Lichthupe/Typisieren/Aunahme?

Du beißt dir schon längere Zeit die Zähne an einem Problemchen aus?
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Beitragvon cenzi » Mittwoch 11. Oktober 2006, 10:54

AC427 hat geschrieben:Falsch !! Sorry !!

Lest mal

http://www.oeamtc.at/netautor/download/ ... istkfz.pdf

Pkt. 1.1.3


das dokument ist nicht mehr aktuell - das ist die alte gesetzeslage von 1998. seit heuer wurde vA das pickerl anders geregelt, die umstellung von 25 auf 30 jahre wurde bereits 2005 neu geregelt.

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Beitragvon Lehrbua » Mittwoch 11. Oktober 2006, 11:18

Holzinger Christoph hat geschrieben:Hy
Ich meinte den Schalter hinbauen wo der Ing. will und später wieder entfernen.
LG
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versteh dich schon, nur is da wo der Prüfer es will kein Platz mehr was hinzubauen. Hat mal wer nen Siemens-Lufthacken? :D
des weiteren bei einer Scheibenwaschanlage, wie gefordert, gehören noch spritzdüsen eingebaut. diese würden nur auf die Motorhaube gehen. Und deswegen einen 47iger Fleetmaster im Originalzustand berbohren????
Die Voraussetzung zur Typisierung ist ja der Originalzustand! lt. Gesetzesgebung! Hmpf! Teufelskreis! :roll:

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Beitragvon Holzinger Christoph » Mittwoch 11. Oktober 2006, 11:26

Oje
Shit happens !!!!!

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Beitragvon cenzi » Mittwoch 11. Oktober 2006, 11:33

also wenn dich dein prüfer mit der lichthupe nicht in ruhe lässt (was mir übrigens nicht eingeht, weil wennst dich a bissl gschickt anstellst während er licht lichter kontrolliert und einfach zweimal aufn abblendschalter trittst.....) dann bau halt einen fuß-taster rein. das wurde bei vielen 70er-jahre typisierungen auch schon so gemacht.

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Beitragvon Walter Pöhacker » Mittwoch 11. Oktober 2006, 15:18

Mit den Spritzdüsen würde ich einfach ein dünnes Metallrohr zusammendrücken und zwischen der Motorhaube raufschauen lassen.
So ähnlich wie bei einer Caprice :!:
Da brauchst auch nicht die schöne Motorhaube zerbohren :idea:

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Beitragvon cenzi » Mittwoch 11. Oktober 2006, 16:40

WICHTIG: vergiss das mit der scheibenwaschanlage, die ist bei dem baujahr definitiv NICHT PFLICHT!!!!

also kurze info, was normalerweise zum typisieren eines historischen kfz geändert werden muss: lichtanlage vorne (keine sealed beam), beleuchtung hinten (orange blinker), kennzeichenbeleuchtung hinten.

was NICHT gemacht werden muss:

Scheibenwascher,
lichthupe,
gurte

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Beitragvon Holzinger Christoph » Mittwoch 11. Oktober 2006, 17:09

Hallo

Vin genauso ist es. Für diese Sachen gibts eine Ausnahmegenehmigung.
Auch für eine fehlende Warnblinkanlage.

LG
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Beitragvon cenzi » Mittwoch 11. Oktober 2006, 19:19

Holzinger Christoph hat geschrieben:Auch für eine fehlende Warnblinkanlage.


stimmt, das ist auch ein bespiel dafür. hab sicher noch einiges vergessen, was von diversen (unerfahrenen - oder uneinsichtigen) prüfern verlangt wird, aber rein rechtlich auszunehmen wäre.

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Beitragvon Lehrbua » Mittwoch 11. Oktober 2006, 20:02

danke schon mal. is eh logisch für mich zumindest! Dennoch ohne Handfeste Beweise, kann ich dem erzählen was ich will.

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Beitragvon cenzi » Mittwoch 11. Oktober 2006, 20:08

eure prüfstelle in sbg hat sicher auch einen eigenen beauftragten für oldtimer-fragen. am besten dort mal anrufen und denjenigen verlangen und das kfz dann auch von dem prüfen lassen.
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Beitragvon Lehrbua » Mittwoch 11. Oktober 2006, 20:19

cenzi hat geschrieben:eure prüfstelle in sbg hat sicher auch einen eigenen beauftragten für oldtimer-fragen. am besten dort mal anrufen und denjenigen verlangen und das kfz dann auch von dem prüfen lassen.

DAS ist mein LieblingsIng.! :D
HAt mir schon einigemale weitergeholfen, wo andere versagt haben. Aber ich muss es belegen können!

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Beitragvon cenzi » Mittwoch 11. Oktober 2006, 20:21

sorry, aber dem rennt trotzdem irgend a falscher film - der braucht sich doch nur das auto anschaun und er sieht, dass der nie eine lichthupe hatte und auch noch nie eine scheibenwaschanlage hatte. sei ma net bös, so blöd kann doch niemand sein!!!!!!!!!!!!!!!!!

VIN

PS: my last posting in this thread....
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Beitragvon Lehrbua » Mittwoch 11. Oktober 2006, 20:23

@cenzi: genervt? kann ich verstehen.
Kayos hat mir seinen Typenschein schon zukommen lassen.
Mal schaun obs morgen was bringt.
Stay tuned.

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Beitragvon schmuddi » Donnerstag 12. Oktober 2006, 21:01

ich musste keine lichthupe einbauen, ich durfte die roten blinker hinten behalten weil ich von opel austria nen wisch gebracht habe das es die blinker in gelb nicht gibt (was laut prüfer reicht um die blinker nicht umbauen zu müssen) , ich musste keine gurte einbauen usw. und ich kann jetzt 16" torq thrust typisieren....... und alles auf nem 69er camaro. ich geh morgen mal im typenschein schauen vielleicht find ich ja was das dir bei der lichthupe hilft......wenn du´s noch brauchst.

gruss
pat
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Beitragvon Gustavltd » Donnerstag 12. Oktober 2006, 21:04

Die Lichthupe muss nicht mehr sein, das hat eine Anpassung an eine Eu-Verordnung aufgehoben, fahr mal zu Deinem Prüfer und der soll in den Mängelkatalog nachschauen.
Da steht drinnen: Laut Eu-Verordnung blablabla ist eine Lichtuhupe nicht mehr erforderlich.
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.

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