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Beitragvon Prowler » Freitag 11. November 2005, 00:11

Wann das Zugfahrzeug zu leicht ist, nutzt dir der C-Schein auch nichts :cry:
(....und bei Eisregen aus Deutschland rein zählt das auch alles elfe)
Und da ich beides nicht hab stimmts: No risk, No fun 8)
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Driver
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Beitragvon Driver » Freitag 11. November 2005, 00:15

brauchst da nicht C PLUS E :?:

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Beitragvon trans-am-racer » Freitag 11. November 2005, 00:17

keine ahnung mir hat b gereicht :)

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Beitragvon toro rosso » Freitag 11. November 2005, 07:01

@driver

ne c müßte reichen. war auch schon 800 km mit einem gespann unterwegs, mit dem ich nicht fahren dürfte. da war aber ein ferd drin, ist noch etwas blöder wenn umfällt :shock:

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Beitragvon Chevy Peter » Freitag 11. November 2005, 08:22

Wenn der Anhänger über 750kg hat brauchst einen E Schein.
C Schein brauchst nur , wenn das Zugfahrzeug über 3,5 t hat. (jetzt C1 bis 7,5 t)
Erst wenn die letzte Shell-Tankstelle geschlossen,die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist,werdet Ihr merken,daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.

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Beitragvon Driver » Freitag 11. November 2005, 08:54

Chevy Peter hat geschrieben:Wenn der Anhänger über 750kg hat brauchst einen E Schein.
C Schein brauchst nur , wenn das Zugfahrzeug über 3,5 t hat. (jetzt C1 bis 7,5 t)


also doch E schein, danke für die info :wink:

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Beitragvon coolchevy » Freitag 11. November 2005, 09:28

du brauchst B + E für so was...........dann gehen Hängergespanne bis 7.5t was meist für Autotransporte völlig ausreicht. Mit E zählt auhc nicht mehr das Max. zulässige Gesamtgewicht sondern das tatsächliche Ladegewicht das die max. Anhängelast der Kupplung nicht überschreiten darf. Den Sinn der Regelung hab ich auch nie verstanden.

z.B.
ohne E, werden beide max. GG zusammengezählt und darf 3.5t nicht überschreiten. Auch wenn der Hänger völlig leer ist und nur ein Eigengewicht von 600kg hat und du weit weg von 3.5t bist zählt nur das GG des Hängers..........völlig sinnlos

mit E, darf ich einen Hänger mit 5t GG ziehen aber nur bis zur max. Anhängelast der Kupplung bzw. typisiertem Anhängergewicht des Zugfahrzeuges beladen. Heisst, bei meinen 3.5t die mein Grand Cherokee ziehen darf darf ich einen 5t Hänger mit 3t beladen wenn er selbst 500kg hat. Und wer kontrolliert jetzt das?

ohne E Schein heutzutage fahren kann schön ins Auge gehen weils sie grad wieder mal geil auf Hänger sind, ist wie fahren ohne Führerschein und der der dir den Hänger "geborgt" hat bekommt gleich nochmal die gleiche Strafe drauf. Da sind über 1000 Euro plus Schein gleich mal weg...........

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Beitragvon trans-am-racer » Freitag 11. November 2005, 12:39

mein glück im unglück war das ich 500euro strafe gezahlt habe in der schweiz weil ich 3820 kg auf der waage hatte und somit 320kg zuviel!!!in der schweiz darfst mit allem fahren bis 3500kg mit b schein!!!!dachte eh auch schon das ich den schein mal ein paar monate los bin!!

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Beitragvon Elwood » Freitag 11. November 2005, 17:46

und a Fahrtenschreiber Bräuchtest auch noch und ned Schneller als 80km/h.

Viele Klein Fuhrwerker umgehn somit die Go-Box,und können mitn normalen Autobahnpickerl fahren,weil der Hänger ja frei is.
"Es sind 106 Meilen bis Chicago, der Tank ist voll, wir haben ein halbes Päckchen Zigaretten, es ist dunkel und wir tragen Sonnenbrillen!"

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