Da die Blattfedern Chevy Blazer S10 vom ansprechverhalten doch etwas antiquirt sind überlege ich einen umbau auf "Shock Waves" System.
Mir geht es NICHT um Tieferlegung sondern um fahrkomfort (soft ride)
Habe gerade den österr. EINZELGENEHMIGUNGSBESCHEID studiert.
Also über das Fahrwerk bzw Federung steht kein einziges Wort drinnen.
Meiner Meinung nach muß ich nur etwas eintragen wenn es mit der Einzelgenehmigung nicht übereinstimmt!-
Das Fahrzeug wurde in Californien 1991 verkauft und gefahren, von einem Deutschen importiert, wechselte 5x den Besitzer dort und wurde von mir nach Österreich importiert. Also, wann, wer, wo, was, verändert hat und was original ist, ist nicht mehr nachvollziehbar. Wenn die Änderungen profesionell aussehen muß die auch nicht für Besitzer erkennbar sein.
Beim Pickerl §57a wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges überprüft. (dem is a wurscht nur o.k. muß es sein)
Als Führerscheinbesitzer muß ich in Österr. kein KFZ Sachverständiger sein, den manche wissen nicht einmal obs Benzin oder Diesel einfüllen müssen.