Wie von normal zu Oldtimerzulassung?
Moderator: superbee
- Fredl
- Street Machine
- Beiträge: 739
- Registriert: Freitag 23. März 2007, 00:35
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Bruck
Wie von normal zu Oldtimerzulassung?
Was muss ich tun, um ein österr. Auto das älter als 30jahre ist und bis jetzt normal angemeldet auf oldtimer umzumelden (wegen den 2 jahres pickerl)?
- schnurli67
- V8 Cruiser
- Beiträge: 33
- Registriert: Samstag 27. November 2004, 23:41
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Niederösterreich
- Kontaktdaten:
oldtimereintrag hat mehrere Vorteile.
Abgastest entfällt mehr oder weniger,
Bremsprüfstand kann ich ablehnen,
E-Zeichen muss nicht vorhanden sein,
und einiges mehr.
Nachzulesen: http://www.austria-motor-veterans.at/PD ... hrzeug.pdf
Wenn du einen Oldtimerantrag machen willst, solltest du dir vorher ein Gutachten erstellen lassen, sonst musst du mit deiner Karre bei der Prüfstelle vorfahren, und wennnst dann einen ganz gscheiten erwischt, kann der die Oldtimereintragung ablehnen, weil er einfach nicht dafür qualifiziert ist.
Abgastest entfällt mehr oder weniger,
Bremsprüfstand kann ich ablehnen,
E-Zeichen muss nicht vorhanden sein,
und einiges mehr.
Nachzulesen: http://www.austria-motor-veterans.at/PD ... hrzeug.pdf
Wenn du einen Oldtimerantrag machen willst, solltest du dir vorher ein Gutachten erstellen lassen, sonst musst du mit deiner Karre bei der Prüfstelle vorfahren, und wennnst dann einen ganz gscheiten erwischt, kann der die Oldtimereintragung ablehnen, weil er einfach nicht dafür qualifiziert ist.
- Kapitänkurtl
- Pro Stock
- Beiträge: 1825
- Registriert: Donnerstag 5. Februar 2009, 16:18
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Nähe Wien
- Kontaktdaten:
Wieso kommst du darauf das der Abgastest entfällt bzw. der Bremsentest abgelehnt werden kann??
Also die Pickerlüberprüfung läuft genau so wie bei allen anderen Fahrzeugen.
Jedoch sieht der Mängelkatalog einige Ausnahmen vor für historische Fahrzeuge, klarerweise da Abgase und Bremswerte nicht an die heranreichenwerden die jetzt gültig sind.
Auch die Ausrüstung wird nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen (Scheinwerfer, Gurten, Sicherheitsglas, etc.)
Also üblicherweise und am schnellsten geht es wenn der Wagen ein gültiges §57a Pickerl hat, Gutachten von einem Sachverständigen für historische Fahrzeuge machen lassen der den Erhaltungszustand und Originalität bestätigt und dann mit allen Papieren, Pickerl und Gutachten auf die zuständige Kfz-Prüfstelle fahren und einen Antrag als historisches Fahrzeug beantragen.
Geht normalerweise problemlos. Mit dem Eintrag im Typenschein bzw. Genehmigungsdokument auf die Zulassungsstelle fahren und dort den Zulassungsschein mit Eintrag "historisches Fahrzeug" ändern lassen.
Also die Pickerlüberprüfung läuft genau so wie bei allen anderen Fahrzeugen.
Jedoch sieht der Mängelkatalog einige Ausnahmen vor für historische Fahrzeuge, klarerweise da Abgase und Bremswerte nicht an die heranreichenwerden die jetzt gültig sind.
Auch die Ausrüstung wird nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen (Scheinwerfer, Gurten, Sicherheitsglas, etc.)
Also üblicherweise und am schnellsten geht es wenn der Wagen ein gültiges §57a Pickerl hat, Gutachten von einem Sachverständigen für historische Fahrzeuge machen lassen der den Erhaltungszustand und Originalität bestätigt und dann mit allen Papieren, Pickerl und Gutachten auf die zuständige Kfz-Prüfstelle fahren und einen Antrag als historisches Fahrzeug beantragen.
Geht normalerweise problemlos. Mit dem Eintrag im Typenschein bzw. Genehmigungsdokument auf die Zulassungsstelle fahren und dort den Zulassungsschein mit Eintrag "historisches Fahrzeug" ändern lassen.
-
- Pony Driver
- Beiträge: 235
- Registriert: Sonntag 27. März 2011, 14:43
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Eisenstadt
- Kapitänkurtl
- Pro Stock
- Beiträge: 1825
- Registriert: Donnerstag 5. Februar 2009, 16:18
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Nähe Wien
- Kontaktdaten:
-
- Muscle Car Driver
- Beiträge: 386
- Registriert: Mittwoch 28. Mai 2008, 15:29
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Salzburg
- Kontaktdaten:
- Harry
- Pro Stock
- Beiträge: 2235
- Registriert: Donnerstag 29. Juli 2004, 00:06
- Barvermögen: Gesperrt
- Bank: Gesperrt


Benutzt wird nur die Gesichtsbremse, wenn sich der stehende Vordermann ungebremst
ins Motorhäubchen vom Oldie bohrt....
Selten so gelacht. Also ich glaube, die Ansage ist nur eine Bremsspur in der Unterhose.
I dont think so , TIM!
- hier-kommt-kurt
- Pro Stock
- Beiträge: 3554
- Registriert: Freitag 3. September 2010, 13:08
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: St.Margarethen i.B.
- firestarter
- Pro Stock
- Beiträge: 1418
- Registriert: Sonntag 4. September 2005, 18:49
- Barvermögen: Gesperrt
- Wohnort: Wien
hier-kommt-kurt hat geschrieben:Einer hat mir gestern gesagt, man kann auch den mobilen Prüfstand bei Schwerpunktkontrollen verweigern und wird auch nicht zur §56 eingeladen.
Wär ja fast zu schön um wahr zu sein.
Man kann dann wahrscheinlich auch gleich die Zahlung der motorbezogenen Versicherungssteuer verweigern.
Buick - Go fast with class!
- dekatee
- Street Machine
- Beiträge: 857
- Registriert: Dienstag 30. August 2005, 00:15
- Barvermögen: Gesperrt
- Kontaktdaten:
- sascha1982
- Pro Stock
- Beiträge: 4419
- Registriert: Dienstag 2. Dezember 2008, 16:11
- Barvermögen: Gesperrt
- Bank: Gesperrt
- Wohnort: DL-City
- Kontaktdaten:
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste