Stimmt so auch wieder nicht. Nur weil eine AHK einen gewissen Wert draufstehen hat, heißt das nicht dass das auch mit jedem Modell dieses Fahrzeugtyps gezogen werden darf (hängt auch mit dem Fahrzeuggewichten zusammen).superbee hat geschrieben:Großartig, nur weil sich die Trutschn vertippt hat!
Ford F1 Zuglast für Anhänger berechnen
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Snübe
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Das mag sein, aber die Dame hat damals das Höchstzulässige Gesamtgewicht des Wagens abgeschrieben (3145kg).Snübe hat geschrieben:Stimmt so auch wieder nicht. Nur weil eine AHK einen gewissen Wert draufstehen hat, heißt das nicht dass das auch mit jedem Modell dieses Fahrzeugtyps gezogen werden darf (hängt auch mit dem Fahrzeuggewichten zusammen).superbee hat geschrieben:Großartig, nur weil sich die Trutschn vertippt hat!
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Hallo Leute
einzig und allein die Angaben im Typenschein oder der Einzelgenemigung sind heranzuziehen - und die hab ich ja noch nicht.
Man kann auch zb mit ein und derselben AHK verschiedene Anhängelasten eingetragen bekommen - kommt immer auf das Fahrzeuggewicht, die Art des Zugfahrzeuges und den Eintrag an.
Die von mir "jetzt verbaute" AHK ist zb bis zu einer
Anhängelast 3500 kg bei 3200 kg Gesamtgew., 2000kg bei 5000 kg Gesamtgewicht, 2500 kg bei 7500 kg Gesamtgewicht - sprich es variiert.
Da sind auch ziemliche Unterschiede in der Stützlastangabe der Anschraubplatten
Meine AHK ist mit einer max 100kg SL angegeben
die Anschraubplatte jedoch mit max 200kg - (verwirrend)aber egal wie auch immer es zählt der Eintrag in meiner EG. (den ich ja hoffentlich bald bekommen werde).
AHK sind ja generell nicht mehr Eintragungspflichtig - sofern eine Anhängelast (Zuglast) eingetragen ist. Wenn an der AHK mehr Angegeben ist als in den Papieren machts nix - Umgekehrt gehts aber nicht.
Lg
Erich
www.Da-Kropfinga.at
einzig und allein die Angaben im Typenschein oder der Einzelgenemigung sind heranzuziehen - und die hab ich ja noch nicht.
Man kann auch zb mit ein und derselben AHK verschiedene Anhängelasten eingetragen bekommen - kommt immer auf das Fahrzeuggewicht, die Art des Zugfahrzeuges und den Eintrag an.
Die von mir "jetzt verbaute" AHK ist zb bis zu einer
Anhängelast 3500 kg bei 3200 kg Gesamtgew., 2000kg bei 5000 kg Gesamtgewicht, 2500 kg bei 7500 kg Gesamtgewicht - sprich es variiert.
Da sind auch ziemliche Unterschiede in der Stützlastangabe der Anschraubplatten
Meine AHK ist mit einer max 100kg SL angegeben
die Anschraubplatte jedoch mit max 200kg - (verwirrend)aber egal wie auch immer es zählt der Eintrag in meiner EG. (den ich ja hoffentlich bald bekommen werde).
AHK sind ja generell nicht mehr Eintragungspflichtig - sofern eine Anhängelast (Zuglast) eingetragen ist. Wenn an der AHK mehr Angegeben ist als in den Papieren machts nix - Umgekehrt gehts aber nicht.
Lg
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Gehe sorgsam mit deinen Wünschen um,
sie könnten in Erfüllung gehen
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