StoneAge hat geschrieben:...und damit ist meine Meinung gefestigt bei diesem Thema.
Servus Ihr,
ich greife das Thema aus aktuellem Anlass nochmal auf.
Es gibt inzwischen noch einen Aspekt, auf den ich so gar nicht gekommen wäre.
Nämlich den Unterschied zwischen dem Zustand des Wagens, wie er bei der Abnahme nach §21 und §23 ist und dem, was ich (oder jemand vor mir?) hinterher noch alles mit dem Auto anstelle bzw. daran verändere.
Mein Ford ist letzte Woche in Deutschland angekommen bei dem Spezi in Duisburg. Dieser arbeitet zusammen mit dem Händler in den Niederlanden, wenn dieser Autos nach Deutschland verkauft und macht für diesen die Vollabnahmen und H-Gutachten.
Ich habe in diesem Zuge also vorgestern mit Duisburg telefoniert, um Kleinigkeiten abzuchecken wie Kennzeichengröße, Katzenaugen, Lenkrad, Luftfilter, Felgen und diesen ganzen Kram, von dem wir hier gesprochen haben...blablabla.
Auf meine Frage, ob es denn möglich wäre, Lenkrad, Luftfilter u.a. einzutragen, sagte er mir, dass das zwar nicht gemacht werden würde,
gleichzeitig würde es aber auch überhaupt kein Problem darstellen bei eventuellen späteren Kontrollen durch die Rennleitung auf der Strasse, denn die genannten Gutachten werden begleitet von um die 30 Fotos, die bei der Abnahme gemacht werden und welche zusammen mit dem Gutachten hinterlegt werden, ich glaube sogar, bei der Zulassung oder irgendeiner anderen Behörde.
Er sagte es mir zwar, aber ich hab's jetzt wieder vergessen, wo genau.
Ein Fahrzeug ist somit legal unterwegs, egal mit welchem Luftfilter o.ä., solange dieser auch genau so bei der Abnahme montiert war, auch, wenn es nicht explizit eingetragen ist. Ein Polizist kann sich sogar im Rahmen einer Kontrolle mittels Gutachten-Nummer das genannte Bildmaterial greifen, sollte er dem Fahrer keinen Glauben schenken.
Hat man in der Zwischenzeit nichts am Zustand des Fahrzeuges verändert bzw. an den besagten Anbauteilen, dann ist man fein raus und die Rennleitung hat keine Handhabe gegen Dich bzw. kannst Du Dich rechtlich daran halten, dass das Fahrzeug in diesem Zustand seine Abnahme erhalten hat.
Das alles macht natürlich nur dann Sinn, wenn man das Fahrzeug selbst durch diese Abnahmen "geleitet", weil nur dann sichergestellt ist, dass nicht nachträglich etwas am Zustand geändert wurde.
Diese Tatsachen wusste ich nicht und das beruhigt natürlich ungemein, wie ich finde...
...so, genug jetzt davon.