Seite 3 von 3

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 12:56
von Fredl
roland-1 hat geschrieben:
dekatee hat geschrieben:um hinterlegte kennzeichen wiederzubekommen einen prüfbericht vorzulegen wäre mir neu.
doch, das verlangen sie bei "meiner" Zulassungsstelle auch immer (wie V8Cowboy ebenfalls schreibt)
ich kann nur von meinem motorrad reden, aber da brauch ich gar nix. einfach abholen und dann losfahren

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 13:03
von roland-1
Fredl hat geschrieben:
roland-1 hat geschrieben:
dekatee hat geschrieben:um hinterlegte kennzeichen wiederzubekommen einen prüfbericht vorzulegen wäre mir neu.
doch, das verlangen sie bei "meiner" Zulassungsstelle auch immer (wie V8Cowboy ebenfalls schreibt)
ich kann nur von meinem motorrad reden, aber da brauch ich gar nix. einfach abholen und dann losfahren
Vielleicht liegt es ja daran, dass es in meinem Fall eine Kennzeichentrennung / -wiedereingliederung ist.
Der Mustang wird über den Winter aus dem Wechselkennzeichen ausgeschlossen und bekommt ein anderes Kennzeichen zugewiesen.
Dieses Kennzeichen bleibt aber bei der Zulassungsstelle.
Im Frühjahr wird er wieder beim Wechselkennzeichen eingeschlossen.
Ich erhalte dann jedesmal eine neue Prüfplakette (wegen dem anderen Kennzeichen) für den Mustang, das klebe ich aber nicht auf.
Auch im Herbst, beim Ausschluss wollen sie die Gutachten beider KFZ sehen.

lg

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 13:55
von dekatee
alles klar, bei dieser version iss natürlich ein prüfbericht notwendig.

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 14:22
von Oilman
Weiß jemand von euch ob man mit dem Eintrag "Historisches Fahrzeug" von der §56 Überprüfung ausgenommen ist?

Das wäre meiner Meinung nach der größte Nutzen einer Oldtimer-Typisierung, vor allem wenn sich das Auto nicht mehr im Originalzustand befindet. Die §56-Geschichte ist ja dann wie ein Damokles-Schwert.

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 14:59
von superbee
Oilman hat geschrieben:Weiß jemand von euch ob man mit dem Eintrag "Historisches Fahrzeug" von der §56 Überprüfung ausgenommen ist?

Das wäre meiner Meinung nach der größte Nutzen einer Oldtimer-Typisierung, vor allem wenn sich das Auto nicht mehr im Originalzustand befindet. Die §56-Geschichte ist ja dann wie ein Damokles-Schwert.
Ich wüsste nicht warum. Das kann jedes Auto treffen bei dem die erstmalige Zulassung länger als 12 Jahre her ist.

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 15:09
von Oilman
naja, meine naive annahme wäre, dass es hier evtl. eben auch ausnahmeregeln gibt, bzw. sich die Behörde die arbeit insofern erleichtert, als das Oldtimer erst gar nicht vorgeladen werden.

scheint aber leider nicht so zu sein, jedenfalls hätte ich auch nichts konkretes dazu gefunden

lg

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 15:23
von dekatee
die 56er gilt noch immer für fahrzeuge zwischen 13 und 20 jahren.
nur zu beginn dieser hintenrum überprüfung der werkstätten gabs kein pardon vorm alter.
damals hieß es es werde stichprobenartig geprüft.

in den letzten 10 jahren kenne ich niemanden der mit etwas älterem als aus den 90er jahren zur bundesprüfanstalt mußte.

soviel ich weiß ist auch nur noch in simmering betrieb, die trauzlgasse im 21. prüft nimma.

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 16:45
von V8Cowboy
roland-1 hat geschrieben: Vielleicht liegt es ja daran, dass es in meinem Fall eine Kennzeichentrennung / -wiedereingliederung ist.
Ok dann liegt es wohl nur daran, weil so mach ich es auch.

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 18:24
von vn800
roland-1 hat geschrieben: Vielleicht liegt es ja daran, dass es in meinem Fall eine Kennzeichentrennung / -wiedereingliederung ist.
Der Mustang wird über den Winter aus dem Wechselkennzeichen ausgeschlossen und bekommt ein anderes Kennzeichen zugewiesen.
Dieses Kennzeichen bleibt aber bei der Zulassungsstelle.
Im Frühjahr wird er wieder beim Wechselkennzeichen eingeschlossen.
Ich erhalte dann jedesmal eine neue Prüfplakette (wegen dem anderen Kennzeichen) für den Mustang, das klebe ich aber nicht auf.
Auch im Herbst, beim Ausschluss wollen sie die Gutachten beider KFZ sehen.

lg
Servus

Habe auch Wechselkennzeichen mit Alltagsschlurre und Coronet.Bei der Zulassungsstelle,wo mein Versicherungsmann das für mich erledigt,braucht man kein Pickerlgutachten beim Hinterlegen oder holen.
Habs zumindest so in Erinnerung.Werden wir in ein paar Wochen ja sehn,werde dann noch Berichten.

Verfasst: Dienstag 16. Februar 2016, 18:58
von Chevy Peter
dekatee hat geschrieben:um hinterlegte kennzeichen wiederzubekommen einen prüfbericht vorzulegen wäre mir neu.
Habe ich seit Jahren auch noch nie vorzeigen müssen, ich glaube das wird mit einer Neuanmeldung verwechselt.
Tja und mit einem abgelaufenen Pickerl brauchst über keine Grenze fahren, da gilt kein Überzug!
Ich würde trotzdem als historisch typisieren, weil wie schon geschrieben wurde, wird das in Zukunft die einzige Möglichkeit sein unsere Alteisen legal zu bewegen. Auf diesen Abgasnormpickerln, derzeit für LKW, hast auch neben N1(LKW) auch M1 (PKW) zum lochen, das wurde sicher nicht spaßhalber so gemacht.