate kein Fahrzeug angemeldet ist, verfällt das Kennzeichen.
lg Roland
Verfasst: Freitag 19. Juni 2015, 15:28
von Elrond
Danke für die Auskunft, sollte dann also so funktionieren wie Ich mir das vorstelle.
lg
Manuel