Wichtig für alle Unternehmer mit LKW unter 3,5 + Anhänger

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Wichtig für alle Unternehmer mit LKW unter 3,5 + Anhänger

Beitragvon zerocool » Sonntag 14. März 2010, 19:54

http://www.arboe.at/digitachodigitalert ... 1d3e4.html

Soweit ich das Verstanden habe brauche ich dann quasi mit meinem BJ.2001 Sprinter (HZGG 3500kg) + meinem Anhänger nen Fahrtenschreiber (bin Selbstständig)

Na da bin ich ja mal gespannt welche coolen Gesetze ich noch finde von denen ich noch nie was gehört habe (Siehe Fiskal LKW)
Zuletzt geändert von zerocool am Montag 15. März 2010, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon coolchevy » Sonntag 14. März 2010, 20:10

hab das grad gelesen, ich bin nicht sicher ob es stimmt und würde mich auch betreffen. Mein Duallie hat 3480 HGGW + 3.5 Tonnen Anhängelast und wird gewerblich für CCRP bewegt. Ich werde da bei der WKO nachfragen

Ich denke solange der Wagen auf eine Person angemeldet ist und nicht auf eine Firma bist du fein raus. Auch am WE und Go Box technisch

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Beitragvon Renne » Sonntag 14. März 2010, 20:24

hab das in Verbindung mit dem Sonntagfahrverbot auf so einem deutschen Sender mal gesehen...wirklich kaum zu glauben!
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Beitragvon zerocool » Sonntag 14. März 2010, 20:30

Tja, die Kiste ist schon auf mich angemeldet, aber es heißt ja "Gewerblich genutzt wird".
Ich find das nur immer geil, das man solche elementaren Sachen erst erfährt, wenn man dafür blechen muß.
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Beitragvon coolchevy » Sonntag 14. März 2010, 21:08

ja aber das ist kaum zu beweisen ob du gerade gewerblich nutzt oder nicht wenn nur auf deinen Namen zugelassen.

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Beitragvon zerocool » Sonntag 14. März 2010, 21:18

na ja stimmt schon aber wenn ich mit ner tonne strahlmittel im bus und dem kompressor auf der ahk unterwegs bin tue ich mir da doch etwas schwer
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Beitragvon superbee » Sonntag 14. März 2010, 21:30

Beim Führerschein habe ich gelernt dass ab 3,5 T höchst zulässiger .... und gewerblicher nutzung ein schreiber notwendig ist.

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Beitragvon zerocool » Sonntag 14. März 2010, 21:58

schon aber hier ist die rede von unter 3,5 mit Anhänger und, wenn geweblich genutzt.
über 3,5 brauchst sowieso schon immer nen Fahrtenschreiber und nen C Schein
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Beitragvon superbee » Sonntag 14. März 2010, 22:22

zerocool hat geschrieben:schon aber hier ist die rede von unter 3,5 mit Anhänger und, wenn geweblich genutzt.
über 3,5 brauchst sowieso schon immer nen Fahrtenschreiber und nen C Schein


Hab mich undeutlich ausgedrückt. Gemeint war: wenn die höchstzulässige Gesamtmasse, einschliesslich Anhänger, 3,5 T übersteigt.

Ich würde meinen es betrifft also auch dich und Coolchevy...

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Beitragvon superbee » Sonntag 14. März 2010, 22:25

coolchevy hat geschrieben:Ich denke solange der Wagen auf eine Person angemeldet ist und nicht auf eine Firma bist du fein raus. Auch am WE und Go Box technisch


GoBox ab 3,5 HZGG...

WE Fahrverbot nur wenn entweder der LKW oder der Hänger über 3,5 T HZGG hat...

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Beitragvon Gustavltd » Sonntag 14. März 2010, 22:46

GoBox ab 3,5 HZGG
aber nur vom Zugfahrzeug. D.h wenn ich mit einen 3,5t einen Anhänger ziehe brauch ich trotzdem keine GO-Box.
Umgekehrt ist sch****, sollte ich mit meinem Womo auf nur eine ganz kleinen Anhänger ziehen muß ich die Box auf eine Achse mehr einstellen und zahlen :evil:


lg Gus
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Beitragvon Doka Berntl » Sonntag 14. März 2010, 22:48

Na die Ka**e bräucht ich noch. Hab 2 Firmenfahrzeuge mit AHK die beide einen Hänger abwechselnd ziehen. Dann bräucht ich ja Schreiber für beide Fahrzeuge oder?
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Beitragvon Gustavltd » Sonntag 14. März 2010, 22:52

sieht so aus
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Beitragvon zerocool » Sonntag 14. März 2010, 23:05

fahr morgen auf die wk geb dann bescheid
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Beitragvon superbee » Sonntag 14. März 2010, 23:20

Gustavltd hat geschrieben:
GoBox ab 3,5 HZGG
aber nur vom Zugfahrzeug. D.h wenn ich mit einen 3,5t einen Anhänger ziehe brauch ich trotzdem keine GO-Box.


Das ist korrekt.

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