Feinstaubgesetz Jetzt gehts weiter in OÖ zuerst nur A1
Moderator: superbee
- Kapitänkurtl
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Der Unterschied liegt im "Feinstaub"!
Feinstaub also micro Rußpartikel produziert jeder Diesel mehr als jeder Benziner daher haben die in D grüne Planketten im Gegensatz zu den Diesel.
Bei uns gehen sie nach EURO-eingestufter Abgasklasse d.h. auch wenn dein Auto keinen Feinstaub und Ruß produziert ist er in der Klasse typisiert worden auch wenn er vielleicht sogar eine Euroklasse mehr erfüllen würde.
Dies zu Beweisen ist möglich durch eine Abgasprüfung die einen Haufen Geld kostet dann bekommst du die nächste Eurostufe eingetragen.
D.h. die meisten werden wahrscheinlich auf einen neuern Wagen umsteigen vermutlich Diesel der dann wieder mehr Ruß und Feinstaub produziert auf Grund dessen die berühmten Feinstaubsanierungsgebiete aus der Taufe gehoben worden sind die wir nun haben und die nicht nur Diesel sondern gleich alles trifft was seinen LKW brav jahrelang gewartet und instandgehalten hat.
Haben alle die §57a Überprüfung positiv bestanden und können sie jetzt eingraben hinten im Garten;-) oder einen Hühnerstall draus machen.
Fahrzeug ist gut hat Pickerl, Abgase passen somit aber trotzdem passen sie nicht und du kannst ihn abmelden oder verkaufen.
So schauts aus....
Feinstaub also micro Rußpartikel produziert jeder Diesel mehr als jeder Benziner daher haben die in D grüne Planketten im Gegensatz zu den Diesel.
Bei uns gehen sie nach EURO-eingestufter Abgasklasse d.h. auch wenn dein Auto keinen Feinstaub und Ruß produziert ist er in der Klasse typisiert worden auch wenn er vielleicht sogar eine Euroklasse mehr erfüllen würde.
Dies zu Beweisen ist möglich durch eine Abgasprüfung die einen Haufen Geld kostet dann bekommst du die nächste Eurostufe eingetragen.
D.h. die meisten werden wahrscheinlich auf einen neuern Wagen umsteigen vermutlich Diesel der dann wieder mehr Ruß und Feinstaub produziert auf Grund dessen die berühmten Feinstaubsanierungsgebiete aus der Taufe gehoben worden sind die wir nun haben und die nicht nur Diesel sondern gleich alles trifft was seinen LKW brav jahrelang gewartet und instandgehalten hat.
Haben alle die §57a Überprüfung positiv bestanden und können sie jetzt eingraben hinten im Garten;-) oder einen Hühnerstall draus machen.
Fahrzeug ist gut hat Pickerl, Abgase passen somit aber trotzdem passen sie nicht und du kannst ihn abmelden oder verkaufen.
So schauts aus....
- peterw
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Dies zu Beweisen ist möglich durch eine Abgasprüfung die einen Haufen Geld kostet dann bekommst du die nächste Eurostufe eingetragen.
ist halt die frage WIEVIEL das kostet u. dann müßte man sich ausrechnen obs viell. nicht trotzdem billiger is bzw. sich auszahlt.... vorausgesetzt man möcht des auto noch paar jahre behalten...
"...was brauchtn der..."
- Kapitänkurtl
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Laut meinen Informationen können das die TU in Wien und Graz machen.
Europäischer Fahrzyklus nennt sich das mit vorgeschriebnen Gängen und Geschwindigkeiten sowie konstanten Parametern für Luftdruck und Temperatur.
Dabei werden die Abgase komplett entnommen und aufgeteilt auf die Bestandteile.
Diese werden "gewogen" und danach geprüft welcher Euro-Wert eingehalten wird. Ist nur ein Abgasbestandteil drüber gibts die schlechtere Euroklasse.
Kostenpunkt ca. 3.500- 4.000 €
(keine Gewähr auf absolute Richtigkeit).
Europäischer Fahrzyklus nennt sich das mit vorgeschriebnen Gängen und Geschwindigkeiten sowie konstanten Parametern für Luftdruck und Temperatur.
Dabei werden die Abgase komplett entnommen und aufgeteilt auf die Bestandteile.
Diese werden "gewogen" und danach geprüft welcher Euro-Wert eingehalten wird. Ist nur ein Abgasbestandteil drüber gibts die schlechtere Euroklasse.
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- just6
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- just6
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Leute, bitte unterstützt mich mal kurz bei meinem Kopfkino bzgl. dieser Fahrverbot-Thematik...
Die Fragen die ich mir stelle sind:
1. Hat irgendjemand schon persönliche Erfahrung mit diesem neuen Gesetz gemacht? Sprich, wurde jemand seit Juli aufgehalten, kontrolliert, hat vielleicht sogar zahlen müssen usw.?
2. Die Ausstellung der Plakette soll idealerweise im Zuge der Pickerl-Überprüfung durch die Werkstatt erfolgen, ABER ist diese ab jetzt dazu verpflichtet oder wird es nur auf Wunsch gemacht bzw. kann man es auch ablehnen?
3. Wie soll die Überprüfung bzw. Kontrolle durch die Polizei von statten gehen? Kann ja nur durch Anhaltung passieren, denke ich!
4. Ab 1.Juli 2014 gilt das Fahrverbot für Euro 1, aber Plaketten für alle anderen LKWs (ab Euro 2) müssen erst ab Jänner 2015 geklebt sein (Logik ist was anderes) --> ABER was die Leute nicht bedacht haben ist, dass man dann zwar sofort sehen kann, dass er berechtigt ist zu fahren, aber was man nicht sofort herausfinden kann ist, ob es ein Euro1-LKW ist oder aber eine Oldtimer-Zulassung hat (denn beide Fahrzeuge benötigen KEINE Plakette)! Also erst wieder nur durch Anhaltung bzw. erst auf den zweiten Blick...
Oder habe ich da einen Denkfehler bzw. habe ich etwas vergessen?
Vielleicht liest kann man schon zwischen den Zeilen lesen, worauf ich hinaus will...
Wie riskant ist es tatsächlich, einfach mit einem "Fahrverbot-LKW" zu fahren?
Denn ich bin wirklich schon so weit, dass ich mir einfach einen Euro 1 - Pickup holen werde und das Risiko eingehe, da mir das Ganze wirklich mehr als auf den Sack geht und ich keine Lust habe, immer wieder nen PU zu finden, den ich mir aber dank dem Gesetz in die Haare schmieren kann!
So und jetzt bitte ich euch um eure Meinungen (und bitte ohne Heiligenschein, auch wenn es eine "Straftat" darstellt
)!
THX!
Die Fragen die ich mir stelle sind:
1. Hat irgendjemand schon persönliche Erfahrung mit diesem neuen Gesetz gemacht? Sprich, wurde jemand seit Juli aufgehalten, kontrolliert, hat vielleicht sogar zahlen müssen usw.?
2. Die Ausstellung der Plakette soll idealerweise im Zuge der Pickerl-Überprüfung durch die Werkstatt erfolgen, ABER ist diese ab jetzt dazu verpflichtet oder wird es nur auf Wunsch gemacht bzw. kann man es auch ablehnen?
3. Wie soll die Überprüfung bzw. Kontrolle durch die Polizei von statten gehen? Kann ja nur durch Anhaltung passieren, denke ich!
4. Ab 1.Juli 2014 gilt das Fahrverbot für Euro 1, aber Plaketten für alle anderen LKWs (ab Euro 2) müssen erst ab Jänner 2015 geklebt sein (Logik ist was anderes) --> ABER was die Leute nicht bedacht haben ist, dass man dann zwar sofort sehen kann, dass er berechtigt ist zu fahren, aber was man nicht sofort herausfinden kann ist, ob es ein Euro1-LKW ist oder aber eine Oldtimer-Zulassung hat (denn beide Fahrzeuge benötigen KEINE Plakette)! Also erst wieder nur durch Anhaltung bzw. erst auf den zweiten Blick...
Oder habe ich da einen Denkfehler bzw. habe ich etwas vergessen?
Vielleicht liest kann man schon zwischen den Zeilen lesen, worauf ich hinaus will...

Wie riskant ist es tatsächlich, einfach mit einem "Fahrverbot-LKW" zu fahren?
Denn ich bin wirklich schon so weit, dass ich mir einfach einen Euro 1 - Pickup holen werde und das Risiko eingehe, da mir das Ganze wirklich mehr als auf den Sack geht und ich keine Lust habe, immer wieder nen PU zu finden, den ich mir aber dank dem Gesetz in die Haare schmieren kann!
So und jetzt bitte ich euch um eure Meinungen (und bitte ohne Heiligenschein, auch wenn es eine "Straftat" darstellt

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- Tobie
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Ich antworte dir jetzt mal aus der Erfahrung aus Deutschland, da wir es schon länger im Einsatz haben. Die Plakette gabs mit TÜV und 5Euro.
Man wird eigentlich nicht kontrolliert. Es kann dir passieren das eine Politesse dir was aufdrückt, wenn sie die geparkten Autos kontrolliert. Aber es gibt niemand der extra danach sucht. Ich sehe viele Lieferwagen die trotzdem in die Zone fahren. Ich kenne auch welche die eine andere Zahl auf der Windschutzscheibe haben als tatsächlich. Max 1 eins besser... Hab ich gehört
Man wird eigentlich nicht kontrolliert. Es kann dir passieren das eine Politesse dir was aufdrückt, wenn sie die geparkten Autos kontrolliert. Aber es gibt niemand der extra danach sucht. Ich sehe viele Lieferwagen die trotzdem in die Zone fahren. Ich kenne auch welche die eine andere Zahl auf der Windschutzscheibe haben als tatsächlich. Max 1 eins besser... Hab ich gehört
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- hier-kommt-kurt
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Ja, das wird so sein wie mit telefonieren am Steuer oder Gurten anlegen. Wenn unsere Freunde mal Zeit und Musse haben, stellen sie sich an eine Ecke und kontrollieren eine Stunde lang. Man sollte den Strafrahmen kennen und sich dann seine persönliche Rechnung aufstellen ..... sag ich mal. Ist wie mit dem Schwarzfahren, kann u.U. ziemlich teuer werden, vielleicht wirst auch nie erwischt.
Darf man *politisch korrekt* den Begriff *Enteignung* verwenden?
Darf man *politisch korrekt* den Begriff *Enteignung* verwenden?
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Tobie hat geschrieben:Ich antworte dir jetzt mal aus der Erfahrung aus Deutschland, da wir es schon länger im Einsatz haben. Die Plakette gabs mit TÜV und 5Euro.
Man wird eigentlich nicht kontrolliert. Es kann dir passieren das eine Politesse dir was aufdrückt, wenn sie die geparkten Autos kontrolliert. Aber es gibt niemand der extra danach sucht. Ich sehe viele Lieferwagen die trotzdem in die Zone fahren. Ich kenne auch welche die eine andere Zahl auf der Windschutzscheibe haben als tatsächlich. Max 1 eins besser... Hab ich gehört
Vielen Dank für deinen persönlichen Erfahrungsbericht!
Bei euch kostet es 80 Euro, wenn ich richtig informiert bin?!
Bei uns in Ö kommt wie schon erwähnt eben noch dazu, dass man "von aussen" (also ohne Papiere bzw. dem Fahrer) nicht eruieren kann, ob es sich um eine LKW- oder eine Oldtimer-Zulassung handelt, da beide ohne Plakette...
D.h. nicht mal eine Politesse kann einem etwas aufdrücken...
Und dass da diverse "falsche" Plaketten im Umlauf sind, kann ich mir sehr gut vorstellen...

- just6
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hier-kommt-kurt hat geschrieben:Ja, das wird so sein wie mit telefonieren am Steuer oder Gurten anlegen. Wenn unsere Freunde mal Zeit und Musse haben, stellen sie sich an eine Ecke und kontrollieren eine Stunde lang. Man sollte den Strafrahmen kennen und sich dann seine persönliche Rechnung aufstellen ..... sag ich mal. Ist wie mit dem Schwarzfahren, kann u.U. ziemlich teuer werden, vielleicht wirst auch nie erwischt.
Darf man *politisch korrekt* den Begriff *Enteignung* verwenden?
So ähnlich sehe ich es eigentlich auch...
Wobei man ja noch nicht mal weiß, wie hoch das Strafausmaß ist, oder doch?
Aber ganz lustig bzw. endgültig lachhaft wird es, wenn es wirklich dazu kommt, dass man Pickups & Co. von LKW auf PKW umtypisieren kann... denn dann bleibt den netten Beamten wirklich nur noch die Variante, alle Pickups "auf Verdacht" zu kontrollieren...
Umso mehr ich darüber nachdenke, umso mehr komme ich zu der Meinung, dass ich dieses Gesetz wohl dezent ignorieren werde...

PS: Was meinst du mit enteignen?
- Tobie
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just6 hat geschrieben:Tobie hat geschrieben:Ich antworte dir jetzt mal aus der Erfahrung aus Deutschland, da wir es schon länger im Einsatz haben. Die Plakette gabs mit TÜV und 5Euro.
Man wird eigentlich nicht kontrolliert. Es kann dir passieren das eine Politesse dir was aufdrückt, wenn sie die geparkten Autos kontrolliert. Aber es gibt niemand der extra danach sucht. Ich sehe viele Lieferwagen die trotzdem in die Zone fahren. Ich kenne auch welche die eine andere Zahl auf der Windschutzscheibe haben als tatsächlich. Max 1 eins besser... Hab ich gehört
Vielen Dank für deinen persönlichen Erfahrungsbericht!
Bei euch kostet es 80 Euro, wenn ich richtig informiert bin?!
Bei uns in Ö kommt wie schon erwähnt eben noch dazu, dass man "von aussen" (also ohne Papiere bzw. dem Fahrer) nicht eruieren kann, ob es sich um eine LKW- oder eine Oldtimer-Zulassung handelt, da beide ohne Plakette...
D.h. nicht mal eine Politesse kann einem etwas aufdrücken...
Und dass da diverse "falsche" Plaketten im Umlauf sind, kann ich mir sehr gut vorstellen...
Ja genau 80 Eier. Wobei bei uns erkennst du ein historisches Auto am Nummernschild. Sogenanntes H-Kennzeichen. D.h. immer wenn am Ende ein H steht ist es ein historisches Auto und braucht keine Plakette.
Z.B. M - FG 123 H
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Also erstens gibt s noch eine Übergangsregelung soviel ich weiß bis Ende des Jahres - bis dahin wird nicht kontrolliert.
Zweitens werden im Zuge der nächsten Pickerl Überprüfung die Planketten für LKW automatisch ausgeteilt, kannst nicht ablehnen und wenn du 2015 keine oben hast auf einem LKW sieht man es von aussen sehr wohl.
Kennzeichnungspflicht ist schon ab 1.7.2014 d.h. du solltest ab dem zeitpunkt wo kontrolliert wird eine Plankette oben haben ob du beim Pickerl schon warst oder nicht - mit anderen Worten innerhalb eines Jahres sollte jeder LKW sowas unter dem Pickerl kleben haben.
Was auch die Frage beantwortet ob man es von aussen sieht "ja" anhand der Farbe des Aufklebers.
Für historische Fahrzeuge gibt es eine Ausnahme soll aber ein eigener Kleber oder eigene Lochung kommen meines Wissens nach.
Hoffe damit ist deine Frage beantwortet.
Und sei dir sicher das im Einzugsgebiet von Wien und an allen A4/A2/A5/A1 Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden so wie der Prüfzug schon jetzt unterwegs ist wenn dann Aktion scharf ist.
Bringt dem Staat ja Geld und da wird keine Gelegenheit ausgelassen.....
Zweitens werden im Zuge der nächsten Pickerl Überprüfung die Planketten für LKW automatisch ausgeteilt, kannst nicht ablehnen und wenn du 2015 keine oben hast auf einem LKW sieht man es von aussen sehr wohl.
Kennzeichnungspflicht ist schon ab 1.7.2014 d.h. du solltest ab dem zeitpunkt wo kontrolliert wird eine Plankette oben haben ob du beim Pickerl schon warst oder nicht - mit anderen Worten innerhalb eines Jahres sollte jeder LKW sowas unter dem Pickerl kleben haben.
Was auch die Frage beantwortet ob man es von aussen sieht "ja" anhand der Farbe des Aufklebers.
Für historische Fahrzeuge gibt es eine Ausnahme soll aber ein eigener Kleber oder eigene Lochung kommen meines Wissens nach.
Hoffe damit ist deine Frage beantwortet.
Und sei dir sicher das im Einzugsgebiet von Wien und an allen A4/A2/A5/A1 Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden so wie der Prüfzug schon jetzt unterwegs ist wenn dann Aktion scharf ist.
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Z.B. M - FG 123 H
Ja, das ist mir bewusst, dass eure Oldtimer nicht inkognito unterwegs sind...

Bei uns erkennt man eine solche Zulassung "von aussen" nicht, wenn ich mich nicht irre (ausser, wenn einer ganz obergscheit ist, er das Pickerl überprüft und für den Fall dass man sich noch im ersten der zwei Jahre Gültigkeit befindet, könnte er es dadurch "herausfinden"...)!
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