Oranges Begrenzungslicht?
Moderator: superbee
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Hat es nicht auch damit zu tun wann das Fahrzeug typisiert wurde?
Gabs da nicht so eine Regelung das Fahrzeuge die vor 1990 zugelassen wurden noch anderen Bestimmungen unterliegen?
Bei meinem Trans Am leuchten nämlich auch die Orangen Blinker vorne und das Auto wurde 1987 so zugelassen, kann mir also nicht vorstellen dass es jetzt plötzlich anders sein müsste.
LG
Manuel
Gabs da nicht so eine Regelung das Fahrzeuge die vor 1990 zugelassen wurden noch anderen Bestimmungen unterliegen?
Bei meinem Trans Am leuchten nämlich auch die Orangen Blinker vorne und das Auto wurde 1987 so zugelassen, kann mir also nicht vorstellen dass es jetzt plötzlich anders sein müsste.
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- Americanpatriot
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Kevman hat geschrieben:bullitt hat geschrieben:Hab deinen Thread eh mitverfolgt. Das mit der Regelung ob in einer Kammer oder nicht, hab ich ebenfalls noch nicht im Gesetz gefunden.
Du sagts es!
Ich konnte keinen Auszug finden.
Nur das nach vorne nichts orange leuchten darf....naja, nicht sehr aussagekräftig, gleich ist es auch im Schreiben der BH formuliert....
Bei mir sind eben weiße Standlichter IN den Scheinwerfergehäusen, dazu orange Standlichter in den vorderen Blinkern und orange Corner lights, die mit den vorderen Blinkern unsynchron blinken (was die Herren noch nicht wissen)...
Allerdings werde ich mich am MO genauestens darüber informieren, denn ganz logisch erscheint es mir noch nicht...
Das wurde Dir schon lang und breit im anderen Thread erklärt aber Du scheinst es nicht verstehen zu wollen. Es ist egal ob in einer oder mehreren Kammern, ob etwas asynchron blinkt oder nicht, ... Fakt ist, dass nach vorne nichts orange leuchten darf. Ob es Dir gefällt oder nicht.
Ich bin auch ein Fan von organgem Standlicht und hatte es oft. Wird man erwischt muss man aber dazu stehen und zahlen.
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Americanpatriot hat geschrieben:Kevman hat geschrieben:bullitt hat geschrieben:Hab deinen Thread eh mitverfolgt. Das mit der Regelung ob in einer Kammer oder nicht, hab ich ebenfalls noch nicht im Gesetz gefunden.
Du sagts es!
Ich konnte keinen Auszug finden.
Nur das nach vorne nichts orange leuchten darf....naja, nicht sehr aussagekräftig, gleich ist es auch im Schreiben der BH formuliert....
Bei mir sind eben weiße Standlichter IN den Scheinwerfergehäusen, dazu orange Standlichter in den vorderen Blinkern und orange Corner lights, die mit den vorderen Blinkern unsynchron blinken (was die Herren noch nicht wissen)...
Allerdings werde ich mich am MO genauestens darüber informieren, denn ganz logisch erscheint es mir noch nicht...
Das wurde Dir schon lang und breit im anderen Thread erklärt aber Du scheinst es nicht verstehen zu wollen. Es ist egal ob in einer oder mehreren Kammern, ob etwas asynchron blinkt oder nicht, ... Fakt ist, dass nach vorne nichts orange leuchten darf. Ob es Dir gefällt oder nicht.
Ich bin auch ein Fan von organgem Standlicht und hatte es oft. Wird man erwischt muss man aber dazu stehen und zahlen.
nix für ungut, aber die hier mit sehr viel nachdruck geschriebene aussage stimmt nicht ganz... wir denken an bmw, welche sehr wohl nach vorne und gleichzeitig seitlich orange strahlen dürfen!
§14(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
-------> also gelb ja, wenn die voraussetzungen passn

§19
(2) Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nur unbewegliche Leuchten mit Blinklicht, Blinkleuchten, aufweisen, mit denen gelbrotes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Blinkleuchten müssen in gleicher Höhe an den Längsseiten des Fahrzeuges oder vorne und hinten oder an den Längsseiten und vorne und hinten oder an den Längsseiten und vorne oder hinten angebracht sein. Sie müssen gleich weit von der Längsmittelebene des Fahrzeuges entfernt sein.
--------> soviel zu den roten blinkern, aba hilft ja nix^^
§20
(3) Mit Parkleuchten dürfen nur Personenkraftwagen sowie Fahrzeuge, die nicht länger als 6 m und nicht breiter als 2 m sind, ausgerüstet sein. Parkleuchten müssen so beschaffen und angebracht sein, daß mit ihnen während des Parkens bei Dunkelheit und klarem Wetter nach vorne und nach hinten anderen Straßenbenützern das Fahrzeug auf mindestens 50 m erkennbar gemacht werden kann. Mit Parkleuchten darf nach vorne nur gelbrotes, gelbes oder weißes und nach hinten nur gelbrotes oder rotes Licht ausgestrahlt werden können.
----------> PARKLEUCHTEN, also nur beim parken in dunkelheit, nicht beim fahren
soviel mal zum thema KFG, das nächste ist halt immer die baujahrfrage wann die fahrzeuge davon nicht erfasst werden, da weiß ich halt auch nix drüber - wäre aber interessant zu wissen...

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Nur zur Info: mit gelbrotem Licht ist orange gemeint.
Nur weil Parkleute steht, lässt sich nicht automatisch ableiten, dass diese nur beim Parken verwendet werden darf - so funktionieren Gesetze in Ö nicht. Es muss ausdrücklich die Verwendung während des Fahrens untersagt werden bzw. genannt werden, welche Lichter ausschließlich beim Fahren benützt werden dürfen!
Ach ja, Auskunft eines Polizisten: wenn das original war, dann ist das erlaubt - war sogar mal bei der Verkehrsabteilung der Herr. Auskennen tut sich anscheinend nicht mal die Polizei.
Nur weil Parkleute steht, lässt sich nicht automatisch ableiten, dass diese nur beim Parken verwendet werden darf - so funktionieren Gesetze in Ö nicht. Es muss ausdrücklich die Verwendung während des Fahrens untersagt werden bzw. genannt werden, welche Lichter ausschließlich beim Fahren benützt werden dürfen!
Ach ja, Auskunft eines Polizisten: wenn das original war, dann ist das erlaubt - war sogar mal bei der Verkehrsabteilung der Herr. Auskennen tut sich anscheinend nicht mal die Polizei.
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Mit den gesetzlichen Grundlagen werde ich mich mal beizeiten auseinandersetzen, müsste man finden wenn man es sucht...
@bullit: Sei froh dass du überhaupt Auskunft bekommen hast, das nächste Mal erkundige ich mich auch in einem anderen Bundesland
Beim Typisieren hatte ich es auch immer so dass es vorne nicht orange mitleuchtet...danach hat es dann zufällig wieder geleuchtet, aber was kennt sich denn der Fahrer schon mit der Elektrik aus- und wenn man den Cops erklärt dass das ori ist ist es meist auch schon gut.
Mein Camaro blinkt zB weiß, das darf auch nicht sein...Und trotzdem wurde es nicht beanstandet.
@bullit: Sei froh dass du überhaupt Auskunft bekommen hast, das nächste Mal erkundige ich mich auch in einem anderen Bundesland

Beim Typisieren hatte ich es auch immer so dass es vorne nicht orange mitleuchtet...danach hat es dann zufällig wieder geleuchtet, aber was kennt sich denn der Fahrer schon mit der Elektrik aus- und wenn man den Cops erklärt dass das ori ist ist es meist auch schon gut.
Mein Camaro blinkt zB weiß, das darf auch nicht sein...Und trotzdem wurde es nicht beanstandet.
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superbee hat geschrieben:Mein Camaro blinkt zB weiß, das darf auch nicht sein...Und trotzdem wurde es nicht beanstandet.
Also nicht?paar postings zuvor hieß es doch:
devon hat geschrieben:2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in orange geht nicht.
2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in weiss ist aber -zumindest für Oldtimer, die ja vorne weiss blinken dürfen- schon erlaubt. Siehe auch Fiat/Puch 500
Stimmt das denn jetzt dass er nach vorn weiß blinken darf? Ich hab jetzt noch orange 2 Faden-Birnen aber das wäre doch super wenn ich statt den orangen 2Faden einfach weiße rein tu und es passt?
edit: Wobei es eigentlich e egal ist weil sich die Exekutive scheinbar genauso auskennt wie ich gerade und ich mit etwas Überredungskunst auch die orangen durchbringe..
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Marc87 hat geschrieben:superbee hat geschrieben:Mein Camaro blinkt zB weiß, das darf auch nicht sein...Und trotzdem wurde es nicht beanstandet.
Also nicht?paar postings zuvor hieß es doch:devon hat geschrieben:2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in orange geht nicht.
2-Faden Lampe vorne (Begrenzungslicht & Blinker) in weiss ist aber -zumindest für Oldtimer, die ja vorne weiss blinken dürfen- schon erlaubt. Siehe auch Fiat/Puch 500
Stimmt das denn jetzt dass er nach vorn weiß blinken darf? Ich hab jetzt noch orange 2 Faden-Birnen aber das wäre doch super wenn ich statt den orangen 2Faden einfach weiße rein tu und es passt?
edit: Wobei es eigentlich e egal ist weil sich die Exekutive scheinbar genauso auskennt wie ich gerade und ich mit etwas Überredungskunst auch die orangen durchbringe..
Soweit ich weiß ist es verboten, ich muss aber gestehen ich kenn kein Auto das vorne weiß blinkt. Bei meinem Camaro wäre es leicht getauscht in dem man einfach die Birne tauscht, hab aber keinen Anlass gesehen da ja alles funktioniert hat.
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bullitt hat geschrieben:Nur zur Info: mit gelbrotem Licht ist orange gemeint.
Nur weil Parkleute steht, lässt sich nicht automatisch ableiten, dass diese nur beim Parken verwendet werden darf - so funktionieren Gesetze in Ö nicht. Es muss ausdrücklich die Verwendung während des Fahrens untersagt werden bzw. genannt werden, welche Lichter ausschließlich beim Fahren benützt werden dürfen!
Ach ja, Auskunft eines Polizisten: wenn das original war, dann ist das erlaubt - war sogar mal bei der Verkehrsabteilung der Herr. Auskennen tut sich anscheinend nicht mal die Polizei.
also ich würd mal sagen es steht hier genau genug drin
§20
(3) Mit Parkleuchten dürfen nur Personenkraftwagen sowie Fahrzeuge, die nicht länger als 6 m und nicht breiter als 2 m sind, ausgerüstet sein. Parkleuchten müssen so beschaffen und angebracht sein, daß mit ihnen während des Parkens bei Dunkelheit und klarem Wetter nach vorne und nach hinten anderen Straßenbenützern das Fahrzeug auf mindestens 50 m erkennbar gemacht werden kann. Mit Parkleuchten darf nach vorne nur gelbrotes, gelbes oder weißes und nach hinten nur gelbrotes oder rotes Licht ausgestrahlt werden können.
alles kake da mit den sch*** paragraphen...

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Snübe hat geschrieben: ... die nicht länger als 6 m und nicht breiter als 2 m sind ...
Meine Caprice hat Breite 2,02 m eingetragen - was gilt dann dafür? Kann ich jetzt machen was ich will?
§14
(6a) Kraftwagen der Klassen M und N mit einer Breite von mehr als 2 100 mm müssen mit je zwei, von vorne und von hinten sichtbaren, Umrißleuchten ausgestattet sein, die nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausstrahlen. Die Anbringung von Umrißleuchten an Kraftwagen mit einer Breite zwischen 1 800 mm und 2 100 mm ist zulässig.
§20
(1)
10) Beleuchtungseinrichtungen an historischen Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung des historischen Erscheinungsbildes; solche Beleuchtungseinrichtungen dürfen aber auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht im Sinne des § 99 verwendet werden.
das ist doch alles schmarrn und auslegungssache

wegen dem thema weiß blinken:
§19
(2) Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nur unbewegliche Leuchten mit Blinklicht, Blinkleuchten, aufweisen, mit denen gelbrotes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Blinkleuchten müssen in gleicher Höhe an den Längsseiten des Fahrzeuges oder vorne und hinten oder an den Längsseiten und vorne und hinten oder an den Längsseiten und vorne oder hinten angebracht sein. Sie müssen gleich weit von der Längsmittelebene des Fahrzeuges entfernt sein.
gibts da i-wo einen anderen paragraph für weiß?
noch was zum thema asynchron!!!!
§19
(1)........mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein, deren Blinkleuchten (Abs. 2) symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges und so angebracht sind, daß von vorne und von hinten jeweils mindestens zwei symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegende sichtbar sind;......
es steht mal drin dass ich mehrere blinkleuchten haben darf, aber es steht nirgends drin dass die nicht asynchron sein dürfen.... zumindest versteh ich das jetzt so, solange sie gelb-rot leuchten und nicht gleichzeitig im selben gehäuse ein standlicht ist (darf ja nur im selben gehäuse sein wie der scheinwerfer...)

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Es gibt Umriß,- Begrenzungs,- Schluß- und Seitenleuchten. sind im Prinzip alles das gleiche, kommt halt nur drauf an wo es montiert ist. Nach vorne weiß, hinten rot und zur Seite gelb. Gelbes Begrenzungslicht ist nur bis Mitte der 80 Jahre verwendet worden, hauptsächlich bei den Franzosen die gelbe Scheinwerfer eingebaut haben. Ist seit den 90 Jahren bei neu Fahrzeugen auch verboten.
Weiße Blinker nach vorne sind auch bei historischen Kfz nicht erlaubt, es gibt eine Nach- und UMRÜSTPFLICHT. Steht alles im Mängelkatalog der seit einigen Jahren auch als Gesetzestext gilt. Davon sind z.B. auch 50 VW Käfer betroffen die ja nur eine Winkanlage hatten. Ausnahmen gibt es nur bei landwirtschaftlichen Maschinen, aber eine Caprice z.B. wird ja eher selten als Traktor genehmigt werden.
lg Gus
Weiße Blinker nach vorne sind auch bei historischen Kfz nicht erlaubt, es gibt eine Nach- und UMRÜSTPFLICHT. Steht alles im Mängelkatalog der seit einigen Jahren auch als Gesetzestext gilt. Davon sind z.B. auch 50 VW Käfer betroffen die ja nur eine Winkanlage hatten. Ausnahmen gibt es nur bei landwirtschaftlichen Maschinen, aber eine Caprice z.B. wird ja eher selten als Traktor genehmigt werden.
lg Gus
Das Leben ist zu kurz. um es mit kleinen Autos zu vergeuden.
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