Importsteuer für Charger mit 10% Zoll und 20% MwST
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Klingeredith
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Wobei ich nicht überzeugt bin, daß er die Abgaben wieder retour bekommt. Denn es gilt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Anmeldung (=Abfertigung).
Und Vorführen nach dem Rückbau wäre nicht so einfach gewesen.Ich nehme mal an du hattest ein T-1 und die haben halt Stellungsfristen, und wenn man die verstreichen lässt fällt man um jegliche Zollbegünstigung um.
Und Vorführen nach dem Rückbau wäre nicht so einfach gewesen.Ich nehme mal an du hattest ein T-1 und die haben halt Stellungsfristen, und wenn man die verstreichen lässt fällt man um jegliche Zollbegünstigung um.
Zuletzt geändert von Klingeredith am Dienstag 5. Dezember 2006, 08:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Was interessieren mich die Bilanzen der Gewinner? Ich mag die Kunst der Verlierer!
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marvin hat geschrieben:Und die Modifikationen sind nicht zeittypisch, sondern klassisches spätsiebziger Tuning...
eben, genau aus dem grund gehts nämlich auch. wenn die umbauten 80er-jahre style wären würd's anders ausschaun, aber wenn die zumindest so ausschaun als wären sie aus den 70ern, muss es dem herrn zöllner wurscht sein!!!!!!
ich find das ganze nach wie vor eine frechheit!!
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@cenzi:
Sehe ich nicht so....DER Charger war kein 'Oldtimer' sondern eine total verbastelte Rodel....also ein Auto, das ich nicht einmal mit einem österreichischen Typenschein durch eine Prüfstelle bringe...
Warum sollte der - nur weil er aus dem Ausland importiert wird - uneingeschränkt fahren dürfen?
Mich erstaunt die Ablehnung in der Sache selbst nicht....war mit diesem Auto zu erwarten.
Das Drumherum - mit den frustrierten Kosten und so - kann ich nicht beurteilen....
Sehe ich nicht so....DER Charger war kein 'Oldtimer' sondern eine total verbastelte Rodel....also ein Auto, das ich nicht einmal mit einem österreichischen Typenschein durch eine Prüfstelle bringe...
Warum sollte der - nur weil er aus dem Ausland importiert wird - uneingeschränkt fahren dürfen?
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Andererseits muss das Auto für die Oldtimertypisierung sowieso in den Originalzustand versetzt werden, sonst gibts eh keinen TÜV. Und nicht jeder Oldtimer hat die letzten Jahrzente unverbastelt überstanden.
Wenns also danach ginge, dürfte man nur mehr "originale" Oldtimer einführen?
Für mich ists und bleibts ein wiehernder Amtsschimmel
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wenn sich belegen lässt, dass der umbau vom zeitraum her in die oldtimertypisierung reinfällt, dann dann kann man ihm die oldtimer-würden nicht verwehren. inwieweit im rahmen des KFG aber trotzdem noch anpassungen notwendig sind, entscheidet dann eh die prüfstelle. ich trau mich behaupten, dass in früheren zeiten weitaus ärgere sachen sogar typisiert waren. außerdem, wenn wir jetzt erstmal 20 jahre in die zukunft denken, wird auch ein Rieger GTO verbauter e-kadett einmal als "zeitgenössischer umbau" gelten - plastikbomber hin oder her.
aber typisierung hin oder her, ich sehe es als erwiesen an, dass hier die entscheidung, den vollen zoll/ust zu verlangen, falsch ist. wenn das mein auto wäre, hätt ich mir schon genug material zusammengestellt um zu belegen, dass das wenn schon nicht 100%ig zeitgenössisch, zumindest vom zeitraum trotzdem vor 1980 umgebaut wurde.
aber typisierung hin oder her, ich sehe es als erwiesen an, dass hier die entscheidung, den vollen zoll/ust zu verlangen, falsch ist. wenn das mein auto wäre, hätt ich mir schon genug material zusammengestellt um zu belegen, dass das wenn schon nicht 100%ig zeitgenössisch, zumindest vom zeitraum trotzdem vor 1980 umgebaut wurde.
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Klingeredith hat geschrieben:Wobei ich nicht überzeugt bin, daß er die Abgaben wieder retour bekommt. Denn es gilt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Anmeldung (=Abfertigung).
Und Vorführen nach dem Rückbau wäre nicht so einfach gewesen.Ich nehme mal an du hattest ein T-1 und die haben halt Stellungsfristen, und wenn man die verstreichen lässt fällt man um jegliche Zollbegünstigung um.
es gibt zwar Möglichkeiten, das T1 zu erledigen, ohne eine Verzollung zu machen. (=Verwahrungslager bis zu 17 Tage bis zum nächsten Zollverfahren...), hier hätten Klingeredith und ich entsprechend Auskunft geben können.
@ marvin - schließ mich hier in dem Punkt an, sich vorher schlau zu machen, was möglich ist und was nicht. Hier wurde zolltechnisch genau hingeschaut.
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Ich würd mal meinen in dem Fall war es einfach pech,die Umbauten waren vom Orizustand einfach ein gutes Stück entfernt.Mit einem verständnisvolleren Sachverständiger wären sie wahrscheinlich durchgegangen.
Abgesehen davon wird hier in der jetzigen Diskussion ein wichtiges Detail übersehen.Das die Umbauten für uns einigermaßen Periodcorrect sind(Siebzieger Jahre und so)heißt noch lange nicht dass sie das auch für den Sachverständiger sind.
Weil auch wenn ich einiges an Material zusammentragen könnte,könnte ich wohl nicht eindeutig nachweisen wann die Umbauten tätsächlich vorgenommen wurden.(Ausserdem gilt das ja eigentlich für mehr oder weniger Originalteile in einem Zeitraum ab 5 Jahren des BJ.)
...und die hässlichen Ohrwascheln,Tiefbett etc. könnte genauso gut Mitte der 80iger passiert sein...
Abgesehen davon wird hier in der jetzigen Diskussion ein wichtiges Detail übersehen.Das die Umbauten für uns einigermaßen Periodcorrect sind(Siebzieger Jahre und so)heißt noch lange nicht dass sie das auch für den Sachverständiger sind.
Weil auch wenn ich einiges an Material zusammentragen könnte,könnte ich wohl nicht eindeutig nachweisen wann die Umbauten tätsächlich vorgenommen wurden.(Ausserdem gilt das ja eigentlich für mehr oder weniger Originalteile in einem Zeitraum ab 5 Jahren des BJ.)
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eben, genau aus dem grund gehts nämlich auch. wenn die umbauten 80er-jahre style wären würd's anders ausschaun, aber wenn die zumindest so ausschaun als wären sie aus den 70ern, muss es dem herrn zöllner wurscht sein!!!!!!
Den Sachverständigen in Österreich zu finden, der die Umbauten als 80er-Jahre oder doch 70er-Jahre-Style erkennt wird man in Österreich eher schwer finden !!
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tonnotossico hat geschrieben:wo wir gerade beim thema erhaltungswürdig sind...
gilt z.b. ein 68er charger r/t mit matching numbers in miserablen zustand auch als erhaltungswürdig (natürlich ist er das, aber gesetzlich halt), oder muss er zustand trotzdem 1-3 sein (öamtc) ???
ich glaub für die verzollung als oldtimer muss er schon zustand 1-3 haben....Es gibt aber sicher auch eine Verzollung als Kernschrott
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Die Österreicher sind Schlitzohren , die haben die ganze Typisiererei vor dem EU-Beitritt zur Ländersache erklärt und daher ist da auch EU-Recht nicht oder nur bedingt anwendbar . Erst nach massiven Beschwerden wegen der seltsamen Typisierungsbedingungen in Österreich bei der Eu-Konsumentenschutzabteilung und der Androhung massiver Strafen hat sich wengstens bei Neuwagen und Gebrauchtwagen bis Bj. 95 was zum Besseren gewendet.

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