Internat. Kaufvertrag

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Moderator: superbee

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Gregor
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Internat. Kaufvertrag

Beitrag von Gregor »

Hallo,

da ich gerade bei der Kaufabwicklung bin mal die nächste Frage:

hat jemand einen Vordruck eines internationalen Kaufvertrages (USA-Österreich) oder kann mir seinen KV mailen, als Anhaltspunkt für einen selbst geschriebenen.

MfG
Gregor
Gruß
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homerbundy
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Beitrag von homerbundy »

Der US-Zoll verlangt für die Ausfuhr eine offizielle "Bill of Sale". Gibt`s zum runterladen bei der HP vom DMV:

http://www.dmv.org/bill-of-sale.php
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Gregor
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Beitrag von Gregor »

Super,

danke für den Link.

MfG
Gregor
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bullitt
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Beitrag von bullitt »

Nur zur Info: man braucht zur Ausfuhr keine offizielle Bill of Sale, denn soetwas gibt es mM nach gar nicht. Manche Bundesstaaten haben spezielle Vordrucke, andere nicht - bei mir hat der vom Verkäufer aufgesetzte Vertrag gereicht - allerdings war die Unterschrift des Verkäufers am Title notariell beglaubigt (das kann man in den meisten Banken machen lassen und kostet oft gar nichts).
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homerbundy
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Beitrag von homerbundy »

Wenn das Fzg. von einem Händler gekauft wurde, gibt es sowieso auf jeden Fall eine Bill of Sale - egal ob der Käufer selbst unterschreibt oder nicht. In manchen Staaten mag eine Händlerrechnung ausreichen, aber der US-Zoll überprüft, ob Eigentumsvorbehalte, offene Steuern und Reg-Fees, Liens, etc.) bestehen. In der Regel wird eine BoS eines authorisierten Händlers als ausreichend glaubwürdiges Dokument angesehen.

Bei Privatverkäufern schaut`s etwas anders aus. Eine BoS ist in vielen Staten nicht für den Verkauf eines Fzgs. von Privat an Privat vorgeschrieben und gilt zumeist nur als Beiwerk. Es wird lediglich der Title ("Pink Slip") abgezeichnet und damit kann der neue Eigentümer anmelden gehen (zusätzlich natürlich mit Versicherungsbestätigung und - wo verlangt - mit aktuellem Smog-Test u/o. Safety Inspection Zertifikat)

Wird das Fzg. exportiert, muss der Vorbesitzer nachweisen, dass es sein alleiniges Eigentum ist und eine entsprechendes Export-Formular ausfüllen. Weiters muss die Unterschrift auf dem Title beglaubigt sein.

Zitat:
____________________________________________
Vehicles For Exportation
What is Required When a Vehicle is to be Exported?
To export a vehicle you must:

Sign and present your completed Certification for Exportation (REG 32) in person at a DMV office (all registered owners whose names are joined by "and" or a slash (/) must be present and have signed the REG 32). The REG 32 form is available at any DMV office.
NOTE: If the REG 32 is signed by power of attorney, the attorney-in-fact must be present in the office and submit a power of attorney worded specifically to complete the REG 32 or either the original or a photocopy of a general power of attorney.

Provide a clear title to the vehicle to be exported (the title must be in the name(s) of the registered owner(s) submitting the REG 32). If there is a lien holder, line 2 of the title must contain a lien release or a completed Lien Satisfied (REG 166) must be submitted.
NOTE: A Salvage Certificate, Application for Duplicate Title, Notice of Vehicle Aquisition, and Bill of Sale cannot be used in lieu of a title.
____________________________________________

Aber wie gesagt: Beim Händler gibt`s einfach BoS und Title. Die BoS hat je nach den gesetzlichen Grundlagen des jeweiligen Staates gewisse Daten zu enthalten. Die zusätzlichen Ausfuhr- und Frachtdokumente werden vom Frächter erstellt.
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