Was machen bei grossen Felgen?
Moderator: superbee
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Was machen bei grossen Felgen?
Wer hat grosse Felgen, so 18"-22", aus amerikanischer Herstellung.
Als Beispiel:
Ich kaufe mir jetzt 4 Stück American Racing Torq Thrust II in 20x8 und 20x10.
Vorbildlich typisieren fällt schon mal aus da dieses Produkt ja nicht für Europa tetestet ist es daher auch nicht das erforderliche E-Pfüfzeichen hat.
Ok, dann kann ich ja nur so rumfahren, sehen kann man bei den Treffen ja einige, offensichtlich kein Problem.
Ich habe ja eigentlich nur eine Mindestgrösse angegeben in meinem Typenschein, kann ich damit argumentieren wenn es hart auf hart geht?
Ein Freund sagte mir auch dass die Polente bei unserer Art von Autos (68´ Impala) nicht so schnell Problem macht da eh keiner weis was original ist, seht Ihr das ähnlich?
Falls jemand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Torq Thrust oder ähnliche Felgen hat bitte bitte bei mir melden.
Danke Nelson
Als Beispiel:
Ich kaufe mir jetzt 4 Stück American Racing Torq Thrust II in 20x8 und 20x10.
Vorbildlich typisieren fällt schon mal aus da dieses Produkt ja nicht für Europa tetestet ist es daher auch nicht das erforderliche E-Pfüfzeichen hat.
Ok, dann kann ich ja nur so rumfahren, sehen kann man bei den Treffen ja einige, offensichtlich kein Problem.
Ich habe ja eigentlich nur eine Mindestgrösse angegeben in meinem Typenschein, kann ich damit argumentieren wenn es hart auf hart geht?
Ein Freund sagte mir auch dass die Polente bei unserer Art von Autos (68´ Impala) nicht so schnell Problem macht da eh keiner weis was original ist, seht Ihr das ähnlich?
Falls jemand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Torq Thrust oder ähnliche Felgen hat bitte bitte bei mir melden.
Danke Nelson
- eci
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da stimme ich monte 70
dumm sind die herrschaften in uniform nicht umd wenn sie sich nicht sicher sind dann schicken sie dich einfach in die prüfhalle und dort haben die götter in grau die notwendigen unterlagen und auch das erforderlich wissen
aber das ist das kleiner problem (einfach die strafe zahlen und alles ist erledigt)das viel grössere ist das du dein fahrzeug in einen nicht zulassungsfähigen zustand versetzt hast und damit am öffentlichen verkehr teilnimmst (wenn du das tts ist die voraussetzung) und damit hast du eine obliegenheitsverletzung begangen und der haftpflichtversicherer ist leistungsfrei und dann möchte ich nicht wissen wieviel und vorallem woher du die kohle nimmst wenn du einen unfall verursachst
schreib mir dein tel per pn und ich habe da eine tip wie du das verhindern kannst und dann legal bist
dumm sind die herrschaften in uniform nicht umd wenn sie sich nicht sicher sind dann schicken sie dich einfach in die prüfhalle und dort haben die götter in grau die notwendigen unterlagen und auch das erforderlich wissen
aber das ist das kleiner problem (einfach die strafe zahlen und alles ist erledigt)das viel grössere ist das du dein fahrzeug in einen nicht zulassungsfähigen zustand versetzt hast und damit am öffentlichen verkehr teilnimmst (wenn du das tts ist die voraussetzung) und damit hast du eine obliegenheitsverletzung begangen und der haftpflichtversicherer ist leistungsfrei und dann möchte ich nicht wissen wieviel und vorallem woher du die kohle nimmst wenn du einen unfall verursachst
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gruss aus tirol eci
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das BESTE alles TÜV genehmigt
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- lowrider
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eci hat geschrieben:da stimme ich monte 70
dumm sind die herrschaften in uniform nicht umd wenn sie sich nicht sicher sind dann schicken sie dich einfach in die prüfhalle und dort haben die götter in grau die notwendigen unterlagen und auch das erforderlich wissen
die aussage über den österreichischen uniformierten raubritter lass ich jetzt mal unkommentiert - bei den göttern in grau verwechselst du allerdings was: die möglichkeit dein automotives glück mit einem stempel zu zerstören hat wenig mit fachwissen zu tun, eher im gegenteil: wenn du typisieren gehst , mußt du!! die nötigen unterlagen stellen, die haben garnix - wenn du zuwenig papier mitbringst fehlt ihm information, wenn es zuviel papier ist, kennt er sich nicht mehr aus.
eci hat geschrieben:aber das ist das kleiner problem (einfach die strafe zahlen und alles ist erledigt)das viel grössere ist das du dein fahrzeug in einen nicht zulassungsfähigen zustand versetzt hast und damit am öffentlichen verkehr teilnimmst (wenn du das tts ist die voraussetzung) und damit hast du eine obliegenheitsverletzung begangen und der haftpflichtversicherer ist leistungsfrei und dann möchte ich nicht wissen wieviel und vorallem woher du die kohle nimmst wenn du einen unfall verursachst.
um leistungsfrei zu bleiben muß dir die versicherung eine unfallkausalität im bezug auf deine veränderungen nachweisen - wenn die traglasten der felgen u. reifen passen und nichts schleift, wird ihnen dies nicht gelingen - egal ob typisiert oder nicht.
.eci hat geschrieben:schreib mir dein tel per pn und ich habe da eine tip wie du das verhindern kannst und dann legal bist
wieso per pn, ist ja kein geheimniss wie es geht:
bei allen gußfelgen sind auf der rückseite alle nötigen informationen zum typisieren eingegossen - da die techniker auf der landesregierung allerdings nicht in der lage sind selbst zu entscheiden ob deine felgen den fortbestand der menschheit gefährden, oder nicht (stichwort fachwissen), mußt du einen ziviltechniker konsultieren der dir ein gesamtgutachten über das fahrzeug schreibt und dich zusätzlich um 250 - 400 euronen erleichtert.
mithilfe der eingegossenen traglast, dimension, einpresstiefe und der reifen infos ist das kein problem.
dieses gutachten (anbauprüfung) ersetzt das sonst übliche tüv - gutachten und du kannst die felgen auf der lrg typisieren.
ein hinweis: eine gültige typisierung muß eine kennzeichenabnahme nicht verhindern - der kontrollierende polizist muß deinen zulassungsschein nichtmal anschauen - wenn er den verdacht hat, daß irgendwas nicht passt
fliegen die taferln, und das spiel beginnt von vorne.
man muß sich folgendes vor augen führen:
dein auto und deine felgen sind im extremfall 3 mal, von mehr oder minder fähigen technikern, geprüft (tüv bzw. ziviltechniker, landesregierung, §57 überprüfung), und ein polizist ohne fachausbildung entscheidet ob du weiterfährst.
[/img]
- eci
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hi lowrider
wenn du eh alles weist verstehe ich nicht warum du über "typisieren" redest obwohl es hier um eine einzelgenehmigung geht (vermute das du den unterschied nicht kennst darum bitte keine weiteren meldunden dazu)
und das mit der versicherung habe ich persönlich erlebt
konnte zwar noch einen kompriß vereinbaren denn es ging um 4500 euro schaden die ich verursacht habe (vorrangverletzung und der unfallgegner fuhr mir in die seite bin nicht fehlerfrei) und der gott in grün hat festgestellt das mein rücklicht (klarglasrücklichter mit led) kein e-zeichen trägt (noch dazu war es am tag - trocken und wolkenlos - also keine unfallkausalität) und meine versicherung hat, so wie ich es erwähnt habe, argumentiert, sodas ich die gegenerischen schadensbegleichung zurückzahlen musste
wenn diese rücklichter eingetragen gewesen wären das hätte ich mir das ersparen können
und zum einzelgenehmigen noch kurz gesagt
es gibt spielregel die eingehalten werden müssen und der herr in grau unterschreibt dir alles was du brauchst
so ist es und nochdazu legal
wenn du eh alles weist verstehe ich nicht warum du über "typisieren" redest obwohl es hier um eine einzelgenehmigung geht (vermute das du den unterschied nicht kennst darum bitte keine weiteren meldunden dazu)
und das mit der versicherung habe ich persönlich erlebt
konnte zwar noch einen kompriß vereinbaren denn es ging um 4500 euro schaden die ich verursacht habe (vorrangverletzung und der unfallgegner fuhr mir in die seite bin nicht fehlerfrei) und der gott in grün hat festgestellt das mein rücklicht (klarglasrücklichter mit led) kein e-zeichen trägt (noch dazu war es am tag - trocken und wolkenlos - also keine unfallkausalität) und meine versicherung hat, so wie ich es erwähnt habe, argumentiert, sodas ich die gegenerischen schadensbegleichung zurückzahlen musste
wenn diese rücklichter eingetragen gewesen wären das hätte ich mir das ersparen können
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es gibt spielregel die eingehalten werden müssen und der herr in grau unterschreibt dir alles was du brauchst
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gruss aus tirol eci
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Also jetzt kenne ich mich noch weniger aus als zuvor obwohl ich viel gelesen habe.
Also, grundsätzlich, stimmt es dass ein Gutachten von einem Ziviltechniker 250-400€ kostet, das ist ja noch zu verschmerzen wenn das die einzige Möglichkeit ist.
Hat vielleicht jemand soeine Bescheinigung, würde mich natürlich an den einstigen Kosten beteiligen.
Danke für die Meinungen bisher, wäre natürlich schön wenn wir hier zu einer Einigung
kommen würden von der alle die von dieser Thematik betroffen sind etwas hätten.
Danke Nelson
Also, grundsätzlich, stimmt es dass ein Gutachten von einem Ziviltechniker 250-400€ kostet, das ist ja noch zu verschmerzen wenn das die einzige Möglichkeit ist.
Hat vielleicht jemand soeine Bescheinigung, würde mich natürlich an den einstigen Kosten beteiligen.
Danke für die Meinungen bisher, wäre natürlich schön wenn wir hier zu einer Einigung
kommen würden von der alle die von dieser Thematik betroffen sind etwas hätten.
Danke Nelson
- lowrider
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eine vorhandene bescheinigung (vergleichsgutachten) wird es nicht geben, da sich die anbaupfüfung immer auf die räder in kombination mit genau diesem fahrzeug bezieht - vermutlich eher einmalig in österreich.
falls du den impala als historisches kfz. versichert hast, kannst diese felgen sowieso nur illegal betreiben - außer du bist bereit auf den status als hist. kfz zu verzichten.
also entweder ab zum ziviltechniker und typisieren, oder einfach montieren und fahren - die entscheidung liegt bei dir.
falls du den impala als historisches kfz. versichert hast, kannst diese felgen sowieso nur illegal betreiben - außer du bist bereit auf den status als hist. kfz zu verzichten.
also entweder ab zum ziviltechniker und typisieren, oder einfach montieren und fahren - die entscheidung liegt bei dir.
- schni
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schni hat geschrieben:eci hat geschrieben:...typisieren... ...einzelgenehmigung...
was ist da tasächlich der unterschied, wenn ich ganz deppert fragen darf?
sagen eigentlich schon die worte wenn man genau liest
mal eine kurze EINFACHE erklärung
typisiert wird ein teil oder auch mehrer teile (bis hin zum gesamten fahrzeug) die immer wieder gleich hergestellt und dann verwendet werden und nur in zusammenhang mit einem Typenschein gültig ist oder sind
einzelgenehmigt wird nur ein teil oder mehrer teile (bis hin zum gesamten fahrzeug) EINMAL zur einzigen verwendung und nur in zusammenhang mit einem einzelgenehmigungsbescheid gültig ist oder sind
klar kann man jetzt das alles noch genauer beschreiben aber ich denke für s erste genügt es
übrigens gibt es keine depperten fragen sondern nur nicht gestellte ...
gruss aus tirol eci
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schni hat geschrieben:dann sag ich mal danke für die antwort
gern geschehen wenn man helfen kann
so kurz vor weihnacht


gruss aus tirol eci
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deni hat geschrieben:es wäre mir neu, wenn man sein historisches kfz in ein normales auto rück-typisieren könnte
lass es mich einfacher formulieren:
68er impala im originalzustand = hist. kfz.
68er impala mit 20" felgen = kein originalzustand
kein originalzustand = kein hist.kfz.
jetzt verständlich?
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lowrider hat geschrieben:deni hat geschrieben:es wäre mir neu, wenn man sein historisches kfz in ein normales auto rück-typisieren könnte
lass es mich einfacher formulieren:
68er impala im originalzustand = hist. kfz.
68er impala mit 20" felgen = kein originalzustand
kein originalzustand = kein hist.kfz.
jetzt verständlich?
genau so ist es.
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