64.000 Euro teurer Elektroschrott
Verfasst: Freitag 14. März 2025, 07:09
Die Berechnungsformel man z.B. auf der Homepage vom ÖAMTC nachlesen.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um diese regelmäßig zu zahlende Steuer.
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
Ab 1. April 2025 soll die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u.a. für bestehende als auch neue E-Autos fallen. Die Besteuerung soll sich nach dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht und der Nenndauerleistung (30-Minuten-Nennleistung) bemessen. Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 wurde im Nationalrat bereits beschlossen.
FAQs zur Motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Fahrzeuge
Die Berechnung erfolgt anhand einer Leistungs- und Gewichtskomponente.Leistungskomponente pro Monat:
Für die um 45 kW reduzierte Leistung gilt:
- Für die ersten 35 kW: 0,25 Euro pro kW (mindestens jedoch 2,5 Euro)
- Für die nächsten 25 kW: 0,35 Euro pro kW
- Für die darüber hinaus gehenden kW: 0,45 Euro pro kWGewichtskomponente pro Monat:
Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt:
- Für die ersten 500 kg: 0,015 Euro pro kg (mindestens jedoch 3 Euro)
- Für die nächsten 700 kg: 0,03 Euro pro kg
- Für die darüber hinaus gehenden kg: 0,045 Euro pro kgBeispiel:100 kW Leistung und 2.000 kg Eigengewicht100 kW – 45 kW = 55 kW
35 kW * 0,25 € = 8,75 €
20 kW * 0,35 € = 7 €
0 kW * 0,45 € = 0 €
Summe kW-Komponente pro Monat: 15,75 €2000 kg – 900 kg = 1.100 kg
500 kg * 0,015 € = 7,5 €
600 kg * 0,03 € = 18 €
0 kg * 0,045 € = 0 €
Summe Gewichtskomponente pro Monat: 25,5 €Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 495 €
https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abg ... r-18178410
Motorbezogene Versicherungssteuer
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um diese regelmäßig zu zahlende Steuer.
Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos
Ab 1. April 2025 soll die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u.a. für bestehende als auch neue E-Autos fallen. Die Besteuerung soll sich nach dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht und der Nenndauerleistung (30-Minuten-Nennleistung) bemessen. Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 wurde im Nationalrat bereits beschlossen.
FAQs zur Motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Fahrzeuge
Die Berechnung erfolgt anhand einer Leistungs- und Gewichtskomponente.Leistungskomponente pro Monat:
Für die um 45 kW reduzierte Leistung gilt:
- Für die ersten 35 kW: 0,25 Euro pro kW (mindestens jedoch 2,5 Euro)
- Für die nächsten 25 kW: 0,35 Euro pro kW
- Für die darüber hinaus gehenden kW: 0,45 Euro pro kWGewichtskomponente pro Monat:
Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt:
- Für die ersten 500 kg: 0,015 Euro pro kg (mindestens jedoch 3 Euro)
- Für die nächsten 700 kg: 0,03 Euro pro kg
- Für die darüber hinaus gehenden kg: 0,045 Euro pro kgBeispiel:100 kW Leistung und 2.000 kg Eigengewicht100 kW – 45 kW = 55 kW
35 kW * 0,25 € = 8,75 €
20 kW * 0,35 € = 7 €
0 kW * 0,45 € = 0 €
Summe kW-Komponente pro Monat: 15,75 €2000 kg – 900 kg = 1.100 kg
500 kg * 0,015 € = 7,5 €
600 kg * 0,03 € = 18 €
0 kg * 0,045 € = 0 €
Summe Gewichtskomponente pro Monat: 25,5 €Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 495 €
https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abg ... r-18178410