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Verfasst: Mittwoch 3. Februar 2010, 23:17
von Gustavltd
Ich hoffe, ich habe da was grundsätzlich mißverstanden. Ansonsten kann man sich ja in zukunft gleich einen Strick kaufen und an der tiefsten Stelle erschiessen, wenn man was älteres (aber noch keine 30) importieren will.
Ich fürchte Du hast da nix falsch verstanden, hab zwar nicht nachgerechnet, aber ich denke das kann schon hinkommen.
lg Gus
Verfasst: Donnerstag 4. Februar 2010, 01:43
von rccdodgeman1
silencesurf hat geschrieben:Ich muß das jetzt nochmal hochholen. Verstehe ich die Auslegung richtig:
2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)
Malus für Pkw ohne CO2-Angabe:
Liegt nur der Kraftstoffverbrauchswert gemäß vor, dann gilt
a) bei Fahrzeugen mit Benzinmotoren oder mit Motoren für andere Kraftstoffarten der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 25 als CO2- Emissionswert und
b) bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Kraftstoffverbrauch vervielfacht mit 28 als CO2-Emissionswert.
Liegt weder ein CO2-Emissionswert noch Kraftstoffsverbrauchswert vor, ist der Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 km nach folgender Formel zu berechnen:
- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 3 bei Benzinmotoren oder
- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 2 bei Dieselmotoren.
Wird vom Antragsteller der entsprechende CO2- Emissionswert oder Kraftstoffverbrauchswert nachgewiesen, ist jedoch dieser heranzuziehen.
Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.
Wenn ein zu importierendes Auto 250KW und keine Angaben über Verbrauch oder CO2 in den Papieren hat, dann muss ich folgendes rechnen:
250KW / 10 = 25 + 3 = 28 als theoretischer Verbrauchswert auf 100 km
Diesen muß ich dann mit 25 multiplizieren, was ja dann theoretische 700mg ergibt. Davon ziehe ich dann 160mg ab - bleiben 540 mg. Diese mulitpliziere ich dann wieder mit 25 €. Das ergibt dann in meiner Welt 13500 € CO2-Steuer, wenn ich keinen Nachweis über Verbrauch oder CO2-Ausstoß habe????
Ich hoffe, ich habe da was grundsätzlich mißverstanden. Ansonsten kann man sich ja in zukunft gleich einen Strick kaufen und an der tiefsten Stelle erschiessen, wenn man was älteres (aber noch keine 30) importieren will.
Ja genau so siehts aus! lt. Finanz von Amt zwischen 8690 und 11.000 für einen Chevy Van......

Verfasst: Donnerstag 4. Februar 2010, 05:23
von silencesurf
Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn meine Mutter (die in Deutschland lebt) ein Fahrzeug anmeldet und mir dann dauerhaft borgt? Gibt es da irgendwelche Grenzen? Schließlich gibt es ja tausende Beispiele, wo Eltern ein Auto kaufen und Ihren Kindern zur Verfügung stellen.
Verfasst: Donnerstag 4. Februar 2010, 09:04
von superbee
silencesurf hat geschrieben:Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn meine Mutter (die in Deutschland lebt) ein Fahrzeug anmeldet und mir dann dauerhaft borgt? Gibt es da irgendwelche Grenzen? Schließlich gibt es ja tausende Beispiele, wo Eltern ein Auto kaufen und Ihren Kindern zur Verfügung stellen.
Hi, Du darfst den Wagen nicht länger als 30 Tage am Stück in Österreich nützen. Deine Mutter dürfte allerdings solange sie will damit in Österreich fahren. Wenn du einen Garagenplatz hast und nicht täglich ein Strafmandat bekommst bzw einen Wagen hast der nicht auch dem Laien sofort ins Auge springt dann wird es allerdings schwer dir was zu beweisen....
ÖAMTC Auskunft.
Verfasst: Donnerstag 4. Februar 2010, 13:11
von rccdodgeman1
silencesurf hat geschrieben:Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn meine Mutter (die in Deutschland lebt) ein Fahrzeug anmeldet und mir dann dauerhaft borgt? Gibt es da irgendwelche Grenzen? Schließlich gibt es ja tausende Beispiele, wo Eltern ein Auto kaufen und Ihren Kindern zur Verfügung stellen.
Dank EU sollte das gehen
Verfasst: Donnerstag 4. Februar 2010, 13:48
von silencesurf
Ich habe heute mit dem Finanzamt telefoniert. Nach einigem recherchieren habe ich dann einen Rückruf bekommen. Die nette Dame hat dann in der Kalkulation das Fahrzeugalter mit betrachtet. Da es sich bei meiner Anfrage um ein 87iger BJ handelt, wird von der Steuer lediglich 1/8 berechnet.
Keine Ahnung, wie sie auf 1/8 kam. Ich hoffe jedoch, dass sie sich in 4 Wochen noch daran erinnern kann
Vielleicht hängt die 1/8-Geschichte auch damit zusammen:
Achtung: Hinsichtlich der Bonus-Malus-Regelung müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet der EU bereits zugelassen waren, anders behandelt werden. Das Finanzministerium hat mit einem Erlass vom 17.12.2009 bezüglich Gebrauchtwagen, die vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet der EU bereits zugelassen waren und nun in Österreich angemeldet werden sollen, folgendes festgehalten: Die Bonus-Malus-Regelung entfällt nicht wie bisher ganz. Die Steuerpflicht wird aber aliquot im Verhältnis Neupreis/(Eurotax-) Wert berechnet und somit unter Umständen erheblich reduziert.
Verfasst: Donnerstag 4. Februar 2010, 15:00
von Kevman
Hui, interessante Beiträge
Wieder einiges gelernt!!
Damit ich meinen Senf auch dazu gebe.....Man(n) will doch nur ein Auto das ihm gefällt......und trotzdem kommen Kosten drauf, die keine Sau braucht.....wenn die Politik nur einigermassen Sinn machen würde...
Verfasst: Freitag 5. Februar 2010, 00:54
von rccdodgeman1
Kevman hat geschrieben:Hui, interessante Beiträge
Wieder einiges gelernt!!
Damit ich meinen Senf auch dazu gebe.....Man(n) will doch nur ein Auto das ihm gefällt......und trotzdem kommen Kosten drauf, die keine Sau braucht.....wenn die Politik nur einigermassen Sinn machen würde...
Da hast Du nicht ganz unrecht!
