in Deutschland seit Ende April 2009, bei usn ähnlich denk ich mal:
Kopie aus einem Seven-Forum - die haben mit dem Import aus England auch auf einmal das Problem.
Zitat:
mit Wirkung vom 29.04.2009 wurde durch Änderung der EG-FGV auch die StVZO geändert...
Die umfangreichste Änderung gab es wohl "leider" auch beim §21 (Einzelfahrzeuge ohne Typgenehmigung/Einzelabnahme).
Nu heißt sie halt Vollabnahme §21 StVZO/§13 EG-FGV
Aufgrund dessen kann/wird sogar bei bereits in Mitgliedsstaaten zugelassen gewesenen Fahrzeugen (beispielsweise Seven aus UK) hier die Tüvabnahme zum "unüberwindbaren" Hindernisslauf...
Abgesehen vom lang bekanntem, aber lösbarem Problem des Abgasverhaltens sind nun Änderungen in Kraft getreten, die die Abnahme nach §21 nahezu unmöglich machen.
Zitat:
(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.
Quelle (
http://www.buzer.de/gesetz/8734/index.htm)
Während in der Vergangenheit, aber auch schon nicht soooo gaaaanz legal, Briefkopien von Vergleichsfahrzeugen für eine Tüvabnahme ausgereicht haben, sind dem Tüv nun ein klitzekleines bisken die Hände gebunden...
dümmstes Beispiel... Nachweis der Bremsanlage gem. §41(18) StVZO
Auf "gefakte" Tüvabnahmen (der gemeine Leser weiß sicherlich, was ich damit meine) sind nicht mehr soooo gaaaaanz ohne
googelt mal nach Tüv und Ombudsmann
Augenscheinlicher Hintergrund der jetzigen "Misere" ist die weitere Harmonisierung des EG-Binnenmarktes mit dem Gedanken, dass ALLE in der EU hergestellten Fahrzeuge auch EG-Typgeprüft sind.
Guter Gedanke, aber leider sind dabei, nennen wir sie einfach, bestehende EG-Grundrechte auf der Strecke geblieben.
Weil damit fällt der Anspruch, dass ein bereits in der EU zugelassenes Fahrzeug auch hier zugelassen werden muss... sofern es, wie bisher, die in D geforderten Emissionen einhält...
Obwohl die Engländer auch schon gute "Erfindungen", wie z.B. den Seven hervorgebracht haben, stammt von denen auch der Scheiss mit dem Qualitätsmanagement... Dieses und die gesetzliche Aufbewahrungspflicht ZWINGT den Tüv nun mit "gefesselten" Händen zu "arbeiten"...
Wer es nicht richtig verstanden hat, die Einzelabnahme durchläuft neuerdings fast alle Positionen einer EG-Typprüfung und das MUSS dokumentiert werden!
Wenn ihr also keine stichhaltigen und vor allen Dingen umfangreich und vollständigen Datenblätter ALLER verbauten Teile zur Verfügung habt, könnt ihr euch den "Traum" einer Zulassung hier in D schon "fast" abschminken
im Klartext, die Ersttypisierung eines 1940iger US Wagens ergibt das bei voller Einhaltung der Spielregeln unsere Typisierungsstellen Einhaltung der momentan gültigen Euro4/5 Emissionen vorschreiben würden. Was das heisst kann sich ja eh ein jeder selbstausrechnen...........