Fahrtenbuch
Moderator: superbee
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Fahrtenbuch
Hallo zusammen!
Vor einiger Zeit wurde ich im Zuge einer Kontrolle nach meinem Fahrtenbuch gefragt, hatte ich nicht dabei.
Der "nette" Polizist meinte daraufhin, nachdem er sonst nichts bemäkeln konnte, dass er leider Anzeige erstatteten müsse. Dem hat wohl das Auto nicht so richtig gefallen
Jetzt habe ich tatsächlich die Strafverfügung der BH bekommen: 80 EURO
Da wundert man sich schon, was da vorgeht. Wenn ich 20 zu schnell bin, kostet es weniger, aber ein Stück Papier nicht dabei zu haben, ist offensichtlich das schwerere Delikt!
Dank eines wirklich pragmatischen Sachbearbeiters bei der BH, der sich mit meiner mündlichen Berufung ernsthaft auseinandergesetzt hat, konnte die Strafe zumindest deutlich reduziert werden.
Allerdings wurde mir erklärt, dass grundsätzlich die Strafe für das Nichtmitführen bzw. nicht korrekte Ausfüllen des Fahrenbuches zwischen 70 und 100 EUR festgelegt wird. Also scheint es wohl sinnvoll, hier konsequent auszufüllen, weil es wirklich teuer wird.
Also Leute, brav Papierbüchlein mitführen und schön ausfüllen, es gibt viele nette Polizisten da draussen in den Niederungen unserer gefährlichen Strassenwelt...
P.S ab wann ist eigentlich diese regelung in kraft getreten,...
und wie sieht es bei euch mit dem Fahrenbuch aus,... wird da auch kontroliert ????
gruss klaus
Vor einiger Zeit wurde ich im Zuge einer Kontrolle nach meinem Fahrtenbuch gefragt, hatte ich nicht dabei.
Der "nette" Polizist meinte daraufhin, nachdem er sonst nichts bemäkeln konnte, dass er leider Anzeige erstatteten müsse. Dem hat wohl das Auto nicht so richtig gefallen
Jetzt habe ich tatsächlich die Strafverfügung der BH bekommen: 80 EURO
Da wundert man sich schon, was da vorgeht. Wenn ich 20 zu schnell bin, kostet es weniger, aber ein Stück Papier nicht dabei zu haben, ist offensichtlich das schwerere Delikt!
Dank eines wirklich pragmatischen Sachbearbeiters bei der BH, der sich mit meiner mündlichen Berufung ernsthaft auseinandergesetzt hat, konnte die Strafe zumindest deutlich reduziert werden.
Allerdings wurde mir erklärt, dass grundsätzlich die Strafe für das Nichtmitführen bzw. nicht korrekte Ausfüllen des Fahrenbuches zwischen 70 und 100 EUR festgelegt wird. Also scheint es wohl sinnvoll, hier konsequent auszufüllen, weil es wirklich teuer wird.
Also Leute, brav Papierbüchlein mitführen und schön ausfüllen, es gibt viele nette Polizisten da draussen in den Niederungen unserer gefährlichen Strassenwelt...
P.S ab wann ist eigentlich diese regelung in kraft getreten,...
und wie sieht es bei euch mit dem Fahrenbuch aus,... wird da auch kontroliert ????
gruss klaus
- DetroitAfterDark
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schrauber30 hat geschrieben:Es geht hier nur um das Fahrtenbuch das man für eine Oldtimerversicherung/ Zulassung braucht, oder??
Wobei das ja auch von den Versicherungen her sehr unterschiedlich gehandhabt wird. (Ich brauchte damals keines)
bei mir war es auch so...genaueres weiß ich aber leider auch nicht
Keiner ist so verrückt, dass er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht!
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schrauber30 hat geschrieben:Es geht hier nur um das Fahrtenbuch das man für eine Oldtimerversicherung/ Zulassung braucht, oder??
Das hat nichts mit der Versicherung zu tun.
Wenn der Wagen als Oldtimer typesiert ist und man die 120 Tage / Jahr im Typenschein eingetragen hat, dann ist es sinnvoll ein Fahrtenbuch zu schreiben.
Obwohl hier auch die Handhabung / Führen des Fahrtenbuches unterschiedlich ausgelegt wird.
Mir hat man bei der Anmeldung gesagt, dass wenn der Wagen mit eigener Nummerntaferl unter 4 Monaten im Jahr angemeldet ist dann braucht man es nicht zu führen, da man ja nie auf die 120 Tage / Jahr kommt.
Lg

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Also meine Versicherung wollte es beim Camaro deswegen weil der keine historische zulassung hat ich aber eine oldtimer kasko wollte.
beim satellite habe ich eine historische zulassung, da bräuchte ich eigentlich ein fahrtenbuch. haben tu ich keines, aber im zulassungsschein steht: "Das Fahrzeug darf nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden. Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen"...
Müsste man mal im Gesetzestext nachlesen, aber ich würde es dahingehend auslegen dass ich die Aufzeichnungen auch zu Hause haben kann und auf Verlangen der Behörde, und eben nicht dem Organ, vorweisen kann.
Was genau ist das für ein Wisch?Ich würde berufen an deiner Stelle.
beim satellite habe ich eine historische zulassung, da bräuchte ich eigentlich ein fahrtenbuch. haben tu ich keines, aber im zulassungsschein steht: "Das Fahrzeug darf nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden. Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen"...
Müsste man mal im Gesetzestext nachlesen, aber ich würde es dahingehend auslegen dass ich die Aufzeichnungen auch zu Hause haben kann und auf Verlangen der Behörde, und eben nicht dem Organ, vorweisen kann.
Was genau ist das für ein Wisch?Ich würde berufen an deiner Stelle.
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- Pony Driver
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superbee hat geschrieben:beim satellite habe ich eine historische zulassung, da bräuchte ich eigentlich ein fahrtenbuch. haben tu ich keines, aber im zulassungsschein steht: "Das Fahrzeug darf nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden. Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen"...
Müsste man mal im Gesetzestext nachlesen, aber ich würde es dahingehend auslegen dass ich die Aufzeichnungen auch zu Hause haben kann und auf Verlangen der Behörde, und eben nicht dem Organ, vorweisen kann.
Was genau ist das für ein Wisch?Ich würde berufen an deiner Stelle.
stimmt schon was du schreibst,...
das fahrtenbuch kann im notfall auch nur ein zettel sein,...
so laut Öamtc von heute,..
aber eben mit dem eintrag wann von wo bis wann und wo hin und evt auch km angabe plus zeitangaben,...
und diese seinen dem beamten wenn er es will vorzuweisen und auch im fahrzeug mitzuführen,...
so die auskunft vom Öamtc von heute NM...

klaus
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charger hat geschrieben:superbee hat geschrieben:beim satellite habe ich eine historische zulassung, da bräuchte ich eigentlich ein fahrtenbuch. haben tu ich keines, aber im zulassungsschein steht: "Das Fahrzeug darf nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden. Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen"...
Müsste man mal im Gesetzestext nachlesen, aber ich würde es dahingehend auslegen dass ich die Aufzeichnungen auch zu Hause haben kann und auf Verlangen der Behörde, und eben nicht dem Organ, vorweisen kann.
Was genau ist das für ein Wisch?Ich würde berufen an deiner Stelle.
stimmt schon was du schreibst,...
das fahrtenbuch kann im notfall auch nur ein zettel sein,...
so laut Öamtc von heute,..
aber eben mit dem eintrag wann von wo bis wann und wo hin und evt auch km angabe plus zeitangaben,...
und diese seinen dem beamten wenn er es will vorzuweisen und auch im fahrzeug mitzuführen,...
so die auskunft vom Öamtc von heute NM...![]()
klaus
So, meine Auslegung war zu Fahrerfreundlich

Habs schnell überflogen meiner Meinung nach stimmt die Öamtc Auskunft so nicht:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... I_ST4_2006
Das ist der Erlass, die Norm ist § 34 KFG.
Auszug:
2.3. Zeitliche Fahrbeschränkungen:
2.3.1. Zur Minimierung der Umweltauswirkungen ist bei historischen Kraftfahrzeugen grundsätzlich vorzusehen, dass ein maximaler Einsatz an 120 Fahrtagen für Kraftwagen und von 60 Fahrtagen für Krafträder nicht überschritten wird. Es bestehen drei Möglichkeiten, die zeitlichen Beschränkungen nachzuweisen.
1)
Nachweis über einen speziellen Versicherungsvertrag, sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde (kostengünstigste Methode),
2)
Nachweis über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät,
3)
Nachweis über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch.
2.3.2. Zur Ausstellung von Fahrtenbüchern für historische Fahrzeuge sind ausschließlich die folgenden Vereine ermächtigt: ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV.
Die Listen der registrierten Fahrtenbücher sind auf Verlangen der Behörde von den Vereinen vorzulegen.
2.3.3. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragungen müssen das Datum, den Zweck der Fahrt und den Startort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und den Straßenaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen. Das Fahrtenbuch ist 5 Jahre aufzubewahren. Bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57 a KFG 1967 darf das Vorhandensein des Fahrtenbuches überprüft werden.
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ich bin auch mal "kontrolliert" worden und ich hab den polizisten darauf aufmerksam gemacht das ich das fahrtenbuch auch dabei habe, und er hat nur gemeint "des interssiert mi ned". ich denke es ist so wie es halt sein muss in österreich....kommt immer darauf an wenn man erwischt.
wenn ich ein historschen fzg habe welches die 120 tage einschränkung beinhaltet muß ich das in irgend eine art und weise beweisen...und ob das nun ein fahrtenbuch ist oder ein zettel, der glaubwürd erscheinen sollte, ist es ja egal.
ergo IMMER fahretenbuch/zetel mitführen
lg
abudi
wenn ich ein historschen fzg habe welches die 120 tage einschränkung beinhaltet muß ich das in irgend eine art und weise beweisen...und ob das nun ein fahrtenbuch ist oder ein zettel, der glaubwürd erscheinen sollte, ist es ja egal.
ergo IMMER fahretenbuch/zetel mitführen
lg
abudi
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Bei Oldtimertypisierung brauchst du nur ein Fahrtenbuch mitführen wenn das Fahrzeug mehr als die 120 Tage im Jahr angemeldet ist. (Kennzeichenhinterlegung).
Steht bei mir sogar im Zulassungsschein

Steht bei mir sogar im Zulassungsschein


Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
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kontrolliert noch nie, versicherung schreibts aber vor. und normalerweise fragt auch nur die versicherung, im schadensfall, danach. aber damit wirst du leben müssen, dass dein auto dem einen oder anderem frustrierten beamten nicht gefällt, wenn er sonst nix findet, ist es halt das fb. (oder das fehlen des lkw-traglastpickerls, welches eine ungemeine gefährdung des strassenverkehrs darstellt) - weil ich's auch nicht gleich bezahlt habe, kam die anzeige mit 120,- an dieser stelle: danke, lieber unbekannte beamter, der du mich mit blaulicht und tatü-tata verfolgt hast, damit du auch mal so wie die im tv bei cobra11 sein durftest. mögen dir die sackflöhe nie ausgehen 

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Driver hat geschrieben:kontrolliert noch nie, versicherung schreibts aber vor. und normalerweise fragt auch nur die versicherung, im schadensfall, danach. aber damit wirst du leben müssen, dass dein auto dem einen oder anderem frustrierten beamten nicht gefällt, wenn er sonst nix findet, ist es halt das fb. (oder das fehlen des lkw-traglastpickerls, welches eine ungemeine gefährdung des strassenverkehrs darstellt) - weil ich's auch nicht gleich bezahlt habe, kam die anzeige mit 120,-
wenn betrifft denn aller das lkw-traglastpickerl...kann ja nur über 3,5 to gelten oder?
Keiner ist so verrückt, dass er nicht noch einen Verrückteren findet, der ihn versteht!
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PowerBrake hat geschrieben:Driver hat geschrieben:kontrolliert noch nie, versicherung schreibts aber vor. und normalerweise fragt auch nur die versicherung, im schadensfall, danach. aber damit wirst du leben müssen, dass dein auto dem einen oder anderem frustrierten beamten nicht gefällt, wenn er sonst nix findet, ist es halt das fb. (oder das fehlen des lkw-traglastpickerls, welches eine ungemeine gefährdung des strassenverkehrs darstellt) - weil ich's auch nicht gleich bezahlt habe, kam die anzeige mit 120,-
wenn betrifft denn aller das lkw-traglastpickerl...kann ja nur über 3,5 to gelten oder?
nein, ich muss es am firmen chevy haben - soviel ich weiss, verpflichtend für alle als lkw angemeldete kisten. am g20 meines kumpels musste es auch drauf. auf den postler vw caddy's ist`s auch drauf, und der ist ja weit von 3.5 entfernt

- Chevy Peter
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Mir wurde erklärt, nur wenn es ein Firmenfahrzeug ist.Driver hat geschrieben:PowerBrake hat geschrieben:Driver hat geschrieben:kontrolliert noch nie, versicherung schreibts aber vor. und normalerweise fragt auch nur die versicherung, im schadensfall, danach. aber damit wirst du leben müssen, dass dein auto dem einen oder anderem frustrierten beamten nicht gefällt, wenn er sonst nix findet, ist es halt das fb. (oder das fehlen des lkw-traglastpickerls, welches eine ungemeine gefährdung des strassenverkehrs darstellt) - weil ich's auch nicht gleich bezahlt habe, kam die anzeige mit 120,-
wenn betrifft denn aller das lkw-traglastpickerl...kann ja nur über 3,5 to gelten oder?
nein, ich muss es am firmen chevy haben - soviel ich weiss, verpflichtend für alle als lkw angemeldete kisten. am g20 meines kumpels musste es auch drauf. auf den postler vw caddy's ist`s auch drauf, und der ist ja weit von 3.5 entfernt
Hab auf meinem G20 noch nie eins oben gehabt und hatte noch nie Schwierigkeiten damit - trotz Pickerl bei MA46 usw... und ich fahre ihn mittlerweile schon 13 Jahre.
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
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Driver hat geschrieben:PowerBrake hat geschrieben:also, soweit ich es nun verstanden haben, muss der Nachweis auf einem gewerblichen Fahrzeug angebracht sein?!
gewerblich mit sicherheit, der van vom kumpanen war eigentlich privat, aber evtl. hatte er gewerbliche vorgeschichte, deswegen.
klingt soweit logisch...
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