reifen überstand?
Moderator: superbee
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reifen überstand?
so wie schauts jetzt aus?
dürfen die reifen über den radkasten / die restliche karosserie drüberstehn?
in DE dürfen die reifen+felge anscheinend drüberstehn, solang die lauffläche nicht drübersteht. wie is des bei uns?
meine neuen felgen + reifen stehn ca 1-2cm drüber, lauffläche is aber noch im radkasten.
dürfen die reifen über den radkasten / die restliche karosserie drüberstehn?
in DE dürfen die reifen+felge anscheinend drüberstehn, solang die lauffläche nicht drübersteht. wie is des bei uns?
meine neuen felgen + reifen stehn ca 1-2cm drüber, lauffläche is aber noch im radkasten.
- eci
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nein dürfen nicht vorstehen
vor und hinten müssen sie zur gänze angedeckt sein
genauer gesagt
von dem nabenmittelpunkt 50 grad nach vo und hi
bei deinem problem kannst du dir mit den gummi oder kunststoffkotflügel verbreiterungen siehe:
http://cgi.ebay.de/Universal-Kotfluegel ... dZViewItem
kommt mir zwar etwas teuer vor habe diese teil irgendwo schon mal so um die 50 euro gesehen weiss aber nicht mehr wo denke es war bei einem wie forstinger oder atu oder etwas in der richtung
vor und hinten müssen sie zur gänze angedeckt sein
genauer gesagt
von dem nabenmittelpunkt 50 grad nach vo und hi
bei deinem problem kannst du dir mit den gummi oder kunststoffkotflügel verbreiterungen siehe:
http://cgi.ebay.de/Universal-Kotfluegel ... dZViewItem
kommt mir zwar etwas teuer vor habe diese teil irgendwo schon mal so um die 50 euro gesehen weiss aber nicht mehr wo denke es war bei einem wie forstinger oder atu oder etwas in der richtung
gruss aus tirol eci
4WD Standheiz., HiJaker, Eigenbau: beleuchteter Kühlergrill + Reserveradträger klappbar, DVD Wechsleranlage mehrere Monitore, Scoop, Moonvisor, 275 + 235er, Cragar SS 10" + 8", Runningboards
das BESTE alles TÜV genehmigt
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confUsed? hat geschrieben:profil schaut net raus, seitenwand und felge schon, is aber rund
warum eigendlich die regelung? gehts da um den spritzschutz oder was?
weil sie deppert sind und angst haben, daß sich ein fußgänger beim vorbeifahren and deinem reifen verletzt, nachdem ihn dein rückspiegel zweigeteilt hat

drüberstehen darf eigentlich garnix - sie legen eine holzlatte an dem rad an -30° nach vorne, 50° nach hinten - dazwischen darf nie luft zw. latte und kotflügel sein.
eigentlich eine der kennzeichengefährdensten übertretungen überhaupt, weil diese regelung jedem straßenräuber bewußt, und auch leicht kontrollierbar ist - hat quasi kennzeichenverlustgarantie.
gefährlich ist es natürlich nur bei in österreich zugelassenen autos - jeder eu bürger darf mit überstehenden rädern straffrei durch österreich gurken - warum dies so ist, wäre beim eugh zu hinterfragen - soweit ich weiß benutzen eu bürger und österreicher in österreich die gleichen straßen, trotzdem gelten unterschiedliche regeln.
( einige österreichische schwachsinnsregelungen sind mit der 53.kdv novelle aus angst vor klagen vorm eugh bereits fallen gelassen worden - zb. das verbot die vorderen scheiben zu tönen).
wie es gemacht gehört:
besorg dir eine deutsche briefkopie vom gleichen automodel, bei dem die gleichen räder eingetragen sind (jede zulassung eines mitliedsstaates ist:
1. eu weit gültig und
2. darf von keinem anderen mitgliedsstaat aberkannt werden)
montier deine räder und fahr auf die lrg. zum eintragen - es wird abgelehnt und sie werden versuchen dich mit einem mängelzettel abzuspeisen, du allerdings bestehst auf einen negativbescheid.(sie werden sich winden wie die würmer um dies zu vermeiden, sind allerdings verpflichtet diesen auf wunsch auszustellen)
eine kopie des negativbescheides und des deutschen briefes schickst du an das verkehrsministerium mit der androhung einer klage wegen indirekter diskriminierung vor dem eugh.
nach einigen tagen wird dich deine prüfstelle kontaktieren und dich höflichst bitten, nochmals vorbeizukommen und diesmal wirds eingetragen, wärend dir ein prüfer kafee bringt und der andere deine füße massiert.
die geländewagenfahrer haben dies vor einiger zeit mit dem, nur in ö verbotenen, rammschutz und der eigenartigen beleuchtungsregelung durchgezogen - das ministerium weiß, daß es sich mit unserer teilweise 40 jahre alten zutoderegulierung auf recht dünnem eis bewegen, und machen alles um eine genauere hinterfragung derselben auf eu-eben zu vermeiden.
ausserdem: schreib auch eine petition - meine wurde bereits zugelassen.
http://www.europarl.europa.eu/parliamen ... anguage=DE
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Americanpatriot hat geschrieben:zb. das verbot die vorderen scheiben zu tönen
Um was geht es da genau?
siehste gustav, beim eci kann er das problemlos machen, ich lach ihn aus und fahr weiter und zwar aus folgendem grund:
habs auf hatzer.at auch schon verbreitet, denn regelungen welche positiv für uns ausfallen werden natürlich zutodegeschwiegen:
das dürfte von interesse sein:
zitat aus der 53.kdv novelle - ein beispiel wie es gemacht gehört:
Text: siehe beiliegendes Bundesgesetzblatt
Inkrafttreten: mit12. Oktober 2007
Übergangsbestimmung: ---
Bemerkungen:
Die Änderung der Bestimmungen betreffend Scheibenfolien war aufgrund eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich erforderlich.
Die Europäische Kommission warf Österreich vor, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28
und 30 EG-Vertrag verstoßen zu haben, weil die Verwendung von Tönungsfolien mit einer
Lichttransmission von weniger als 20 % auf Fensterscheiben von Kraftfahrzeugen untersagt
ist, selbst wenn diese Produkte rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt
wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind.
Da die Kommission nicht gewillt war, die österreichischen Argumente zu akzeptieren, wurde
es für am sinnvollsten erachtet, die derzeitige Regelung zu modifizieren, um eine Klage beim
EuGH zu vermeiden.
Die Kommission führt in ihrer begründeten Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren
aus, dass es als milderes Mittel zu einem Verwendungsverbot von Tönungsfolien denkbar
wäre, bei stark reduzierter Lichtdurchlässigkeit, die Verwendung eines Weitwinkel-
Seitenspiegels der Klasse IV im Sinne der Richtlinie 2003/97/EG vorzuschreiben.
Dieser Vorschlag der Kommission wurde aufgegriffen und eine neue Regelung für die
Verwendung von Folien mit stark reduzierter Lichtdurchlässigkeit, genauer von weniger als
20 %, geschaffen.
beim verkehrsministerium mit klage drohen, und die sache ist gegessen.
Zuletzt geändert von lowrider am Montag 17. März 2008, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.
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und weil ich grad in fahrt bin, der artikel 30 des eg vertrages:
Artikel 30
(ex-Art. 36)Die Bestimmungen der Artikel 28 und 29 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.
ob der tatbestand der willkührlichen diskriminierung gegeben ist, wenn man für ein und dasselbe "vergehen" österreicher bestraft und nicht österreicher nicht, wird hoffentlich bald der eugh klären.
die beispiele für willkührliche diskriminierung, ausgehend von einer verkehrskontrolle in österreich:
weniger als 11cm bodenfreiheit - ein österreicher verliert zulassung, einige hunderter und uu. seinen führerschein - jeder andere eu bürger fährt ungestraft weiter.
Airride - siehe oben.
leistungssteigerung über 30% - siehe oben.
radabdeckung - siehe oben.
diese liste ist endlos fortsetzbar.
Artikel 30
(ex-Art. 36)Die Bestimmungen der Artikel 28 und 29 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.
ob der tatbestand der willkührlichen diskriminierung gegeben ist, wenn man für ein und dasselbe "vergehen" österreicher bestraft und nicht österreicher nicht, wird hoffentlich bald der eugh klären.
die beispiele für willkührliche diskriminierung, ausgehend von einer verkehrskontrolle in österreich:
weniger als 11cm bodenfreiheit - ein österreicher verliert zulassung, einige hunderter und uu. seinen führerschein - jeder andere eu bürger fährt ungestraft weiter.
Airride - siehe oben.
leistungssteigerung über 30% - siehe oben.
radabdeckung - siehe oben.
diese liste ist endlos fortsetzbar.
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