@eric1617: sorry, aber der sachverhalt ist ein bisschen zu wenig:
vor allem kapier' ich nicht, wie das auto nach ö kam.
zum verjähren: da müsstest du beweisen/glaubhaft machen, dass der wagen vor 30 jahren nicht nur gekauft, sondern auch nach ö importiert wurde. lediglich der kaufvertrag sagt mal an sich nix, keiner hindert dich ja, bei entsprechendem alter/rechtsfähigkeit überall auf der welt was zu kaufen.
ach ja, hier der link zu den §§ 207 und 238 BAO:
http://www.ris.bka.gv.at/gesamtabfrage/
die maximalfrist würde 7 jahre betragen, allerdings erst ab dem zeitpunkt der frühesten möglichkeit zur abgabenfeststellung - und das ist da wohl der knackpunkt; der beweis der einfuhr vor 30 jahren.