Wichtig für alle Unternehmer mit LKW unter 3,5 + Anhänger
Moderator: superbee
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Wichtig für alle Unternehmer mit LKW unter 3,5 + Anhänger
http://www.arboe.at/digitachodigitalert ... 1d3e4.html
Soweit ich das Verstanden habe brauche ich dann quasi mit meinem BJ.2001 Sprinter (HZGG 3500kg) + meinem Anhänger nen Fahrtenschreiber (bin Selbstständig)
Na da bin ich ja mal gespannt welche coolen Gesetze ich noch finde von denen ich noch nie was gehört habe (Siehe Fiskal LKW)
Soweit ich das Verstanden habe brauche ich dann quasi mit meinem BJ.2001 Sprinter (HZGG 3500kg) + meinem Anhänger nen Fahrtenschreiber (bin Selbstständig)
Na da bin ich ja mal gespannt welche coolen Gesetze ich noch finde von denen ich noch nie was gehört habe (Siehe Fiskal LKW)
Zuletzt geändert von zerocool am Montag 15. März 2010, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
Hab gerade meinen eigenen K5 in meiner eigenen Scheune "Scheunengefundet"
- coolchevy
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hab das grad gelesen, ich bin nicht sicher ob es stimmt und würde mich auch betreffen. Mein Duallie hat 3480 HGGW + 3.5 Tonnen Anhängelast und wird gewerblich für CCRP bewegt. Ich werde da bei der WKO nachfragen
Ich denke solange der Wagen auf eine Person angemeldet ist und nicht auf eine Firma bist du fein raus. Auch am WE und Go Box technisch
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zerocool hat geschrieben:schon aber hier ist die rede von unter 3,5 mit Anhänger und, wenn geweblich genutzt.
über 3,5 brauchst sowieso schon immer nen Fahrtenschreiber und nen C Schein
Hab mich undeutlich ausgedrückt. Gemeint war: wenn die höchstzulässige Gesamtmasse, einschliesslich Anhänger, 3,5 T übersteigt.
Ich würde meinen es betrifft also auch dich und Coolchevy...
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aber nur vom Zugfahrzeug. D.h wenn ich mit einen 3,5t einen Anhänger ziehe brauch ich trotzdem keine GO-Box.GoBox ab 3,5 HZGG
Umgekehrt ist sch****, sollte ich mit meinem Womo auf nur eine ganz kleinen Anhänger ziehen muß ich die Box auf eine Achse mehr einstellen und zahlen

lg Gus
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