Getönte Scheiben mit roten 7er-Nummernschildern (D)

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
Ein anderes Forum-Mitglied kann dir möglicherweise helfen

Moderator: superbee

Don-Pero
V8 Cruiser
V8 Cruiser
Beiträge: 18
Registriert: Donnerstag 29. Juni 2006, 21:35
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Regensburg
Kontaktdaten:

Getönte Scheiben mit roten 7er-Nummernschildern (D)

Beitragvon Don-Pero » Sonntag 2. Juli 2006, 10:10

Hey,

Habe einen 84er Chevy El Camino...
Habe bis jetzt 2 alte Amis mit getönten Scheiben (Fahrer & Beifahrer) und roten 7er Nummernschildern gesehn...
Geht das mit Art der Zulassung (schliesslich muss ja man kein TÜV machen) oder ist das illegal?

cya

pero
Zuletzt geändert von Don-Pero am Sonntag 2. Juli 2006, 10:52, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
simonB.
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 1525
Registriert: Montag 14. Juni 2004, 00:38
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: W-IEN 2

Beitragvon simonB. » Sonntag 2. Juli 2006, 10:46

in österrreich ist es auf alle fälle illegal.
da darf man nur die hinteren (falls vorhanden)scheiben und die heckscheibe tönen.
aber mit 07er kennzeichen(welches es bei uns ja nicht gibt)darf man glaub ich eh so ziemlich alles.
ich weiss war keine grosse hilfe. :roll:

Don-Pero
V8 Cruiser
V8 Cruiser
Beiträge: 18
Registriert: Donnerstag 29. Juni 2006, 21:35
Barvermögen: Gesperrt
Wohnort: Regensburg
Kontaktdaten:

Beitragvon Don-Pero » Sonntag 2. Juli 2006, 10:55

simonB. hat geschrieben:aber mit 07er kennzeichen(welches es bei uns ja nicht gibt)darf man glaub ich eh so ziemlich alles.


Das glaube ich auch. Rote Blinker, keine Gurte mit Sicherheitszeug...

cya

pero

Benutzeravatar
Toaschtn
Pro Stock
Pro Stock
Beiträge: 18820
Registriert: Dienstag 21. Juni 2005, 18:47
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt
Wohnort: State of Confusion

Beitragvon Toaschtn » Sonntag 2. Juli 2006, 12:32

Die Antwort ist jein, denn du (der Eigentümer) bist verplichtet das Fahrzeug in einen vorschriftsmäßigen Betriebszustand zu halten. Bei Abweichungen von der StVZO sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Stelle zu beantragen (sprich TÜV, etc).

In wie weit dies verfolgt und ggf. geahntet wird, ist der Ordnungsbehörde bzw. Polizei selbst überlassen.

LG
Frequently Wrong........Never in Doubt!

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste