Felgen/Reifen eintragen lassen

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
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Felgen/Reifen eintragen lassen

Beitragvon confUsed? » Mittwoch 2. April 2008, 16:26

nabend :D

hab für meine k1500 jetzt endlich felgen gefunden. und würd diese gern eintragen lassen. hab schon erfahren das ich zur landesregierung muss (lkw).

also reifen abdeckung ist gegeben.
Felgen Teile-Gutachten vorhanden (vom deutschen TÜV)
2 deutsche Fahrzeugbriefe von ähnlichen Fahrzeugen mit den selben Felgen und diversen Reifendimensionen vorhanden.

brauch ich jetz noch was?
wird das deutsche traglastgutachten bei uns anerkannt?
muss ich alle reifendimensionen die ich eingetragen haben will, besitzen, oder reichen die deutschen briefe als referenz?
wo krieg ich in graz blaue taferl zum ausborgen?

hoffe auf gute nachrichten
mfg
johannes
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Beitragvon tobi » Mittwoch 2. April 2008, 17:10

:svben:

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Beitragvon confUsed? » Mittwoch 2. April 2008, 22:34

na? wo sind die ganzen typisierer?
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Beitragvon lowrider » Donnerstag 3. April 2008, 10:47

die reifen und felgen sollten schon montiert sein wenn du deinen auftritt im inkompetenzstadel hinlegst.
ist das deutsche gutachten ein traglastgutachten, oder ein spezifisches tüv gutachten in dem auch dein autotyp erwähnt ist?

falls nur traglastgutachten, nicht gut - denn jetzt darfst zusätzlich noch einen ziviltechniker bemühen, der dir noch ein gutachten schreibt (zw. 250..- u. 400.--) .
mit dem gutachten kannst sie dann eintragen gehen - falls der prüfer gut gelaunt ist.

rein rechtlich gesehen müßte es reichen, den nachweis zu erbringen, daß diese produkte (rad/reifen kombination) bereits von einem anderen mitgliedsstaat geprüft und rechtmäßig in verkehr gesetzt worden sind - den nachweis kannst du mit den deutschen briefen, wo die gleichen felgen eingetragen sind, problemlos erbringen.
das wäre aber viel zu einfach und praxisgerecht und würde dem einen oder anderen prüfer bzw. ziviltechniker vermutlich arbeitslos machen - also machens wir so teuer und kompliziert wie möglich, die depperten tuner werden schon mitspielen.

übrigens bietet dir eine gültige eintragung KEINE RECHTSSICHERHEIT - denn bei einer verkehrskontrolle schaut der straßenräuber deinen zulassungsschein nichtmal an, wenn sein vom hauptschulabschluß geschultes auge den verdacht hegt, daß da etwas verändert wurde - er schleift dich zur überprüfung, wo ein anderer prüfer die sache ganz anders sieht und, wild auf den trottel schimpfend, der das genehmigt hat, deine nummerntaferln abschraubt - jetzt beginnt das spiel von vorne und strafe darfst auch noch zahlen - eine sich ewig drehende einnahmenspirale für unseren staat.

also montier die depperten dinger und pfeiff aufs eintragen, die chance auf strafe ist in beiden fällen gleich hoch - der finanzielle aufwand ungleich geringer.

oder frag den eci, der weiß es besser.

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Beitragvon Flosn » Donnerstag 3. April 2008, 11:29

in diesem fall hat sich das bei mir auch sogut wie erledigt :D
hab zwar in den felgen traglast, ET, usw. eingestanzt aber kein gutachten von den felgen.

no risk no fun! :D :wink:

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Beitragvon confUsed? » Donnerstag 3. April 2008, 22:11

danke

beim gutachten ist mein auto nicht eingetragen, kann also nur als traglastgutachen herangezogen werden..

und wenn ich alles zusammen hab bin ich schon auf eine mindestens 1 monatige wartezeit zum vorführen vertröstet worden.
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Beitragvon eric1617 » Donnerstag 3. April 2008, 22:23

lowrider hat geschrieben:die reifen und felgen sollten schon montiert sein wenn du deinen auftritt im inkompetenzstadel hinlegst.
ist das deutsche gutachten ein traglastgutachten, oder ein spezifisches tüv gutachten in dem auch dein autotyp erwähnt ist?

falls nur traglastgutachten, nicht gut - denn jetzt darfst zusätzlich noch einen ziviltechniker bemühen, der dir noch ein gutachten schreibt (zw. 250..- u. 400.--) .
mit dem gutachten kannst sie dann eintragen gehen - falls der prüfer gut gelaunt ist.

rein rechtlich gesehen müßte es reichen, den nachweis zu erbringen, daß diese produkte (rad/reifen kombination) bereits von einem anderen mitgliedsstaat geprüft und rechtmäßig in verkehr gesetzt worden sind - den nachweis kannst du mit den deutschen briefen, wo die gleichen felgen eingetragen sind, problemlos erbringen.
das wäre aber viel zu einfach und praxisgerecht und würde dem einen oder anderen prüfer bzw. ziviltechniker vermutlich arbeitslos machen - also machens wir so teuer und kompliziert wie möglich, die depperten tuner werden schon mitspielen.

übrigens bietet dir eine gültige eintragung KEINE RECHTSSICHERHEIT - denn bei einer verkehrskontrolle schaut der straßenräuber deinen zulassungsschein nichtmal an, wenn sein vom hauptschulabschluß geschultes auge den verdacht hegt, daß da etwas verändert wurde - er schleift dich zur überprüfung, wo ein anderer prüfer die sache ganz anders sieht und, wild auf den trottel schimpfend, der das genehmigt hat, deine nummerntaferln abschraubt - jetzt beginnt das spiel von vorne und strafe darfst auch noch zahlen - eine sich ewig drehende einnahmenspirale für unseren staat.

also montier die depperten dinger und pfeiff aufs eintragen, die chance auf strafe ist in beiden fällen gleich hoch - der finanzielle aufwand ungleich geringer.

oder frag den eci, der weiß es besser.


es regt sich zarter Widerspruch:

Wenn etwas typisiert wurde, lasse ich die Abänderungen im Zulassungsschein eintragen. Das sollte dann auch für den letzten Dorfgendarmen leicht verständlich und schlüssig sein.

Falls nicht, lasse ich mich in aller Ruhe gerne vorführen. Wird tendenziell aber nicht passieren. Falls der Herr TUNER aber etwas genehmigt hat, das er so nicht genehmigen darf, bin ich wieder bei dir.

Kann jeder handhaben wie er will. Nur möchte ich nicht in einen Verkehrsunfall (auch unschuldig) verwickelt werden und die Versicherung bekommt Wind von nicht genehmigten Umbauten.

Klugscheiß und Paranoiamodus aus :wink:
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Beitragvon lowrider » Freitag 4. April 2008, 09:12

wie gesagt, nicht genehmigte umbauten sind versicherungstechnisch, solange nicht unfallkausal, kein problem - waren es nie, und werden es nie sein.
deinen zulassungsschein schaut der dorfscherriff aber leider nicht an, interessiert ihn nicht - er weiß am besten was geht, und was nicht geht - und daß was du hast, geht prinzipiell sowieso nicht - you get the drift?

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Beitragvon confUsed? » Freitag 4. April 2008, 18:38

hat vll jemand ein gutachten einer 15x8 oder 15x10 stahlfelge für nen k1500 herumliegen oder ne ahnung wo man sowas herbekommen könnt.
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Beitragvon eci » Sonntag 6. April 2008, 08:14

lowrider hat geschrieben:die reifen und felgen sollten schon montiert sein wenn du deinen auftritt im inkompetenzstadel hinlegst......



muss für die die besichtigung montiert sein
egal ob in der halle oder beim zivi ing

lowrider hat geschrieben:...zusätzlich noch einen ziviltechniker bemühen, der dir noch ein gutachten schreibt (zw. 250..- u. 400.--) .
mit dem gutachten kannst sie dann eintragen gehen - falls der prüfer gut gelaunt ist.
.....



preisrichtung stimmt
auf die laune kommt es nicht an - ist rechtlich verbindlich solange der zivi - ing eine autorisierte person ist


lowrider hat geschrieben:.....

rein rechtlich gesehen müßte es reichen, den nachweis zu erbringen, daß diese produkte (rad/reifen kombination) bereits von einem anderen mitgliedsstaat geprüft und rechtmäßig in verkehr gesetzt worden sind - den nachweis kannst du mit den deutschen briefen, wo die gleichen felgen eingetragen sind, problemlos erbringen.
.....


so wie schon des öfterern - ein LATRINENgerücht :twisted: - es handelt sich in deinem fall um eine einzelgenhemigung und nicht um eine typisierung


lowrider hat geschrieben:....

übrigens bietet dir eine gültige eintragung KEINE RECHTSSICHERHEIT - denn bei einer verkehrskontrolle schaut der straßenräuber deinen zulassungsschein nichtmal an, wenn sein vom hauptschulabschluß geschultes auge den verdacht hegt, daß da etwas verändert wurde - er schleift dich zur überprüfung, wo ein anderer prüfer die sache ganz anders sieht und, wild auf den trottel schimpfend, der das genehmigt hat, deine nummerntaferln abschraubt - jetzt beginnt das spiel von vorne und strafe darfst auch noch zahlen - eine sich ewig drehende einnahmenspirale für unseren staat.....



ist auch wieder so ein LATRINENgerücht
wir leben in einem funktionierentem rechststaat und da sind bescheid (nachdem sie rechtskräftig sind) unantastbar bzw habe ich noch nie von einem bescheidaufhebungsverfahren gehört
denn etwas gefährliches würde dir von vornherin nicht genehmigt werden

lowrider hat geschrieben:....
also montier die depperten dinger und pfeiff aufs eintragen, die chance auf strafe ist in beiden fällen gleich hoch - der finanzielle aufwand ungleich geringer.

....



die aussage eines unwissenden...

lowrider hat geschrieben:....

oder frag den eci, der weiß es besser.


confUsed? hat geschrieben:hat vll jemand ein gutachten einer 15x8 oder 15x10 stahlfelge für nen k1500 herumliegen oder ne ahnung wo man sowas herbekommen könnt.


ich denke da kann ich dir helfen
schick PN dann können wir weiteres am telefon besprechen ich möchte keine forumsregeln (kostenpflichtige werbung usw...) brechen
denn ich halte mich an die SPIELREGELN
gruss aus tirol eci

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Beitragvon sim » Sonntag 6. April 2008, 10:53

eci hat geschrieben:denn ich halte mich an die SPIELREGELN


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Beitragvon eci » Sonntag 6. April 2008, 11:24

sim hat geschrieben:
eci hat geschrieben:denn ich halte mich an die SPIELREGELN


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manch andere wäre auch gut beraten wenn er oder "sie" sich daran halten würden oder einfach nur lesen und ruhig sind
wäre für viele zivilisierten angenehmer
gruss aus tirol eci



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Beitragvon eric1617 » Sonntag 6. April 2008, 11:31

bezüglich Aufhebung des Bescheides:

wenn der nette Onkel von der Prüfanstalt oder Typisierer etwas genehmigt, das sooo im Gesetz nicht vorgesehen ist, hast als Zulassungsbesitzer evtl. erst wieder Stress in Form einer neuerlichen Vorladung in die heiligen Hallen der Prüfanstalt.

Wird zwar nicht oft passieren, aber beim Hotrod ohne Kotflügel dafür nur mit Auspuffkrümmer bewaffnet könnte auch Insp. Polt hellhörig werden...
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Beitragvon eci » Sonntag 6. April 2008, 12:08

eric1617 hat geschrieben:bezüglich Aufhebung des Bescheides:

wenn der nette Onkel von der Prüfanstalt oder Typisierer etwas genehmigt, das sooo im Gesetz nicht vorgesehen ist, hast als Zulassungsbesitzer evtl. erst wieder Stress in Form einer neuerlichen Vorladung in die heiligen Hallen der Prüfanstalt.

Wird zwar nicht oft passieren, aber beim Hotrod ohne Kotflügel dafür nur mit Auspuffkrümmer bewaffnet könnte auch Insp. Polt hellhörig werden...
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soweit wirds garnicht kommen den der prüfer ist nicht dumm wie es von anderen behauptet wird

so etwas wird garnicht genehmigt und wenn dann haben nur die parteien innerhalb der frist ein einspruchsrecht (siehe rechtsmittelbelehrung) und danach ist es offiziell in österreich erlaubt solange das fahrzeug dem bescheid entspricht

und vorführen in so einem fall ist toll, denn man kann seine entstanden kosten im verfahren einfordern, und das kann teuer sein (verdienstentgang .... und das weis die behörde)

egal was wer wo behauptet (habe ich selber erlebt mein trike 1992 (schriftverkehr bei mir ersichtlich) wurde so genehmigt) (und ihr könnt ja den hr TOMASZOVIC WILLI (tel nr bei mir erhältlich solange sie funktioniert) fragen, der hat dafür (natürlich nicht wegen meinem trike) auch eine gehörige portion schmalz aus gefasst)
gruss aus tirol eci



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Beitragvon Driver » Sonntag 6. April 2008, 21:56

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