LKW-Typisierung

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big_john
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LKW-Typisierung

Beitragvon big_john » Samstag 23. August 2008, 21:07

Servus 8)

Spezialfrage an alle Typisierungs-Spezialisten:

Hab einen 96 Grand Cherokee. Ist es möglich durch Verbauen eines Gitters hinter der ersten Sitzreihe und Gittern vor den Fenstern das Ding als LKW einzelgenehmigen zu lassen?
Zurzeit ist der Grany als normaler PKW typisiert.

Zusatzinfo: Die Nutzung der Rückbank muss meinersteis nicht erhalten bleiben - soll heißen: kann auch ganz raus.

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albandy
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Beitragvon albandy » Samstag 23. August 2008, 21:13

Ein Spezi von mir hatte einen Cherokee mit den von dir beschriebenen Optionen als LKW zugelassen.
Also ja, ich denke schon.
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Vorsicht beim daneben parken...sag deinen Kindern, mein Blech ist Einskommazweimillimeter dick.

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Beitragvon big_john » Samstag 23. August 2008, 21:41

Ja kennen tu ich auch jemanden der so nen Grany hat. Allerdings auch 97 so typisiert, vom damaligen Händler und als Neuwagen.
Die Frage ist, obs heutzutage auch geht und obs auch nachträglich möglich ist.

Ach ja, für alle die die Empfehlung hätten: Beim TÜV anrufen. - Mach ich auch noch, wollte mich nur im Vorfeld schon mal kundig machen. :)

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Beitragvon coolchevy » Samstag 23. August 2008, 22:03

mein 98er ist als LKW typisiert mit Rücksitz und dem Absperrgitter, ist nachträglich gemacht worden und war keine Ursache.

mittlerweile Gitter draussen logischerweise

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Beitragvon big_john » Samstag 23. August 2008, 23:31

Kling gut. :)

Trenngitter hinter oder vor der Rückbank?

Hast du dann auch Gitter bei den hinteren Fenstern (gehabt)?

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Beitragvon big_john » Montag 25. August 2008, 18:10

Also.....

Hab mich mal beim Finanzministerium schlau gemacht. Wollte den Grany als LKW typisieren, damit ich die Vorsteuerabzugsberechtigung hab.

ABER....

Auszug aus der Homepage vom Fiskus speziel für Grany, H2 & Co:
"Ein Fahrzeug der oben angeführten Art mit geschlossenem Aufbau weist hinter der zweiten Sitzreihe ein Trenngitter sowie Schutzgitter vor den seitlichen Laderaumfenstern auf. Infolge gewichtsmäßigen Überwiegens der Lastenbeförderung gegenüber der Personenbeförderung wird das Fahrzeug kraftfahrrechtlich als Lastkraftwagen eingestuft. Dieses Fahrzeug ist NoVA-pflichtig und es besteht keine Möglichkeit des Vorsteuerabzuges."

:( :x :(

Somit LKW Typisierung nur noch für die Versicherungskosten interessant.

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Beitragvon BÖRNY » Montag 1. September 2008, 19:58

gitter einfach hinter die vordersitze....
die seitlichen scheiben müssen mind.mit verstrebungen im abstand von maximal 11 cm zueinander gegen durchrutschen der ladung gesichert sein.
hab für meinen typhoon ein hasenstallgitter hinter die verkleidung geschraubt....

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Beitragvon eci » Montag 1. September 2008, 20:38

der umbau ist nur dann interessant wenn er als viskallwk durchgeht denn dann fallen nova weg und er wäre dann vorsteuerabzugsberechtigt

ansonst entfällt nur das bonus malus system bei der versicherung, dafür bleibst du immer auf der 200 % stufe stehen

sonst bringt es garnichts ausser das du bei "entsprechendem" LKW fahrverbot nicht fahren darfst
gruss aus tirol eci

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Beitragvon big_john » Montag 1. September 2008, 21:46

Servus Eci!

Kein Typisierungsthema ohne dich ;-)

Hats recht. Nur als Fiskal-LKW laut BMF-Liste eingestufte Fahrzeuge haben die Vorsteuerabzugsfähigkeit.
Bin von der falschen Meinung ausgegangen, dass LKW-Typisierung automatisch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ist mal wieder ein super System im autofreundlichen Österreich! :evil:

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Beitragvon eci » Dienstag 2. September 2008, 07:55

ich red halt nur mit wo ich mich auskenne und wovon ich etws verstehe
gruss aus tirol eci



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Beitragvon BÖRNY » Mittwoch 3. September 2008, 20:14

eci hat geschrieben:der umbau ist nur dann interessant wenn er als viskallwk durchgeht denn dann fallen nova weg und er wäre dann vorsteuerabzugsberechtigt

ansonst entfällt nur das bonus malus system bei der versicherung, dafür bleibst du immer auf der 200 % stufe stehen

sonst bringt es garnichts ausser das du bei "entsprechendem" LKW fahrverbot nicht fahren darfst



wobei man hinzufügen sollte, dass das bonus/malus system seit zwei oder drei jahren auch für lkw bis 3,5 to gilt.....

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Beitragvon ami74 » Mittwoch 3. September 2008, 20:38

bonus malus system ist bei lkw unter 3,5t von versicherung zu versicherung unterschiedlich. teilweise sind die prämien ohne bonus malus sehr günstig. muss man einfach mal bei der versicherung nachfragen!
wir haben 22 lkw bis 3,5t in unserer firma und zahlen eine bruttoprämie pro kfz im jahr von 450 euro... ist auch nutzlastabhängig!

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