Nochwas wegen dem COC Papier.
Als ich mir vor 2 Jahren meinen BMW aus Deutschland gekauf hatte, hatte ich KEIN COC Papier. Bin zum Denzel in Salzburg und die Dame am Schalter meinte, dass das kein Problem sei und es auch ohne geht. Hab ihr die beiden deutschen Fahrzeugscheine gegeben und ein paar Tage drauf habe ich von Ihr den "Typenschein" bekommen - ohne Probleme und ohne COC.
Gruß, Günther
Einzelgenehmigung mit Ablaufdatum - welcome to the jungle
Moderator: superbee
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ownor hat geschrieben:interessant, danke für die info!
das is aber auch herrlich irgendwas mit der EG als unbefristeter? prüfbericht. wenn der wagen 10 jahre steht und erst dann angemeldet wird, wird er kaum die selbe verkehrssicherheit haben wie bei der überprüfung.
ja aber...
voriges jahr im herbst 2009 ein moped gekauft - neu
angemeldet aber erst heuer im april 2010 , pickerl geht dann eben bis april 2011.
mein argument war etwa auch , händler erhält restposten neuwagen aber 07er modelle.
verkauft sie 2010 als neu aber eben modell 07 , genauso wars bei meinem moped.
also erstzulassung 2010 obwohls schon 3 jahre alt war.
da es bei zweirädern nur einjährige pickerl gibt eben aufkleber bis 2011.
wenn das jetzt ein auto wäre , dann müßte ein 3 jahre alter "neuwagen" bei der erstzulassung ein pickel für die nächsten 3 jahre bekommen ,obwohl das ding eigentlich 6 jahre alt ist.
einziges argument von der gegenseite " na gut , bei neuwagen iss das was anderes"
so weit so gut...
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So, ich bin durch - Nach Aussagen von Zulassungsstellen, Prüfstellen usw. war die einhellige Meinung --> Neutypisierung.
Wirklich Ahnung hatte keiner(oder wollte sie nicht haben). Auf meine Frage, wie ein unbefristeter Bescheid seine Gültigkeit verlieren könne, wusste aber Niemand eine Antwort
Nach einem Gespräch mit einem fähigen Ing. der Landesregierung und Aufzählung einiger § wurde einer Datennacherfassung zugestimmt. Kostenpunkt EUR 65.- und natürlich Nova + Co2 Steuer bezahlen.
Fazit: Ich hatte viele falsche Aussagen bekommen bzw. liegt es im Ermessen der Beamten wie sie vorgehen.
Ich werde mich hüten, nocheinmal ein Fzg. ohne Erstanmeldung bzw. ohne vorherigen Check der Genehmigungsdatenbank und Finanzsperre zu kaufen. (kann jeder auf bmf.gv.at mit der VIN checken)
Wir haben sehr viele Gesetze, die von Dilettanten beschlossen wurden. Ausbaden dürfen wir es. So langsam macht es wirklich keinen Spaß mehr bei uns.....
Wirklich Ahnung hatte keiner(oder wollte sie nicht haben). Auf meine Frage, wie ein unbefristeter Bescheid seine Gültigkeit verlieren könne, wusste aber Niemand eine Antwort

Nach einem Gespräch mit einem fähigen Ing. der Landesregierung und Aufzählung einiger § wurde einer Datennacherfassung zugestimmt. Kostenpunkt EUR 65.- und natürlich Nova + Co2 Steuer bezahlen.
Fazit: Ich hatte viele falsche Aussagen bekommen bzw. liegt es im Ermessen der Beamten wie sie vorgehen.
Ich werde mich hüten, nocheinmal ein Fzg. ohne Erstanmeldung bzw. ohne vorherigen Check der Genehmigungsdatenbank und Finanzsperre zu kaufen. (kann jeder auf bmf.gv.at mit der VIN checken)
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Nicht nur jene die die Gesetzgebung legistisch ausüben sondern auch die Beamten die sie vollziehen kennen sich allzu oft nicht aus. Mit dem Ermessen der Beamten wäre ich ganz vorsichtig, in den meisten Fällen ist dafür kein Spielraum-aber woher soll der Otto-Normal-Verbraucher dass schon wissen.
Gut dass es jetzt geklappt hat-gratuliere!
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theuninvited hat geschrieben:
Nach einem Gespräch mit einem fähigen Ing. der Landesregierung und Aufzählung einiger § wurde einer Datennacherfassung zugestimmt. Kostenpunkt EUR 65.- und natürlich Nova + Co2 Steuer bezahlen.
Fazit: Ich hatte viele falsche Aussagen bekommen bzw. liegt es im Ermessen der Beamten wie sie vorgehen.
wie wahr wie wahr.
ein etwas fähigerer dipl.ing. bei der 46er hier in wien hat dann nach einigen argumenten die er nicht wiederlegen konnte gemeint ich soll mit der unbefristeten aber seiner meinung nach abgelaufenen einzelgenehmigung bei ihm wieder vorsprechen und er leitet eine verlängerung des bescheids aber dann mit ablaufdatum in die wege.
sein kollege meinte : das hamma aber noch nie gmacht.
ein anderer wollte mir einreden das jede einzelgenehmigung nur max. 2 jahre gültigkeit hat um ein fahrzeug zuzulassen.
wird das innerhalb dieser frist nicht gemacht iss sie nicht mehr gültig.
als beweis zeigte er mir eine neu ausgestellte mit der zeile "ende der erstzulassung" und da stand dann 2018 !!!
"aha , der kommt dann erst 2016 aber ihr habts sicherheitshalber schon alles ausgfüllt !!??!!"
da stand er auf und ging , und ich schwörs , ich hab ihn gesucht , in diversen büros , telefonisch durch einen anderen mitarbeiter, aber die warzn war nicht mehr aufzutreiben !
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Nehmen wir mal ein anderes Beispiel:
Angenommen ich würde mir aus Amerika ein Restaurationsobjekt kaufen, das ich dann komplett neu aufbauen würde Ich würde dann gleich nach dem Import die Einzelgenemigung machen, damit ich es hinter mir habe (wer weiß was in den nächsten Jahren noch für Auflagen dazukommen.)
So, dann fange ich zum Restaurieren an was dann ein paar Jahre dauert. Wenn ich dann die Mühle anmelden möchte geht das nicht, weil die Einzelgenemigung abgelaufen ist, also alles nocheinmal bezahlen
Wahnsinn ist das in meinen Augen
Und wenn ich nach der Einzelgenemigung die 160 Euro investiere um das Auto kurz anzumelden um es dann am Tag darauf wieder abzumelden, dann kann ich mir den ganzen Ärger sparen.
Bist du deppat, das macht Sinn....
Gruß, Günther
Angenommen ich würde mir aus Amerika ein Restaurationsobjekt kaufen, das ich dann komplett neu aufbauen würde Ich würde dann gleich nach dem Import die Einzelgenemigung machen, damit ich es hinter mir habe (wer weiß was in den nächsten Jahren noch für Auflagen dazukommen.)
So, dann fange ich zum Restaurieren an was dann ein paar Jahre dauert. Wenn ich dann die Mühle anmelden möchte geht das nicht, weil die Einzelgenemigung abgelaufen ist, also alles nocheinmal bezahlen


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Und wenn ich nach der Einzelgenemigung die 160 Euro investiere um das Auto kurz anzumelden um es dann am Tag darauf wieder abzumelden, dann kann ich mir den ganzen Ärger sparen.
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Günther-C3 hat geschrieben:Nehmen wir mal ein anderes Beispiel:
Angenommen ich würde mir aus Amerika ein Restaurationsobjekt kaufen, das ich dann komplett neu aufbauen würde Ich würde dann gleich nach dem Import die Einzelgenemigung machen, damit ich es hinter mir habe (wer weiß was in den nächsten Jahren noch für Auflagen dazukommen.)
So, dann fange ich zum Restaurieren an was dann ein paar Jahre dauert. Wenn ich dann die Mühle anmelden möchte geht das nicht, weil die Einzelgenemigung abgelaufen ist, also alles nocheinmal bezahlen![]()
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nur wie willst du ein restaurationsobjekt, einzelgenehmigen bzw. zulassen bevor es restauriert ist?
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