Anhebung des Steuersatzes beim Oldtimerimport über Holland

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hier-kommt-kurt
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Beitragvon hier-kommt-kurt » Montag 3. Januar 2011, 09:38

Keine Strafsteuer ohne Kat? Das ist auch mir neu. Meines Wissens heisst es in der Bestimmung * ..... erstmalige Zulassung vor Stichtag xxx ..... sowie Euro yyy* Und die müsste man extra mit Gutachten von Sachverständigem (z.B. TU Graz) nachweisen. Hoffentlich kommens da nicht bald drauf.....
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Fast-Furious
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Beitragvon Fast-Furious » Montag 3. Januar 2011, 09:57

"Nicht abgasarme Fahrzeuge zahlen eine so genannte Strafsteuer (20 % mehr KfZ-Steuer). Die Strafsteuer gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 1.1.1987 erstmals in Österreich zugelassen wurden. Wurde Ihr Oldtimer aus dem Ausland importiert und erst später in unserem Land zugelassen, sparen Sie sich diesen Zuschlag"

das hab ich gemeint! und nova + co2 steuer sind nicht fällig, wenn das auto im typenschein als "historisches Fahrzeug" deklariert wurde.. was praktisch immer der fall ist, wenn das fahrzeug schon als oldtimer verzollt wurde
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