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Einzelgenehmigung?

Verfasst: Samstag 2. Juni 2012, 21:08
von vn800
Servus

Fahrzeug hat seit Mai/2011 die EZ und war auch angemeldet.
Pickerl läuft noch bis Mai/2013.
Frage,wenn das Fahrzeug bis zum Ablauf des Pickerls nicht mehr Angemeldet wird,muss danach wieder eine neue EZ bei der Landesregierung gemacht werden?Hat wer Infos dazu :?:

gruß

Franz

Verfasst: Samstag 2. Juni 2012, 21:17
von sascha1982
Nur pickerl. Nur neufahrzeige die nach erstellung der ezg 3 jahre nicht angemeldet werden , müssen neu genehmigt werden

Verfasst: Sonntag 3. Juni 2012, 00:19
von Flex
sascha1982 hat geschrieben:Nur pickerl. Nur neufahrzeige die nach erstellung der ezg 3 jahre nicht angemeldet werden , müssen neu genehmigt werden

gebrauchte ebenso! bei historischen fahrzeugen hast halt 2 jahre zeit ihn anzumelden sonst verfällt die einzelgenehmigung.

wenn er mal angemeldet war ists wurscht, da kannst ihn dann auch 30 jahre lang nicht anmelden und musst dann nur pickerl machen (passieren kanns natürlich schon danach noch irgendwann dass du ihn vorführen muss ( §56er überprüfung müsste das dann sein)

Verfasst: Sonntag 3. Juni 2012, 15:11
von vn800
Servus

Dank euch

gruß

Franz