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abschleppen eines nicht zugelassenen kfz
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 11:53
von swat19xx
hallo !
darf ich ein kfz zu mir nach hause abschleppen,in die garage wenn dieses nicht angemeldet ist und die strecke betragt ca. 10 km.
würde das abzuschleppende kfz mit pannendreieck kennzeichnen und normal abblendlicht einschalten, keine warnblinkanlagen.
ist das prinzipiell erlaubt ?
danke
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 11:57
von Rauch
Bin mir zu 99,9Prozent sicher das du das darfst!
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 11:59
von swat19xx
hmm.. lieber wären mir 100 % aber danke

mal schauen was noch kommt
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 12:09
von Adrian12
du darfst, mit stange bzw seil, der schlepper muss angemeldet sein --> somit überträgt sich des aufs hintere (gezogene) fahrzeug...
hab ich schon hinter mir, is nix gewesen...
was du beim ziehen beachten musst weißt eh hoff ich mal...
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 12:52
von eric1617
yep. Kannst so machen.
Warnblinkanlage kann man, muß man aber nicht aktivieren.
Recht entspannt wäre es natürlich wenn der Abgeschleppte für das Vehikel auch den Führerschein hätte...

Verfasst: Freitag 2. März 2007, 13:08
von eci
eric1617 hat geschrieben:yep. Kannst so machen.
Warnblinkanlage kann man, muß man aber nicht aktivieren.
Recht entspannt wäre es natürlich wenn der Abgeschleppte für das Vehikel auch den Führerschein hätte...

fs sollte auch der abschlepper haben wir sind ja nicht in der disco

Verfasst: Freitag 2. März 2007, 13:50
von Pedl
ab und zu denk ich mir wärs auch net schlecht, wenn man in der disco einen führerschein zum abschleppen bräuchte, weil was für "anmachen" ich da schon gehört habe...
aber lustig wars

Verfasst: Freitag 2. März 2007, 13:52
von simonB.
können schon,dürfen glaube ich zu 90%nicht.
alarmblinkanlage einschalten ist einmal GANZ falsch!!(weiss ich zu 100%)
pannendreieck und abblendlicht,denn auch das gezogene fahrzeug muss noch die richtung anzeigen(blinken)können/MÜSSEN!!
aber bei 10km is eh ois wurscht
bei sowas würd ich aber die polizei persönlich fragen und mich nicht auf hobbyschrauber verlassen

(mich miteinbezogen)
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 13:59
von swat19xx
danke !
Anmerkung:
Auch Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, dürfen abgeschleppt werden.
Nicht hochgehoben (Seil, Stange):
Das Fahrzeug rollt mit allen Rädern auf der Fahrbahn
Voraussetzung:
Die Lenkung muss funktionieren,
mindestens eine Bremsanlage voll wirksam sein
das Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden
die Verbindung mit dem Zugfahrzeug darf nicht länger als 8 Meter sein und die Schleppvorrichtung muss mit einem roten Lappen gekennzeichnet werden.
Ausnahme: Auch wenn alle Bremsanlagen ausgefallen sind, darf trotzdem mit einer Stange abgeschleppt werden, wenn das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wesentlich höher ist als das des abzuschleppenden Fahrzeuges.
Teilweise hochgehoben:
Wenn das Fahrzeug auf eine Schleppachse aufgeladen ist, darf es auch bei Ausfall aller Bremsanlagen geschleppt werden, wenn die Gewichtsrelation ein Schleppen mit der Stange nicht zulassen würde.
Abschleppgeschwindigkeit
Generell max. 40 km/h
Erforderliche Lenkberechtigung (LB) beim Abschleppen
Lenker des Zugfahrzeuges: die für das Zugfahrzeug notwendige LB
Lenker des abzuschleppenden Fahrzeuges:
bei Motorrädern: Klasse A (ausgenommen Mopeds)
bei allen anderen KFZ: eine für das konkrete KFZ notwendige LB oder LB der Klasse B
Notbeleuchtung
Vorsicht:
Das abzuschleppende Fahrzeug muss, soweit dies erforderlich ist, mit einer entsprechenden Notbeleuchtung ausgerüstet oder durch Beleuchtung vom Zugfahrzeug aus anderen Straßenbenützern erkennbar gemacht sein.
Gesetzestext: § 105 Abs. 4 KFG
Für teilweise hochgehoben abgeschleppte Fahrzeuge gilt:
sind die hinteren Leuchten nicht wirksam oder sichtbar und bleiben die hinteren Leuchten des Zugfahrzeuges für nachfolgende Lenker nicht sichtbar, so müssen sichtbare Ersatzvorrichtungen angebracht sein.
Verwendung der Alarmblinkanlage beim Abschleppen
Generell gilt, dass die Warnblinkanlage dann eingeschaltet werden darf, wenn andere Lenker durch das Fahrzeug gefährdet werden könnten oder vor Gefahren gewarnt werden sollen. Dazu kann auch ein Abschleppvorgang zählen, und zwar z.B. dann, wenn auf Straßen, die üblicher Weise mit hoher Geschwindigkeit befahren werden oder die sehr unübersichtlich sind, eine Abschleppung mit nur geringer Geschwindigkeit durchgeführt werden kann. Dabei ist besonders zu beachten, dass eine Änderung der Fahrtrichtung bei eingeschalteter Alarmblinkanlage mittels des Fahrtrichtungsanzeigers nicht angezeigt werden kann.
habs
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 14:39
von eci
Pedl hat geschrieben:ab und zu denk ich mir wärs auch net schlecht, wenn man in der disco einen führerschein zum abschleppen bräuchte, weil was für "anmachen" ich da schon gehört habe...
aber lustig wars

aber besser fs für das abzuschleppende
was ich da schon alles erfahren habe
so nachdem motto
....ich geh nie ins bett mit aner schiachen olten ober woch immer neben aner auf.....
anwesende natürlich ausgenommen

Verfasst: Freitag 2. März 2007, 15:39
von Strobe
habe ich vor kurzem auch gemacht, mit autos eben!
vorher bei der polizei angerufen.
es ist erlaubt, natürlich brauchen beide fahrer einen führerschein, warndreieck in das abgeschleppte fahrzeug (heckscheibe) und im idealfall warnblinkanlage beim abgeschleppten.
kennzeichen werden nur für das schleppende fahrzeug benötigt.
grüße strobe
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 15:41
von Strobe
achja, mein beitrag gilt für österreich, wie es wo anders läuft kann ich nicht sagen.
man achte auf die HP des zugfahrzeuges, beim abschleppen eines amis!
Verfasst: Freitag 2. März 2007, 16:01
von low76
simonB. hat geschrieben:können schon,dürfen glaube ich zu 90%nicht.
alarmblinkanlage einschalten ist einmal GANZ falsch!!(weiss ich zu 100%)
pannendreieck und abblendlicht,denn auch das gezogene fahrzeug muss noch die richtung anzeigen(blinken)können/MÜSSEN!!
aber bei 10km is eh ois wurscht
bei sowas würd ich aber die polizei persönlich fragen und mich nicht auf hobbyschrauber verlassen

(mich miteinbezogen)
Also wenn ich mich nicht irre hat glaube ich die Polizei eh schon klar und deutlich geantwortet

Verfasst: Freitag 2. März 2007, 16:10
von Strobe
also dem zitat stimme ich auch noch einmal zu. habe auch die polizei persönlich gefragt und mir den namen des herren sagen lassen.
>>alarmblinkanlage einschalten ist einmal GANZ falsch!!(weiss ich zu 100%)<<
da sieht man es wieder, am besten noch schriftlich geben lassen, weil da jeder cop etwas grundsätzlich verschiedenes erklärt!

Verfasst: Freitag 2. März 2007, 17:28
von MADMAX
und falls die blinker nicht funktionieren kann mann handzeichen geben natürlichnur bei tageslicht zu verwenden.