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Verfasst: Montag 14. September 2009, 14:02
von superbee
Immer wieder der selbe mist. auch hier gehen die meinungen deutlich auseinander...

Zitate von der ÖAMTC Homepage:

So ist es nun
"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist nun klargestellt, dass sämtliche Fahrzeuge, die im EU-Raum bereits einmal zum Verkehr zugelassenen waren, nach einem Import auch in Österreich ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden müssen", erklärt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau.


...

Genehmigungen
Interessant in dem Zusammenhang ist die Tatsache, dass diese Entscheidung alle Fahrzeuge, unabhängig vom Alter, betrifft. In der Praxis bedeutet das, der Importeur wird zukünftig wählen können, ob er ein 30-jähriges Fahrzeug als historisches Fahrzeug - mit der Nutzungseinschränkung auf 120 Tage pro Jahr und den erweiterten "Pickerl"-Fristen - oder als "normales" Gebrauchtfahrzeug ohne Einschränkung genehmigen lässt.


Laut Auskunft vom Öamtc Rechtsberater(nicht fundiert und nicht begründet), gilt das nicht für H-Zulassung. Also wieder was anderes als die Info im Internet. :evil:

Verfasst: Montag 14. September 2009, 14:30
von superbee
hab jetzt nochmal angerufen, einzelgenehmigung wie bisher, einzige neuerung: jetzt kann man wählen ob man eine oldtimer zulassung haben will,sprich pickerl alle 2 jahre und beschränkung auf 120 tage oder ohne beschränkung. :roll:

das urteil des eugh ist vom 11.12.08, die weisung an die landesprüfstellen erging erst vor ca 3 wochen :schlaf:

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 15:25
von Fredl
Ich habe bzgl des Themas auch eine Frage bzw. will mich vergewissern:

Wenn ein Auto deutsche Papiere hat (Fahrzeugschein), kann ich das Auto damit bei meiner Versicherung/Zulassungsstelle anmelden?

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 15:28
von Toaschtn
Fredl hat geschrieben:Wenn ein Auto deutsche Papiere hat (Fahrzeugschein), kann ich das Auto damit bei meiner Versicherung/Zulassungsstelle anmelden?


So einfach geht das nicht, schön wärs :)
Du brauchst weiterhin eine Einzelgenehmigung bzw. eine österreichische Zulassung. Daher bleibt dir der Weg zum Typesieren nicht erspart.

Lg :wink:

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 15:30
von Fredl
Was bedeutet denn dann der Satzteil "...ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden müssen.." ?

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 15:33
von Toaschtn
Das heißt, dass dir bei der Erteilung der Einzelgehehmigung keine Steine in Weg gelegt werden.
(z.B. Abgasgutachten, div. Gutachten verlangt werden, etc....)

Lg :wink:

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 15:36
von Fredl
Was wird an dem Fahrzeug dabei alles über- bzw. geprüft?

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 15:42
von Toaschtn
Fast wie bei der Pickerl Überprüfung nach §57a KFG.
Am besten bei deiner Landesregierung anrufen und dir die nötigen Infos holen, bzw. die zuständige Prüfstelle erfragen und dort mal mit deinen Anliegen vorsprechen.

Lg :wink:

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 16:04
von michael27
Hallo,

das Thema haben wir schon:
http://www.us-car-forum.at/MusclePHPForum/viewtopic.php?t=26557

Tatsache ist, dass die bisherigen Verurteilungen der Repuplik Österreich durchgeführt vom europäischen Gerichtshofes jetzt einmal nur die Bereiche Abgas und Lärm betrifft.
Der Prüfer hat nicht das Recht, hier auf ein Lärmgutachten oder Abgasgutachten zu bestehen, wenn das Fahrzeug bereits in einem anderen EU- Land zugelassen war !
Genau das bestätigt auch der ÖAMTC. Die Rechtsabteilung des ÖAMTC selbst hat mir bestätigt, dass die hier bereits viel zitierte Aussage des ÖAMTC von dessen Homepage und aus der Zeitschrift Auto Touring schlichtweg falsch ist, weil viel zu allgemein !

Es darf auch nicht vergessen werden, dass die §57a Überprüfung gewisse technische Eigenschaften am Fahrzeug verlangt und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein historisches Fahrzeug oder ein "normales" Fahrzeug handelt. Selbstverständlichh müssen somit z.B. Scheinwerfer, welche in England auf die falsche Seite leuchten, für Österreich umgebaut werden, etc...

Tatsache ist, dass es in Österreich verschiedene Auslegungen der geltenden österreichischen- und EU- Vorschriften der einzelnen Prüfer gibt. Ich warte jetzt einfach einmal ab, was die Leute bei mir am 22. Oktober sagen werden und werde jedenfalls jeden geforderten Umbau ganz genau hinterfragen und rechtlich prüfen (lassen).

LG Michael

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 16:36
von Monte70
michael27 hat geschrieben:Tatsache ist, dass es in Österreich verschiedene Auslegungen der geltenden österreichischen- und EU- Vorschriften der einzelnen Prüfer gibt. Ich warte jetzt einfach einmal ab, was die Leute bei mir am 22. Oktober sagen werden und werde jedenfalls jeden geforderten Umbau ganz genau hinterfragen und rechtlich prüfen (lassen).

LG Michael


bin schon gespannt, wie das ausgeht....

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 17:27
von Tobie
cenzi hat geschrieben:
Tobie hat geschrieben:Das würde doch bedeuten, dass ihr dann auch mit roten Blinkern fahren dürft? In Deutschland bekommst du mit roten Blinkern zulassnung...


dürften sie an und für sich in deutschland auch nicht mehr genehmigen - EU-direktive.


Das ist aber neu oder? Mit roten Blinkern hatte ich bei uns noch keine Probleme... sind nur extra nochmal im Fahrzeugschein aufgeführt

Verfasst: Mittwoch 16. September 2009, 17:43
von cenzi
Tobie hat geschrieben:
cenzi hat geschrieben:
Tobie hat geschrieben:Das würde doch bedeuten, dass ihr dann auch mit roten Blinkern fahren dürft? In Deutschland bekommst du mit roten Blinkern zulassnung...


dürften sie an und für sich in deutschland auch nicht mehr genehmigen - EU-direktive.


Das ist aber neu oder? Mit roten Blinkern hatte ich bei uns noch keine Probleme... sind nur extra nochmal im Fahrzeugschein aufgeführt


seit spätestens anfang 2007 dürften sie's nicht mehr neu genehmigen. manche prüfer lesen aber scheinbar ihre eigenen merkblätter nicht so genau. wenns mal eingetragen ist, dann wird eine umrüstung im sinne des bestandsschutzes einer zulassung nicht verlangt werden (außer zB wenn ein auto von 07er auf H-kennz. "umgemeldet" wird).