ich kann nur von meinem motorrad reden, aber da brauch ich gar nix. einfach abholen und dann losfahrenroland-1 hat geschrieben:doch, das verlangen sie bei "meiner" Zulassungsstelle auch immer (wie V8Cowboy ebenfalls schreibt)dekatee hat geschrieben:um hinterlegte kennzeichen wiederzubekommen einen prüfbericht vorzulegen wäre mir neu.
Als Oldtimer umtypisieren - welche Änderungen sind erlaubt?
Moderator: superbee
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Vielleicht liegt es ja daran, dass es in meinem Fall eine Kennzeichentrennung / -wiedereingliederung ist.Fredl hat geschrieben:ich kann nur von meinem motorrad reden, aber da brauch ich gar nix. einfach abholen und dann losfahrenroland-1 hat geschrieben:doch, das verlangen sie bei "meiner" Zulassungsstelle auch immer (wie V8Cowboy ebenfalls schreibt)dekatee hat geschrieben:um hinterlegte kennzeichen wiederzubekommen einen prüfbericht vorzulegen wäre mir neu.
Der Mustang wird über den Winter aus dem Wechselkennzeichen ausgeschlossen und bekommt ein anderes Kennzeichen zugewiesen.
Dieses Kennzeichen bleibt aber bei der Zulassungsstelle.
Im Frühjahr wird er wieder beim Wechselkennzeichen eingeschlossen.
Ich erhalte dann jedesmal eine neue Prüfplakette (wegen dem anderen Kennzeichen) für den Mustang, das klebe ich aber nicht auf.
Auch im Herbst, beim Ausschluss wollen sie die Gutachten beider KFZ sehen.
lg
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Oilman
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Weiß jemand von euch ob man mit dem Eintrag "Historisches Fahrzeug" von der §56 Überprüfung ausgenommen ist?
Das wäre meiner Meinung nach der größte Nutzen einer Oldtimer-Typisierung, vor allem wenn sich das Auto nicht mehr im Originalzustand befindet. Die §56-Geschichte ist ja dann wie ein Damokles-Schwert.
Das wäre meiner Meinung nach der größte Nutzen einer Oldtimer-Typisierung, vor allem wenn sich das Auto nicht mehr im Originalzustand befindet. Die §56-Geschichte ist ja dann wie ein Damokles-Schwert.
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Ich wüsste nicht warum. Das kann jedes Auto treffen bei dem die erstmalige Zulassung länger als 12 Jahre her ist.Oilman hat geschrieben:Weiß jemand von euch ob man mit dem Eintrag "Historisches Fahrzeug" von der §56 Überprüfung ausgenommen ist?
Das wäre meiner Meinung nach der größte Nutzen einer Oldtimer-Typisierung, vor allem wenn sich das Auto nicht mehr im Originalzustand befindet. Die §56-Geschichte ist ja dann wie ein Damokles-Schwert.
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die 56er gilt noch immer für fahrzeuge zwischen 13 und 20 jahren.
nur zu beginn dieser hintenrum überprüfung der werkstätten gabs kein pardon vorm alter.
damals hieß es es werde stichprobenartig geprüft.
in den letzten 10 jahren kenne ich niemanden der mit etwas älterem als aus den 90er jahren zur bundesprüfanstalt mußte.
soviel ich weiß ist auch nur noch in simmering betrieb, die trauzlgasse im 21. prüft nimma.
nur zu beginn dieser hintenrum überprüfung der werkstätten gabs kein pardon vorm alter.
damals hieß es es werde stichprobenartig geprüft.
in den letzten 10 jahren kenne ich niemanden der mit etwas älterem als aus den 90er jahren zur bundesprüfanstalt mußte.
soviel ich weiß ist auch nur noch in simmering betrieb, die trauzlgasse im 21. prüft nimma.
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vn800
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Servusroland-1 hat geschrieben: Vielleicht liegt es ja daran, dass es in meinem Fall eine Kennzeichentrennung / -wiedereingliederung ist.
Der Mustang wird über den Winter aus dem Wechselkennzeichen ausgeschlossen und bekommt ein anderes Kennzeichen zugewiesen.
Dieses Kennzeichen bleibt aber bei der Zulassungsstelle.
Im Frühjahr wird er wieder beim Wechselkennzeichen eingeschlossen.
Ich erhalte dann jedesmal eine neue Prüfplakette (wegen dem anderen Kennzeichen) für den Mustang, das klebe ich aber nicht auf.
Auch im Herbst, beim Ausschluss wollen sie die Gutachten beider KFZ sehen.
lg
Habe auch Wechselkennzeichen mit Alltagsschlurre und Coronet.Bei der Zulassungsstelle,wo mein Versicherungsmann das für mich erledigt,braucht man kein Pickerlgutachten beim Hinterlegen oder holen.
Habs zumindest so in Erinnerung.Werden wir in ein paar Wochen ja sehn,werde dann noch Berichten.
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Habe ich seit Jahren auch noch nie vorzeigen müssen, ich glaube das wird mit einer Neuanmeldung verwechselt.dekatee hat geschrieben:um hinterlegte kennzeichen wiederzubekommen einen prüfbericht vorzulegen wäre mir neu.
Tja und mit einem abgelaufenen Pickerl brauchst über keine Grenze fahren, da gilt kein Überzug!
Ich würde trotzdem als historisch typisieren, weil wie schon geschrieben wurde, wird das in Zukunft die einzige Möglichkeit sein unsere Alteisen legal zu bewegen. Auf diesen Abgasnormpickerln, derzeit für LKW, hast auch neben N1(LKW) auch M1 (PKW) zum lochen, das wurde sicher nicht spaßhalber so gemacht.
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

