meine Frage richtet sich in erster Linie an diejenigen, die mit dieser Thematik schon (bestenfalls persönliche) Erfahrung gemacht haben, aber ich höre mir auch gerne "theoretisches Wissen" an...

Und zwar hätte ich gerne gewusst, wie es bei einem EU-Import und einer deshalb notwendigen Einzelabnahme bei der zuständigen Landesprüfstelle aussieht, wenn man einen "Kuhfänger" montiert und ein (zB. Trailmaster-) Fahrwerk verbaut hat...
Was macht der Prüfer in diesem Fall normalerweise?
Macht es einen (positiven) Unterschied, ob die beiden "Umbauten" in den ausländischen Papieren vermerkt bzw. typisiert sind oder ist das mehr oder weniger egal?
Denn eines ist klar - ein Gutachten (vor allem für den Kuhfänger, aber auch für ein mehr oder weniger altes Suspension-Kit) aufzutreiben ist wahrscheinlich nahezu unmöglich...
Vielen Dank im Voraus.
VG
just6