ACHTUNG WICHTIG AN ALLE LKW FAHRER!!!!
Moderator: superbee
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Hallo,gut das ich das hier erfahre!Das heißt wenn ich im Sommer in den hier angeführten Gebieten mit meinen Pick up(Bj:77)zu einen Treffen fahre darf ich Strafe zahlen??
Was soll der sch*** !!
Und woher soll Otto Normalverbraucher sowas wissen? Ich habe einige Freunde die einen alten Lieferwagen haben,hab damit schon öfter was geliefert od.geholt! Muss ich jetzt immer wo nachschauen ob ich dorthin fahren darf?
Gr.2fast
Was soll der sch*** !!
Und woher soll Otto Normalverbraucher sowas wissen? Ich habe einige Freunde die einen alten Lieferwagen haben,hab damit schon öfter was geliefert od.geholt! Muss ich jetzt immer wo nachschauen ob ich dorthin fahren darf?
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So siehts aus: zuerst schauen, ob alle Lampen und Blinker funktionieren, dann ob das Auto zugelassen ist, dann Verbandspackerl und Warndreieck, dann die Profiltiefe der Reifen. Dann darfst dich anhängen und starten ....... oder drauf sch..... und gleich zum Wirtn ums Eck gehen.
Buick 71+72, Olds 71+73, Chevy 68, Pontiac 63+91+93, Dodge 67
Your very last ride will be a station car.
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Wo kein kläger da kein richter... Und bei der regelung gehts um die alten lkw dieseln die komerziell im einsatz sind, ein oldtimer wird da kaum drunter fallen, is auch kaum im suchraster der streifenhörnchen dann.... Aussa ma dawischt a oarschloch....
1978 Corvette C3 25th anniversary special edition, schalter
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- wur10
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Ich bin gerade dran, einen 1995er LKW zum PKW umzutypisieren. Dank freundlicher Unterstützung vom ÖAMTC und vom gusltd ist der Antrag bereits gestellt.
Eine Hürde war oder ist auch die Geschichte mit der NOVA. Für den LKW wurde nie eine entrichtet, der PKW ist jedoch NOVA-pflichtig. Wie bemesse ich diese für ein Fahrzeug, das seit 1996 in Österreich und seit mehreren Jahren in meinem Besitz ist?
Im August folgen Details.
Eine Hürde war oder ist auch die Geschichte mit der NOVA. Für den LKW wurde nie eine entrichtet, der PKW ist jedoch NOVA-pflichtig. Wie bemesse ich diese für ein Fahrzeug, das seit 1996 in Österreich und seit mehreren Jahren in meinem Besitz ist?
Im August folgen Details.
Zuletzt geändert von wur10 am Mittwoch 13. August 2014, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
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- wur10
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Sooo... der LKW ist nun ein PKW. Der Ablauf:
Entfernung der Trenngitter (in meinem Fall eines hinter der Rückbank und zwei an den hinteren Seitenscheiben) und Einholung einer Bestätigung einer Fachwerkstatt, dass der Umbau "sach- und fachgemäß" durchgeführt wurde. An dieser Stelle nochmal danke an gusltd!
Ermittlung des Fahrzeugwerts zur Berechnung der NOVA... Da der Wagen älter als 10 Jahre ist, scheint er in keiner Liste mehr auf. Hier half der technische Dienst des ÖAMTC weiter. Mitglieder können sehr schnell, unkompliziert und kostenlos eine Stichtagsbewertung durchführen lassen.
Mit den Papieren (Typenschein und Schreiben der Werkstatt) zur MA46, um einen Termin für die Fahrzeugüberprüfung zu erhalten. Der früheste Termin war in meinem Fall gute drei Monate später!
Bei der Vorführung wurde keine komplette Überprüfung (Bremsen, Abgase) durchgeführt, aber der Wagen war auf der Bühne und wurde ziemlich genau angeschaut. Aus diesem Grund hatte ich am Folgetag eine Nachuntersuchung, diesmal mit den Originalfelgen.
Wenn alles OK ist, wird der Wagen auf PKW M1 und 5 statt 4 Sitzplätze umgeschrieben, was 52 Euro kostet.
Nun hat man einen Monat Zeit zur Entrichtung der NOVA. Hierzu geht es mit allen Dokumenten zum Finanzamt.
Da der Wagen vor 2008 schon in der EU zugelassen war, kommt die alte NOVA-Regelung mit maximal 16% auf den Netto-Zeitwert zum Einsatz. Die CO2 Strafsteuer entfällt.
Nach Bezahlung kann das Fahrzeug angemeldet werden, bzw. bei bestehender Anmeldung gibt es nur einen neuen Zulassungsschein und eine Anpassung der Versicherung.
Fazit: ein paar Hunderter und ein wenig Rennerei dafür, dass ich meinen Wagen weiter (legal) bewegen und mehr Steuern dafür bezahlen darf.
Entfernung der Trenngitter (in meinem Fall eines hinter der Rückbank und zwei an den hinteren Seitenscheiben) und Einholung einer Bestätigung einer Fachwerkstatt, dass der Umbau "sach- und fachgemäß" durchgeführt wurde. An dieser Stelle nochmal danke an gusltd!
Ermittlung des Fahrzeugwerts zur Berechnung der NOVA... Da der Wagen älter als 10 Jahre ist, scheint er in keiner Liste mehr auf. Hier half der technische Dienst des ÖAMTC weiter. Mitglieder können sehr schnell, unkompliziert und kostenlos eine Stichtagsbewertung durchführen lassen.
Mit den Papieren (Typenschein und Schreiben der Werkstatt) zur MA46, um einen Termin für die Fahrzeugüberprüfung zu erhalten. Der früheste Termin war in meinem Fall gute drei Monate später!
Bei der Vorführung wurde keine komplette Überprüfung (Bremsen, Abgase) durchgeführt, aber der Wagen war auf der Bühne und wurde ziemlich genau angeschaut. Aus diesem Grund hatte ich am Folgetag eine Nachuntersuchung, diesmal mit den Originalfelgen.

Wenn alles OK ist, wird der Wagen auf PKW M1 und 5 statt 4 Sitzplätze umgeschrieben, was 52 Euro kostet.
Nun hat man einen Monat Zeit zur Entrichtung der NOVA. Hierzu geht es mit allen Dokumenten zum Finanzamt.
Da der Wagen vor 2008 schon in der EU zugelassen war, kommt die alte NOVA-Regelung mit maximal 16% auf den Netto-Zeitwert zum Einsatz. Die CO2 Strafsteuer entfällt.
Nach Bezahlung kann das Fahrzeug angemeldet werden, bzw. bei bestehender Anmeldung gibt es nur einen neuen Zulassungsschein und eine Anpassung der Versicherung.
Fazit: ein paar Hunderter und ein wenig Rennerei dafür, dass ich meinen Wagen weiter (legal) bewegen und mehr Steuern dafür bezahlen darf.
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Hallo, interessanter Beitrag. Das gilt sozusagen für die "Fiskal-LKW". Was ist mit "richtigen" LkW? Ich mag nicht einsehen, dass ich meinen Defender HardTop nicht mehr fahren darf. Den hab ich neu gekauft und er hat erst 130000km. Kann man den irgendwie auf PKW typisieren? Wahrscheinlich ist Wohnmobil der einfachere Weg.....
Lg Martin
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Habe gehört es gibt eine Neuerung:
Wenn der zweckmäßige Aufbau wesentlich teurer ist als das Fahrzeug selber gibt es auch Ausnahmen.
Ein SV Kollege von mir hat sowas schon gehabt.
D.h. wenn z.B. beim Aufbau eines Abschleppers der Wagen selber weniger Wert ist als der Aufbau(Winde, Kran, Rampen, Kippe, etc.) gibt es auch eine ausnahme.
Benötigt werden Gutachten vom Wert des Aufbaues und des Fahrzeuges.
Wenn der zweckmäßige Aufbau wesentlich teurer ist als das Fahrzeug selber gibt es auch Ausnahmen.
Ein SV Kollege von mir hat sowas schon gehabt.
D.h. wenn z.B. beim Aufbau eines Abschleppers der Wagen selber weniger Wert ist als der Aufbau(Winde, Kran, Rampen, Kippe, etc.) gibt es auch eine ausnahme.
Benötigt werden Gutachten vom Wert des Aufbaues und des Fahrzeuges.
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- Muscle Car Driver
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@kurtl - wie schauts eigentlich aus mit dieser Ausnahme ?
gibts irgendwo die "pm10" werte für Benziner ? bei den EURO Klassen des bmvit gibts da nur werte für die Diesel - bzw hab ich nix gefunden .. geht vielleicht auch der Hinweis auf eine andere EURO Klasse ? :
nach dem wäre ja ab Bj 96 EURO 3 ...
NÖ: Bei Nachweis für Einhaltung PM10-Werte (z.B. auf Grund einer entsprechenden Filtervorrichtung)
gibts irgendwo die "pm10" werte für Benziner ? bei den EURO Klassen des bmvit gibts da nur werte für die Diesel - bzw hab ich nix gefunden .. geht vielleicht auch der Hinweis auf eine andere EURO Klasse ? :
1.4. Fahrzeuge aus Drittstatten:
Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG oder der VO (EG) Nr.
715/2007 „light duty“ fallen:
- Euro 3:
California Code of Regulations, Teil 13, Abschnitte 1960.1 (f) (2) oder (g) (1) und (g) (2),
1960.1 (p) Modelljahr 1996 und spätere Modelljahre, 1968.1, 1976 und 1975 für PKW (light
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duty vehicles) des Modelljahres 1995 und späterer Modelljahre, veröffentlicht von Barclay’s
Publishing, model year 2001 – 2006
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